973 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Antrag 471/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985, BGBl. Nr. 444, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 583/1995, geändert wird


Die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 5. Juni 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt erläutert:

„Mit der Weingesetz-Novelle 1991, BGBl. Nr. 10/1992, wurde Wein aus amerikanischen Ertrags­kreuzungen (Direktträgerwein), der bis dahin nach dem Weingesetz nur als weinähnliches Getränk gegolten hat (§ 59 Abs. 3 Z 6 Weingesetz 1985) und deshalb nicht in Verkehr gebracht werden durfte (§ 60 Abs. 1 Z 5 Weingesetz 1985), als Wein nach dem Weingesetz anerkannt (Z 62 und Z 63 Weingesetz-Novelle 1991).

Seither wird dieser Wein wieder regulär in Verkehr gebracht. Im Südburgenland erzeugter Direktträger­wein wird zB unter der Bezeichnung ,Uhudler‘ vermarktet.

Mit der Lockerung des generellen Vermarktungsverbots wurde jedoch gleichzeitig festgelegt, daß Wein aus Trauben amerikanischer Ertragskreuzungen nur innerhalb der Gemeinde des Erzeugerbetriebes verkauft werden darf. Zudem darf Wein amerikanischer Ertragskreuzungen nicht mit Wein anderer Sorten verschnitten werden (§ 59 Abs. 5 Weingesetz 1985).

Diese Beschränkungen behindern den Wettbewerb und stellen damit gerade in strukturell schwachen Regionen ein Hindernis für die Sicherung bäuerlicher Einkommen dar. Da kein besonderes Interesse des Konsumentenschutzes erkannt werden kann, sollten diese Vermarktungshindernisse beseitigt werden.“

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 26. November 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Rudolf Schwarzböck und Andreas Wabl.

Im Zuge der Debatte wurde von den Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Andreas Wabl ein Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung fanden sowohl der gegenständliche Antrag als auch der Abänderungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 11 26

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann