972 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Antrag 455/A der Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 970/1993, neuerlich geändert wird (Forstgesetz-Novelle 1997)


Die Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 14. Mai 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt erläutert:

„Das geltende Forstgesetz zählt in § 6 Abs. 2 die Funktionen des Waldes taxativ auf: Nutzwirkung, Schutzwirkung, Wohlfahrtswirkung und Erholungswirkung. Die Tatsache, daß eine der ursprünglichsten und ältesten Funktionen des Waldes darin besteht, Lebensraum freilebender Tiere, vor allem des Wildes, zu sein, wird mit keinem Wort erwähnt. Obwohl das Wild als freilebendes Tier genauso ein Teil der Natur ist wie Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen, wird auf seine Existenz lediglich in § 16 (,Wald­verwüstung‘) Abs. 5 und 6, und dies noch dazu in einer undifferenzierten, absolut negativen Weise, hingewiesen. Eine solche Einstellung ist des Kulturstaates Österreich unwürdig; dies um so mehr, als die nicht unberechtigten Klagen der Forstwirtschaft über durch Wild verursachte Forstschäden zum Großteil auf die durch das Forstgesetz selbst verfügte weite ,Öffnung‘ des Waldes zurückzuführen sind: Denn es ist wissenschaftlich erwiesen, daß viele dieser Forstschäden, vor allem Schälschäden, durch Streßsituationen beim Wild (infolge häufiger Beunruhigung durch den Menschen sogar in den Einstandsgebieten) hervorgerufen werden. Sicher haben durch Wild entstandene Forstschäden in vielen Fällen auch ihre Ursache in einer unvernünftigen Überhege, dh. in einer dem Biotop unangemessenen Wilddichte; dies rechtfertigt aber nicht, in einem Forstgesetz das Wild ausschließlich als Waldschädling zu behandeln.

In diesem Zusammenhang erscheint es notwendig darauf hinzuweisen, daß der volkswirtschaftliche Nutzen der Jagdwirtschaft (insgesamt) jährlich auf 9 bis 10 Milliarden Schilling geschätzt wird. Die Bedeutung der Jagdwirtschaft für die Volkswirtschaft liegt nicht nur in den Wildbreterlösen, Abschußtaxen und Jagdpachteinnahmen (einschließlich der damit verbundenen Deviseneingänge), die den Waldeigentümern zugute kommen, sondern vor allem in den positiven Auswirkungen für die Bereiche der Fremdenverkehrswirtschaft, des Handels, des Gewerbes und der Industrie (Jagdausrüstung, -bekleidung und -zubehör), wo sie die Grundlage für viele tausend Arbeitsplätze darstellt.

Durch den vorliegenden Initiativantrag soll

erstens der Tatsache, daß der Wald ein wichtiger Teil des Lebensraumes freilebender Tiere ist, Rechnung getragen werden (§ 6 Abs. 2),

zweitens der Schutz des Waldes vor Wildschäden wesentlich verbessert werden (§ 33 Abs. 2 und 3, § 34 Abs. 2, Abs. 5 und Abs. 7), wozu auch gehört, daß der Jagdausübungsberechtigte ohne mögliche Gefährdung von Waldbesuchern seiner Abschußpflicht nachkommen kann (§ 34 Abs. 2 lit. g), und

drittens die Ausübung des Freizeitsports unter Berücksichtigung der Funktionen des Waldes gesetzlich geregelt werden.

Das althergebrachte freie Wegerecht für Fußgänger wird nicht angetastet.“

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 26. November 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Andreas Wabl, Rudolf Schwarzböck, Heinz Gradwohl, Georg Schwarzenberger, Ing. Mathias Reichhold und Mag. Thomas Barmüller sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.


Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 11 26

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann