926 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 552/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz 1955 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen haben diesen Initiativantrag am 11. Juli 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Ausnahmebestimmung in § 5 Abs. 1 Z 5 ASVG, die Lehrende an Einrichtungen des Wirtschafts­förderungs- sowie des Berufsförderungsinstituts von der Sozialversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG befreit, bedeutet eine unverhältnismäßige Besserstellung dieser Institutionen gegenüber privaten Anbietern in der Erwachsenenfortbildung und stellt somit eine massive Wettbewerbsverzerrung dar. Auch im Hinblick auf die besonders von der Regierung wiederholt angestrebte Einbindung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht erscheint es daher geboten, gerade in einer Branche mit vergleichbarer Konkurrenz Wettbewerbsvorteile einiger weniger Bildungseinrichtungen hintan­zuhalten, insbesondere, da sowohl BFI als auch WIFI aus öffentlichen Pflichtbeiträgen (Arbeiter­kammer, Wirtschaftskammer) finanziert sind.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 21. Oktober, 24. Oktober, 3. November und 4. November 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Jörg Haider, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dipl.-Kfm. Dr. Günther Stummvoll, Reinhart Gaugg, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Elisabeth Pittermann, Sigisbert Dolinschek, Winfried Seidinger, Franz Hums, Karl Donabauer, Helmut Dietachmayr, Edeltraud Gatterer, Ridi Steibl, Edith Haller, Georg Schwarzenberger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 11 04

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau