913 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Nachdruck vom 20. 11. 1997

Regierungsvorlage


Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Bundesver­mögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über bewegliches und unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

In Oberösterreich

Verkauf                                                                                                                                                              zu Schilling

(Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr sowie Bundesministerium für wirt­schaftliche Angelegenheiten)

Grundstücke Nr. 1512/14 Baufläche und Nr. 1513/7 Baufläche, inneliegend in EZ 2767 Grundbuch 45203 Linz samt dem auf Grundstück Nr. 1513/7 befindlichen Objekt der Bundesstaatlichen Studienbibliothek Linz, Schillerplatz 2, 4020 Linz, einschließlich des vorhandenen Inventars                                                                                           130 000 000 S

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Erläuterungen

I.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten haben die Veräußerung der unter II. angeführten, für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaft „Bundesstaatliche Studienbibliothek Linz“ beantragt.

Da bei dieser Verfügung über bewegliches und unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die in den Artikeln XI und XII Bundesfinanzgesetz 1997 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Da es sich im Gegenstand um Verfügungen über Bundesvermögen handelt, steht dem Bundesrat gem. Art. 42 Abs. 5 B-VG keine Mitwirkung zu.

II.

In Oberösterreich

Verkauf

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Grundstücke Nr. 1512/14 Baufläche (340 m²) und Nr. 1513/7 Baufläche (1 303 m²), inneliegend in EZ 2767 Grundbuch 45203 Linz, im Gesamtausmaß von 1 643  m² samt dem auf Grundstück Nr. 1513/7 befindlichen Objekt einschließlich des vorhandenen Inventars zum Preis von                                                                                                  130 000 000 S

Bei der genannten Liegenschaft handelt es sich um die Bundesstaatliche Studienbibliothek Linz, Schillerplatz 2, 4020 Linz.

Diese entstand anläßlich der im Jahre 1773 erfolgten Aufhebung der Jesuiten-Niederlassungen in Linz, Steyr und Traunkirchen. Ihre Bibliotheken wurden 1774 zur Bibliotheca publica vereinigt und 1779 als k. k. Lycealbibliothek mit Personal versehen. Weitere umfangreiche Bestände entstammen sechs aufgehobenen oberösterreichischen Klöstern und sind demnach bodenständiges Kulturgut des Landes Oberösterreich. Ihr dortiges Verbleiben würde dem Provenienzprinzip entsprechen.

Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude der Bundesstaatlichen Studienbibliothek Linz wurde 1930 bis 1934 geplant und gebaut und war damals der modernste Bibliotheksbau Österreichs.

Ein Bundesbedarf an der Führung der Bundesstaatlichen Studienbibliothek Linz ist nicht gegeben, diese hat vielmehr den Charakter einer Landesbibliothek.

Entsprechend einem Prüfungsbericht des Rechnungshofes aus dem Jahre 1975, in dem bereits damals das Bestehen dreier selbständiger wissenschaftlicher Bibliotheken in Linz für nicht vertretbar erachtet wurde, werden seit langem Verhandlungen zwischen Bund, Land Oberösterreich und Stadt Linz bezüglich einer Übernahme der Bundesstaatlichen Studienbibliothek Linz geführt. Unter den gegebenen Umständen erscheint die Übertragung derselben an das Land Oberösterreich unter der Bedingung der Fortführung und weiteren öffentlichen Zugänglichkeit zu einer akzeptablen Gegenleistung als die einzig sinnvolle und mögliche Lösung, welche den Weiterbestand der Bibliothek sowie deren uneingeschränkte Benützung durch die Allgemeinheit gewährleistet.

Die geplante Veräußerung steht auch mit der Lösung der anstehenden Dividendenproblematik der Wohnungsanlagengesellschaft Linz (WAG) im Zusammenhang. Diese entstand durch eine im Jahre 1989 erfolgte Erhöhung des Stammkapitals der WAG, verbunden mit einer Dividendenausschüttung für die Geschäftsjahre 1989 bis 1993 von jährlich etwa 25 Millionen Schilling. Diese Erhöhung des Stamm­kapitals wurde von der Oberösterreichischen Landesregierung als nicht dividendenfähig beurteilt. Gegen den diesbezüglichen Bescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben, zumal für diesen Fall seitens des Landes ein Förderungsstopp angedroht wurde. Der Differenzbetrag der Ausschüttungen im fraglichen Zeitraum beträgt etwa 103 Millionen Schilling zuzüglich bisher aufgelaufener Zinsen, insgesamt derzeit rund 129 Millionen Schilling.

Diese Forderung könnte durch Übernahme der im Eigentum des Landes Oberösterreich stehenden Liegenschaft EZ 543 KG Wels (abzüglich einer für die Errichtung eines Altstoff-Sammelzentrums vorgesehenen, inzwischen veräußerten Teilfläche von 2 017 m²) zu dem durch das Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen ermittelten Schätzwert von 131 170 000 S durch die WAG unter Leistung einer Ausgleichszahlung bereinigt werden.