925 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 540/A der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen haben diesen Initiativantrag am 11. Juli 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Wirkung vom 1. August 1996 wurde die Rezeptgebühr von 35 S auf 42 S angehoben, um die Einnahmen der Krankenversicherungsträger zu erhöhen. In den letzten 15 Jahren ist daher folgende Entwicklung der Rezeptgebühren festzustellen:

Jahr

Gebühr

Erhöhung absolut

Erhöhung prozentuell

1982

18,–

1983

19,–

1,–

 5,56%

1984

20,–

1,–

 5,26%

1985

21,–

1,–

 5,00%

1986

22,–

1,–

 4,76%

1987

23,–

1,–

 4,55%

1988

24,–

1,–

 4,35%

1989

25,–

1,–

 4,17%

1990

26,–

1,–

 4,00%

1991

27,–

1,–

 3,85%

1992

28,–

1,–

 3,70%

1993

30,–

2,–

 7,14%

1994

32,–

2,–

 6,67%

1995

34,–

2,–

 6,25%

1996

35,–

1,–

 2,94%

1997

42,–

7,–

20,00%

Im Durchschnitt lag die Erhöhung während der letzten 14 Jahre also bei 4,87%. Die Steigerung im Jahr 1996 entspricht daher etwa vier durchschnittlichen Erhöhungen. Die Antragsteller schlagen daher vor, die Erhöhung der Rezeptgebühr erstmals wieder am Anfang des Jahres 2001 wirksam werden zu lassen, um die Versicherten, die Heilmittel benötigen, nicht durch eine weitere automatische Erhöhung noch stärker zu belasten, als dies durch die Vorziehung der nächsten vier Anpassungssprünge ohnehin schon der Fall ist.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 21. Oktober, 24. Oktober, 3. November und 4. November 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Sigisbert Dolinschek.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Jörg Haider, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Reinhart Gaugg, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Elisabeth Pittermann, Sigisbert Dolinschek, Winfried Seidinger, Franz Hums, Karl Donabauer, Helmut Dietachmayr, Edeltraud Gatterer, Ridi Steibl, Edith Haller, Georg Schwarzenberger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 11 04

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau