923 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 434/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen haben diesen Initiativantrag am 10. April 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Durch die Einführung der 50-Schilling-Krankenscheingebühr im Sozialrechtsänderungsgesetz 1996 und die dazu analog erfolgte Erhöhung des Beitragssatzes für Pensionisten in der Krankenversicherung wurde die Bevölkerung sozial unausgewogen zusätzlich belastet. Darüber hinaus wirkt die Krankenscheingebühr gerade in den untersten Einkommensschichten als gesundheitspolitisch höchst bedenkliches Steuerungsinstrument, wie der Rückgang bei der Inanspruchnahme von Krankenscheinen gezeigt hat.
Mit der Administration der 50-Schilling-Gebühr wurden zudem ausschließlich die Unternehmen belastet, denen dadurch Verwaltungskosten entstanden sind, die in keiner Relation zu den Einnahmen für den Bund stehen und zusätzlich eine wirtschaftliche Führung der Betriebe und damit den Standort Österreich weiter gefährden: So errechneten die Wirtschaftstreuhänder, daß den Betrieben durch die Administrierung der Regelung Kosten von rund 50 Schilling pro Schein erwachsen würden. Die Kassen ihrerseits müßten ebenfalls etwa 50 Schilling Verwaltungskosten pro Schein ansetzen, um die lückenlose Kontrolle und klaglose Verrechnung sicherzustellen. Weiters belastet diese Regelung den niedergelassenen Bereich und verschiebt dadurch die Leistungen in den teuren Krankenanstaltenbereich.
Während die Krankenscheingebühr mit Rücksicht auf die EU- und Wiener Wahl erst mit 1. Jänner 1997 in Kraft getreten ist, sind Pensionisten bereits im September 1996 mit dem um 0,25 Prozentpunkte höheren Krankenversicherungsbeitrag belastet worden. Da das Budget der Krankenkassen statt des veranschlagten Abgangs von 3,6 Milliarden Schilling für 1996 nach Angaben des Hauptverbandes nur 400 Millionen Schilling beträgt, erscheint die Rücknahme beider bezeichneten Bestimmungen umso angebrachter.“
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 21. Oktober, 24. Oktober, 3. November und 4. November 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Jörg Haider, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dipl.-Kfm. Dr. Günther Stummvoll, Reinhart Gaugg, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Elisabeth Pittermann, Sigisbert Dolinschek, Winfried Seidinger, Franz Hums, Karl Donabauer, Helmut Dietachmayr, Edeltraud Gatterer, Ridi Steibl, Edith Haller, Georg Schwarzenberger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung fand der vorliegende Initiativantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 11 04
Dr. Elisabeth Pittermann Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau