964 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über die Regierungsvorlage (770 der Beilagen): Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlagen


Die Konferenz der Europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen (CEPT) wurde im Jahre 1959 auf Grund eines Verwaltungsübereinkommens zwischen den europäischen Postverwaltungen gegründet. Wegen der von der EU geforderten Trennung zwischen Regulierer und Netzbetreiber wurde der Aufgabenbereich und die Organisation für die CEPT im Jahre 1993 einer kompletten Revision unter­zogen. Die CEPT ist nunmehr eine Organisation der Regulierer. Der geänderte Text des Verwaltungs­übereinkommens wurde im Post- und Telegraphenverordnungsblatt Nr. 6/1994 veröffentlicht. Der Aufgabenbereich der CEPT wird für den Postbereich vom Europäischen Komitee für Regulierung Post (CERP), für den Fernmeldebereich vom Europäischen Ausschuß für Regulierungsfragen Telekommuni­kation (ECTRA) und für den Funkbereich vom Europäischen Funkkomitee (ERC) wahrgenommen. Wesentliches Ziel ist die europäische Harmonisierung auf allen drei Gebieten und die praktische Verbesserung der jeweiligen administrativen und technischen Dienste. Mit der erfolgten Ostöffnung umfaßt die CEPT derzeit 43 Mitgliedsverwaltungen (von Island bis Rußland).

Zweck des ERC ist es, auf europäischer Basis

–   die Politik für den Funkbereich zu entwickeln,

–   Frequenzen, regulatorische und technische Angelegenheiten das Funkwesen betreffend, einschließlich der Benutzung des geostationären Satellitenorbits, zu koordinieren und

–   Richtlinien für Funkangelegenheiten zur Vorbereitung von Konferenzen der Internationalen Fern­meldeunion, wie der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten, der Ratssitzungen, der Weltfunk­konferenzen und der Funkversammlungen zu entwickeln.

Zur Unterstützung bei den vielfältigen Aufgaben des ERC wurde vorerst auf Basis eines Verwaltungs­übereinkommens (Memorandum of Understanding) das Europäische Büro für Funkangelegenheiten (ERO) zunächst provisorisch in Kraft gesetzt. Das ERO hat als permanente nicht gewinnorientierte Einrichtung mit Sitz in Kopenhagen unter der Leitung des ERC als Fachzentrum und zentrale Anlaufstelle zu dienen, welches die Problembereiche sowie neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Funks erkennt, das ERC entsprechend unterrichtet, Vorschläge für langfristige Pläne zur zukünftigen Nutzung des Frequenzspektrums in Europa erarbeitet, Verbindungen zu den nationalen Stellen für Frequenz­management unterhält und Forschungsvorhaben koordiniert und fachlich unterstützt.

Dieses MoU wurde von Österreich (damalige Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung) am 17. Oktober 1990 unterzeichnet.

Durch das nunmehr vorliegende Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkange­legenheiten (ERO) wird das ERO auf eine völkerrechtliche Grundlage gestellt.

Das Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) ist am 1. März 1996 in Kraft getreten, womit gleichzeitig das MoU, das die Grundlage für die bisherige Teilnahme Österreichs bildete, außer Kraft getreten ist. Zum heutigen Tag sind 27 CEPT-Verwaltungen Vertragsparteien.

Beim Übereinkommen zur Gründung des ERO handelt es sich um einen gesetzändernden Staatsvertrag, der gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedarf. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden. Das Übereinkommen hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodaß eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Das Übereinkommen enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Es berührt auch keine EU-Regelungen. Eine Zustimmung Österreichs gemäß Art. 15 Abs. 3 des Übereinkommens ist nicht erforderlich, da seit Inkrafttreten am 1. März 1996 keine Änderungen der Anlage A beschlossen wurden.


Der Verkehrsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. November 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Rosenstingl sowie Mag. Thomas Barmüller.

Bei der Abstimmung beschloß der Verkehrsausschuß einstimmig, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluß des Staatsvertrages: Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funk­angelegenheiten (ERO) samt Anlagen (770 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 1997 11 25

                     Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch                                                    Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann