924 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 479/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Pensionsreform
Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 11. Juni 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die derzeitigen, äußerst unterschiedlichen Pensionsmodelle geben vermehrt Anlaß zu heftigen Diskussionen. Einerseits sind die unterschiedlichen Systeme extrem ungleich und damit unfair, andererseits gibt es eine große Anzahl von Personen, hauptsächlich Frauen, die mittels der derzeitigen Modelle keinen Zugang zu einer eigenständigen Pensionsabsicherung haben. Die in immer kürzeren Abständen stattfindenden Pensionsreformen, insbesondere im ASVG-Bereich, haben zu einer großen Unübersichtlichkeit und gleichzeitig zu einer nicht unbeträchtlichen Verunsicherung der Bevölkerung geführt. Diese Vielzahl an Reparaturmaßnahmen hat aber nicht dazu geführt, das System gerechter und sozialer zu gestalten. Deshalb ist es unerläßlich, den Weg der kleinen Korrekturen zu verlassen und eine gesamtheitliche Pensionsreform in Angriff zu nehmen.
Eine solche Pensionsreform sollte unter Beachtung nachstehender Zielsetzungen und Regelungen ausgearbeitet werden:
– die im Oktober 1996 von den beiden Regierungsfraktionen eingebrachte Entschließung ,Die Bundesregierung wird ersucht, unter Beiziehung von Sozialpartnern und Experten im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Weiterentwicklung des österreichischen Sozialversicherungssystems mit dem Ziel einer breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen und einer einheitlichen Sozialversicherung bis Ende 1997 zu erarbeiten‘ muß umgesetzt werden;
– das Umlageprinzip soll beibehalten werden;
– im Rahmen einer allgemeinen Versicherungspflicht muß eine existenzsichernde Grundsicherung im Alter für alle in Österreich lebenden Personen, die vom allgemeinen Versicherungssystem erfaßt sind, ab Erreichen des Pensionsalters, unabhängig von vorheriger Erwerbstätigkeit gewährleistet sein;
– neben dem allgemeinen Versicherungssystem soll es eine erwerbsabhängige Pension als zweite Stufe geben;
– die jährliche Anpassung des Mindestniveaus muß gesetzlich geregelt werden;
– für (Lebens-)PartnerInnen soll es bei Trennung für die Zeit einer aufrechten Beziehung ein Pensionssplitting geben;
– das neue Pensionsmodell soll (mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen) für alle gelten. Die derzeitigen, extrem unterschiedlichen Pensionsmodelle sollen mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen auslaufen;
– es soll keine unterschiedlichen Pensionsversicherungsträger geben.“
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 21. Oktober, 24. Oktober, 3. November und 4. November 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Jörg Haider, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Reinhart Gaugg, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Elisabeth Pittermann, Sigisbert Dolinschek, Winfried Seidinger, Franz Hums, Karl Donabauer, Helmut Dietachmayr, Edeltraud Gatterer, Ridi Steibl, Edith Haller, Georg Schwarzenberger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 11 04
Dr. Elisabeth Pittermann Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau