927 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 594/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Berücksichtigung der Resolution der Bundesarbeitskammer vom 22. September 1997 bei der Pensionsreform
Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 2. Oktober 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Am 22. September 1997 hat die Bundesarbeitskammer einstimmig eine Resolution zur Pensionsreform beschlossen.
Bundesarbeitskammer fordert Bundesverpflichtung bei Pensionsfinanzierung
Vorstand der Bundesarbeitskammer am 22. September 1997
Die Regierungsvorlage zur Pensionsreform ist ungeeignet, die Pensionen langfristig zu sichern: Sie bringt den ASVG-Versicherten Verschlechterungen, aber keine entscheidenden Schritte zur Beitragsgerechtigkeit. Als vertrauensbildende Maßnahme des Bundes, die die künftigen Pensionen sichert, soll der Staat seinen Beitrag zu den Pensionen an wirtschaftliche Kennziffern der Leistungskraft Österreichs binden und für die Zukunft festschreiben, fordert der BAK-Vorstand.
Eckpunkte für sichere Pensionen auch in Zukunft sind
– die Sicherung von Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und wachsenden Einkommen;
– Beitragsgerechtigkeit zwischen den Pensionssystemen, die Finanzierung der Pensionssysteme entsprechend der wirtschaftlichen Leistungskraft der Bevölkerungsgruppen;
– eine Erweiterung der Beitragsgrundlagen in Richtung Wertschöpfung;
– ein ausreichender Bundesbeitrag, mit dem der Staat seiner sozialen Verpflichtung, den Lebensstandard seiner Bürger im Alter zu sichern, tatsächlich nachkommt.
Die Debatte über die Pensionsreform hat die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zutiefst verunsichert. Daran haben die überhastete Ankündigungspolitik und der übertriebene Zeitdruck wesentlichen Anteil. Die Arbeitnehmer gehen derzeit davon aus, daß unter Pensionsreform eine Kürzung ihrer Pensionen verstanden wird. Der Vorstand der Bundesarbeitskammer schlägt vor, daß die Regierung rasch vertrauensbildende Maßnahmen setzt. Derzeit ist der Bund verpflichtet, bis zu einem Drittel der Pensionsleistungen durch den Bundesbeitrag abzudecken. Tatsächlich beträgt der Bundesbeitrag derzeit
für 345 000 Selbständigenpensionen 25,4 Milliarden Schilling,
für 1,51 Millionen ASVG-Pensionisten 28,4 Milliarden Schilling.
Die Bundesarbeitskammer wird sich massiv dafür einsetzen, daß bessere Möglichkeiten der Gleitpension, Bildungsfreistellung und Sabbaticals geschaffen und dann auch von den Arbeitnehmern genützt werden können. Notwendig dafür ist jedenfalls, daß die Arbeitnehmer darauf einen gesetzlichen Anspruch haben. Der Widerstand der Unternehmer zeigt, daß andernfalls die guten Absichten Papier bleiben würden.“
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 21. Oktober, 24. Oktober, 3. November und 4. November 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Jörg Haider, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Reinhart Gaugg, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Elisabeth Pittermann, Sigisbert Dolinschek, Winfried Seidinger, Franz Hums, Karl Donabauer, Helmut Dietachmayr, Edeltraud Gatterer, Ridi Steibl, Edith Haller, Georg Schwarzenberger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 11 04
Dr. Elisabeth Pittermann Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau