838 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über den 12. Sportbericht 1995 des Bundeskanzlers (III-61 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist am 26. November 1996 im Nationalrat eingelangt und besteht aus folgenden Kapiteln:

Außerschulischer Sport

–   Sportförderung

–   Sport-Service

–   Bundessporteinrichtungen

–   Leistungssport

–   Trainer

–   Skilehrerwesen

–   Auszeichnungen

–   Internationale Angelegenheiten

Organisation und Vereine

und einem Anhang.

Der Verfassungsausschuß hat den vorliegenden Bericht erstmals in seiner Sitzung am 15. Jänner 1997 in Verhandlung genommen.

Nach Berichterstattung durch die Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson wurde einstimmig gemäß § 28b Abs. 4 GOG beschlossen, diesen Bericht nicht endzuerledigen.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Da der Sportbericht eine Vorlage des Bundeskanzleramtes ist und ein eigener Sportausschuß im Nationalrat nicht eingerichtet wurde, wird dieser dem Verfassungsausschuß zur Enderledigung bzw. Vorberatung zugewiesen. Um eine umfassende Beratung dieses Berichtes zu gewährleisten, soll ein Unterausschuß eingesetzt werden, in dem jede Fraktion ihre an Sportpolitik interessierten Abgeordneten entsenden kann.

Da jedoch eine Befassung eines Unterausschusses einer Enderledigung entgegensteht, soll gleichzeitig mit der Einsetzung dieses Unterausschusses der Beschluß gemäß § 28b Abs. 4 gefaßt werden, den Sportbericht nicht endzuerledigen.“

Weiters beschloß der Verfassungsausschuß einstimmig die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung der Vorlage.

Diesem Unterausschuß gehörten seitens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Otmar Brix, Hannelore Buder, Brunhilde Fuchs, Arnold Grabner, Dr. Günther Kräuter und Anton Leikam, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Kröll, Dr. Günther Leiner, Günther Platter und Johannes Zweytick, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Ing. Walter Meischberger und Mag. Karl Schweitzer, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum der Abgeordnete Mag. Helmut Peter und seitens des Grünen Klubs der Abgeordnete Rudolf Anschober an.

Zum Obmann des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Arnold Grabner, zum Obmannstellvertreter der Abgeordnete Karlheinz Kopf und zum Schriftführer der Abgeordnete Mag. Helmut Peter gewählt.

Der Unterausschuß konstituierte sich am 26. Februar 1997 und hielt am 12. März 1997, am 7. Mai 1997 und am 2. Juli 1997 unter Beiziehung von Experten Arbeitssitzungen ab. Am 12. März 1997 fand außerdem eine Besichtigung an Ort und Stelle am Bundessportzentrum und Sportleistungsmodell Süd­stadt sowie am Institut für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung statt.

In der Sitzung des Verfassungsausschusses am 10. Juli 1997 berichtete der Obmann des Unter­ausschusses Arnold Grabner über das Ergebnis der Unterausschußberatungen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Udo Grollitsch und Otmar Brix.

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Arnold Grabner, Mag. Dr. Udo Grollitsch und Dr. Franz Löschnak brachten einen Entschließungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Zur Erfüllung der dem Bundesheer durch Art. 79 B-VG primär übertragenen Aufgabe der militärischen Landesverteidigung sind nicht nur geistige, sondern auch körperliche Spitzenleistungen von Angehörigen des Bundesheeres ständig erforderlich. Herausragende körperliche Spitzenleistungen entsprechen nicht nur den Erfordernissen der militärischen Landesverteidigung, sondern fördern im besonderen Maße die Motivation in den verschiedenen Truppenkörpern und tragen allgemein zum Ansehen der Republik Österreich bei.“

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegen­ständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der oberwähnte Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle

           1. den 12. Sportbericht 1995 der Bundesregierung (III-61 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen;

           2. die beigedruckte Entschließung (Anlage) annehmen.

Wien, 1997 07 10

                            Dr. Günther Kräuter                                                          Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann

Anlage

Entschließung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ersucht, unter Bedachtnahme auf die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben in seinem Vollziehungsbereich den Leistungssport im Österreichischen Bun­desheer intensiv zu fördern und insbesondere Spitzensportler, die unter Berücksichtigung des Vorschlagsrechtes der Österreichischen Bundes-Sportorganisation elegiert wurden und Angehörige des Österreichischen Bundesheeres sind, durch geeignete organisatorische Maßnahmen und durch Realisie­rung von Förderungsprogrammen besonders zu unterstützen.“