954 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
betreffend den Sonderbericht des Rechnungshofes über des Beschaffungswesen des Bundesheeres; Vierter und letzter Teilbericht (III-81 der Beilagen)
Der gegenständliche Sonderbericht erfolgt auf Grund des Prüfungsauftrages des Nationalrates gemäß § 99 Abs. 1 GOG vom 8. Februar 1995 mit dem der Rechnungshof mit der Prüfung aller vom Bundesministerium für Landesverteidigung im Zeitraum 1. Jänner 1987 bis dato durchgeführten wesentlichen Beschaffungen auf Einhaltung aller für Bundesdienststellen jeweils geltenden Bestimmungen beauftragt wurde.
Das der nunmehrigen Beschaffungsüberprüfung zugrundeliegende Verlangen des Nationalrates hat neben der zeitlichen Eingrenzung der zu untersuchenden Beschaffungsvorgänge auch die Prüfungsschwerpunkte klar vorgegeben. Besondere Aufmerksamkeit ist demgemäß
– der Einhaltung aller jeweils geltenden Bestimmungen,
– der Effizienz der Entscheidungsstrukturen,
– der Effizienz interner und externer Kontrollmechanismen und
– der Überprüfung von Verdachtsmomenten in Richtung illegaler Zahlungen
zu widmen.
Auf Grund des Umfanges der vom Prüfungsverlangen umfaßten Vorgänge sieht sich der Rechnungshof, wie in der Einleitung des Berichtes ausgeführt wird, im Interesse einer zeitnahen Berichterstattung an den Nationalrat veranlaßt, über das Ergebnis der von ihm verlangten Gebarungsüberprüfung Teilberichte vorzulegen.
Mit dem gegenständlichen abschließenden Teilbericht berichtet der Rechnungshof über die zwischen April und Oktober 1996 durchgeführte Überprüfung von Beschaffungsvorgängen im Zeitraum 1993 bis Frühjahr 1995. Diese betreffen insbesonders den Auftrag zur Lieferung von Radaranlagen für die Zielzuweisung und die Tieffliegererfassung sowie die Beschaffung gepanzerter Radfahrzeuge, die Beschaffung von Munition, Sanitätszeltsystemen, tragbaren Kurzwellenfunkgeräten, Schießausbildungssimulatoren, Ersatzteilen für Fliegerabwehrkanonen sowie weitere Beschaffungsvorgänge.
In den zusammenfassenden Feststellungen und Empfehlungen hielt der Rechnungshof im gegenständlichen Bericht unter Allgemeines fest, daß in Entsprechung des Prüfungsverlangens vom April 1995 bis Oktober 1996 insgesamt 130 Beschaffungsvorgänge einschließlich zweier projektierter Vorhaben des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Gesamtwert von rund 8 Milliarden Schilling – annähernd ein Viertel des Bestellvolumens dieses Zeitraumes – überprüft wurden.
Nach einer Auflistung der Mängelarten und einer breiteren Mängelanalyse hält der Rechnungshof im gegenständlichen Bericht in den Abschlußbemerkungen folgendes fest:
1. Die zusammenfassende Analyse der Mängel bei sämtlichen überprüften Beschaffungsvorgängen bestätigte im wesentlichen die Wahrnehmungen des Rechnungshofes bei den einzelnen Beschaffungsfällen, die in den Teilbereichen dargestellt worden waren;
2. Mängel wurden – mit unterschiedlicher Häufigkeit – in allen Bereichen der Beschaffung festgestellt;
3. als Schlüsselfaktoren für ein ordnungsgemäßes Beschaffungswesen erwiesen sich insbesondere die Grundsatz- und die Einführungsplanung. Diese der unmittelbaren Beschaffung vorangehenden Bereiche verlangen daher ein besonderes Augenmerk;
4. Mängel in der Grundsatz- und der Einführungsplanung führten zu Folgemängeln, die insbesondere den Bereich der Logistik (zB Überbevorratung) betrafen;
5. vergleichsweise gering hingegen war die Anzahl der im Zusammenhang mit der Vergabeart festgestellten Mängel;
6. eine Differenzierung der Beschaffungsvorgänge nach Risikoklassen, die insbesondere den materialwirtschaftlichen Aspekt berücksichtigen, und eine dahingehende Ausrichtung der Bearbeitungsintensität ist angezeigt;
7. bei den überprüften Beschaffungen ergaben sich keine Hinweise auf illegale Zahlungen.
Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Sonderbericht der dem Ausschuß zugewiesen wurde in seinen Sitzungen am 6. und 26. November 1997 unter Beiziehung von Auskunftspersonen aus den zuständigen Ressortbereichen gemäß § 40 Abs. 1 GOG behandelt.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Herbert Scheibner, Kurt Wallner, Georg Wurmitzer, Hans Helmut Moser, Mag. Kurt Gaßner, Ute Apfelbeck, Mag. Herbert Haupt, Wolfgang Jung und der Ausschußobmann Abgeordneter Andreas Wabl sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler und der Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend.
Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Sonderberichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sonderbericht des Rechnungshofes über das Beschaffungswesen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Vierter und letzter Teilbericht (III-81 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 11 25
Georg Wurmitzer Andreas Wabl
Berichterstatter Obmann