958 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Entschließungsantrag 402/A(E) der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen betreffend Impfschadengesetz
Die Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 26. Februar 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das Impfschadengesetz, BGBl. Nr. 371/1973 mit fünf Novellierungen ist für die betroffenen Personen nur schwer verständlich, da es im Text ungefähr fünfzigmal auf andere Gesetzesstellen verweist.
Unpräzise Bestimmungen schaffen Rechtsunsicherheit und erschweren es den Impfopfern, rasch und unbürokratisch Entschädigungen auf Grund dieses Gesetzes zu erhalten.
Gerade in einer Zeit, in der die Gefahr von übertragbaren Krankheiten wieder steigt, wäre ein ausreichender Impfschutz für die gesamte Bevölkerung sehr wichtig, abgesehen von den dadurch möglichen Einsparungen im Gesundheitssektor auf Grund vermiedener Erkrankungen. Viele Menschen scheuen aber das bis zu einem gewissen Grad immer vorhandene Impfrisiko, wenn nicht einmal die materielle Abgeltung von Impfschäden eindeutig und klar geregelt ist.“
Der Gesundheitsausschuß hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag 402/A(E) in seiner Sitzung
am 25. November 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im
Ausschuß war Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch und der Ausschußvorsitzende Abgeordneter Dr. Alois Pumberger.
Bei der Abstimmung fanden der gegenständliche Entschließungsantrag sowie ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Alois Pumberger keine Mehrheit.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordnete Hannelore Buder gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 11 25
Hannelore Buder Dr. Alois Pumberger
Berichterstatterin Obmann