810 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (735 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über soziale Sicherheit

Das österreichisch-slowenische Abkommen über soziale Sicherheit BGBl. Nr. 589/1993 ist mit der Kündigung zum 31. Dezember 1996 (BGBl. Nr. 348/1996) außer Kraft getreten. Die Kündigung erfolgte zur Sicherstellung des Entfalls der Zahlung von österreichischen Familienbeihilfen für Kinder in Slowenien, da eine Teilkündigung nur für den Bereich der Familienbeihilfe nicht möglich war.

Durch den Abschluß des vorliegenden neuen Abkommens werden die Bestimmungen in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie die Bestimmungen betreffend das Arbeitslosengeld grund­sätzlich entsprechend dem oberwähnten alten Abkommen geregelt. Im Hinblick auf eine wesentliche Vereinfachung der Pensionsberechnung soll jedoch anstelle der bisherigen Berechnung nach dem Zeitverhältnis (pro-rata-temporis-Berechnung) die Berechnung der österreichischen Leistungen aus­schließlich auf der Grundlage der österreichischen Versicherungszeiten (Direktberechnung) erfolgen.

Weiters ist eine rückwirkende Anwendung des Abkommens unmittelbar im Anschluß an das Außerkraft­treten des bisherigen Abkommens vorgesehen.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage darauf hingewiesen, daß sich durch die seinerzeitige Kündigung des bisherigen Abkommens zur Sicherung des Entfalls von österreichischen Familienbeihilfen für Kinder in Slowenien eine jährliche Einsparung von rund 44 Millionen Schilling ergibt. Weiters wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage darauf hingewiesen, daß sich auf Grund der nunmehr vorgesehenen Direktberechnung ebenfalls Einsparungen ergeben.

Insgesamt wird sich daher aus der Durchführung des neuen Abkommens gegenüber der Rechtslage vor der Kündigung des bisherigen Abkommens weder eine Vermehrung des Personalaufwandes noch ein sonstiger finanzieller Mehraufwand des Bundes ergeben.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Sophie Bauer.

Das Wort ergriff der Abgeordnete Karl Öllinger. Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Abkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über soziale Sicherheit (735 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 07 02

                                   Sophie Bauer                                                             Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau