808 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) geändert wird (499/A)
Die Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen haben diesen Initiativantrag am 12. Juni 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit dieser Änderung soll rückwirkend ab Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes 1996 den Gemeinden eine inhaltliche Berufungsmöglichkeit gegen Kostenvorschreibungen des Arbeitsmarktservice im Bereich der Sondernotstandshilfe eingeräumt und damit ein faires Verfahren sichergestellt werden.“
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (499/A) in seiner Sitzung am 2. Juli 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Winfried Seidinger.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Josef Meisinger, Dr. Volker Kier, Edith Haller, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy und Elfriede Madl sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Die Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Dr. Gottfried Feurstein brachten einen Entschließungsantrag betreffend Beurteilung von Einkommen aus vorübergehender Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung ein.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Annahme des im Initiativantrag enthaltenen Gesetzentwurfes zu empfehlen.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Dr. Gottfried Feurstein wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ein vom Abgeordneten Dr. Volker Kier eingebrachter Entschließungsantrag fand hingegen keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. dem angeschlossenen Gesetzentwurf (Anlage 1) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen und
2. die angeschlossene Entschließung (Anlage 2) annehmen.
Wien, 1997 07 02
Winfried Seidinger Annemarie Reitsamer
Berichterstatter Obfrau
Anlage 1
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/1997, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 6 sechster Satz lautet:
„Gegen diesen Bescheid kann die Gemeinde Berufung an den Landeshauptmann erheben, worin sie auch die mangelnde Voraussetzung für die Gewährung der Sondernotstandshilfe wegen Vorliegen einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für das Kind geltend machen kann.“
2. § 10 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) § 6 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. I xxx/1997 tritt mit 1. Mai 1996 in Kraft.“
Anlage 2
Entschließung
Unter Bezugnahme auf den Entschließungsantrag des Nationalrates E 24 – NR XX GP vom 2. Oktober 1996 betreffend Weiterentwicklung der Sozialversicherung wird die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ersucht, dem Nationalrat bis Jahresende einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der die Frage des Zusammentreffens von Einkommen aus vorübergehender Beschäftigung mit einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung neu regelt. Dabei soll vorgesehen werden, daß ein derartiges Einkommen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Karenzurlaubsgeld nach einem abgestuften Modell angerechnet wird und gewährleistet wird, daß ein Anreiz zur Aufnahme einer derartigen Beschäftigung besteht, jedoch ab einer bestimmten Höhe des zusätzlichen Einkommens kein Anspruch auf diese Leistung mehr besteht.