920 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 394/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend neue Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik


Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 18. Februar 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine international bereits teilweise erprobte und in Österreich schon ansatzweise diskutierte Form zusätzlicher Arbeitsplatzschaffung ist die Möglichkeit, längere Zeiträume während des Arbeitslebens einen bezahlten Urlaub zu konsumieren. Modelle wie Sabbaticals, Arbeits- und Bildungsurlaube und job rotation wurden in diesem Zusammenhang schon erprobt (Dänemark), diskutiert und in Österreich leider wieder verworfen.

1. Arbeitsurlaub:

In Abhängigkeit von der Arbeitslosen-Versicherungsdauer wird ein halbjähriger Ausstieg (der nach mindestens zehn Versicherungsjahren maximal zweimal in Anspruch genommen werden kann) aus dem Arbeitsleben mit einer Ausstiegsprämie in der Höhe des Arbeitslosengeldes abgegolten.

Für die Dauer des Ausstiegs wird eine Ersatzarbeitskraft (gemeldete/r Arbeitslose/r) eingestellt.

Für die aussteigenden Personen gibt es neben der Versicherungsdauer und der Maximalzeit keine begleitenden Bedingungen. Der Arbeitsurlaub kann ganz nach individuellen Bedürfnissen verwendet werden.

2. Bildungsurlaub:

Dieser soll ebenfalls an die Versicherungsdauer geknüpft werden (mindestens zehn Versicherungsjahre, maximal zweimal, Dauer ein halbes Jahr), aber sowohl in kürzeren Tranchen als auch kumuliert (ein Jahr) in Anspruch genommen werden können.

Bei längeren Inanspruchnahmen (ab einem halben Jahr) sollte ebenfalls eine Ersatzanstellung erfolgen.

Die Bezahlung sollte neben dem Arbeitslosenanspruch auch die Möglichkeit umfassen, erworbene Abfertigungsanteile in Anspruch nehmen zu können.

3. Einstiegsprämie (Job-rotation-Modell):

Ein entsprechendes Quantum von Beschäftigten reduziert seine Arbeitszeit (zB bei vier Beschäftigten um ein Viertel, bei acht um ein Achtel). Für das freiwerdende Arbeitsvolumen wird ein/e Arbeitslose/r eingestellt: dessen Arbeitslosenentgelt wird als Einstiegsprämie auf alle aufgeteilt, um so die Lohn­differenz einigermaßen zu mildern.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 21. Oktober, 24. Oktober, 3. November und 4. November 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Jörg Haider, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dipl.-Kfm. Dr. Günther Stummvoll, Reinhart Gaugg, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Elisabeth Pittermann, Sigisbert Dolinschek, Winfried Seidinger, Franz Hums, Karl Donabauer, Helmut Dietachmayr, Edeltraud Gatterer, Ridi Steibl, Edith Haller, Georg Schwarzenberger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.


Wien, 1997 11 04

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau