805 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend umfassende Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten [223/A(E)]
Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 13. Juni 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die derzeit gültige Liste von Berufskrankheiten enthält insgesamt 46 Positionen und liegt damit weit hinter der Empfehlung der Kommission der EU, die in ihrer Europäischen Berufskrankheiten-Liste insgesamt 93 Positionen aufführt, von denen nur 40 in der österreichischen Berufskrankheiten-Liste aufscheinen. Außerdem wird in der europäischen Liste im Unterschied zur österreichischen keine Einschränkung einzelner Positionen auf bestimmte Unternehmen vorgenommen.
Des weiteren wird in der Europäischen Berufskrankheiten-Liste die Anerkennung als Berufskrankheit nicht (wie bei den österreichischen Positionen 19 und 30) an die Aufgabe schädigender Tätigkeiten geknüpft.
Darüber hinaus enthält die europäische Liste eine ergänzende Liste mit insgesamt 44 Positionen (von denen fünf in der österreichischen Berufskrankheiten-Liste enthalten sind), bei denen berufliche Verursachung vermutet wird, die daher gemeldet werden sollen und deren spätere Aufnahme in die Europäische Berufskrankheiten-Liste zu überlegen ist.
Die Beantwortung einer Grünen Anfrage durch den Sozialminister hat außerdem ergeben, daß unter den österreichischen Berufskrankheiten nach § 117 Abs. 2 ASVG (Generalklausel) häufig wiederkehrende Berufskrankheiten, wie Zuckerbäckerkaries, Karzinome der Lunge durch Exposition gegenüber Asphaltdämpfen, Rhinokonjunktivitis durch Lösemittel usw., aufscheinen, die eigentlich schon längst einen fixen Platz in der Liste der Berufskrankheiten haben sollten.
Die Generalklausel sollte außerdem zu einer echten Öffnungsklausel umgestaltet werden, da die derzeitigen Einschränkungen (auf Krankheiten, die durch Arbeitsstoffe oder Strahlen hervorgerufen werden und mindestens zu einer Erwerbsminderung von 50% führen) nicht akzeptabel sind.“
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag [223/A(E)] in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Eleonora Hostasch, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Dr. Alois Pumberger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Herbert Haupt, Edith Haller, Elfriede Madl, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Walter Guggenberger, Heidrun Silhavy und Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums.
Nach Vertagung und Wiederaufnahme der Verhandlungen am 7. März 1997 beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten Winfried Seidinger, Sigisbert Dolinschek, Karl Öllinger, Dr. Gottfried Feurstein, Karl Donabauer, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Volker Kier, Dr. Alois Pumberger, Heidrun Silhavy und Josef Meisinger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Nach einer weiteren Vertagung und Wiederaufnahme der Verhandlungen am 2. Juli 1997 beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten Karl Öllinger, Sophie Bauer, Sigisbert Dolinschek und Karl Donabauer.
Die Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Dr. Gottfried Feurstein brachten gemäß § 27 Abs. 3 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 einen Entschließungsantrag betreffend Anpassung der Liste der Berufskrankheiten ein.
Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 223/A(E) keine Mehrheit.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Dr. Gottfried Feurstein wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 1997 07 02
Sophie Bauer Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau
Anlage
Entschließung
Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, in der nächsten Novelle zum ASVG die Berufskrankheiten-Liste (Anlage 1 zum ASVG) entsprechend der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 22. Mai 1990 betreffend die Annahme einer europäischen Liste der Berufskrankheiten (90/326/EWG) unter Berücksichtigung der österreichischen Erfordernisse entsprechend anzupassen.