816 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 204/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend Novellierung des Bundesgesetzes vom 26. März 1947 (2. Verstaatlichungs­gesetz), BGBl. Nr. 81/1947

Dem gegenständlichen Entschließungsantrag ist folgende Begründung beigegeben:

Das am 26. März 1947 beschlossene 2. Verstaatlichungsgesetz ermöglichte die Übertragung von Unter­nehmungen, Betrieben und Anlagen zur Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie an die öffentliche Hand.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist, daß staatliche Stromversorgungsunternehmen nur bis zu einem Höchstsatz von 49% privatisiert werden dürfen; darüber hinaus wird die Arbeitsteilung zwischen Bundes- und Landesgesellschaften sowie den städtischen Gesellschaften geregelt.

Nachdem die unter dem Eindruck der unmittelbaren Nachkriegszeit mit ihren Produktionsproblemen und Versorgungsengpäßen entstandenen Verstaatlichungsgesetze in Zeiten europaweiter Liberalisierungs­tendenzen auf allen Märkten weder den Interessen der Konsumenten noch jenen der gesamten österreichischen Volkswirtschaft gerecht werden können, vertreten die unterfertigten Abgeordneten die Ansicht, daß Deregulierung und Privatisierung auch vor der heimischen Elektrizitätswirtschaft nicht halt machen dürfen.

Der Finanzausschuß hat den erwähnten Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war Peter Rosenstingl. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und Peter Rosenstingl.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 204/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 07 02

                                     Ernst Fink                                                                   Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann