980 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1996 (III-92 der Beilagen)
Der Rechnungshof (RH) legt gemäß Art. 121 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 9 Abs. 1 des Rechnungshofgesetzes 1948 (RHG) den von ihm erfaßten Bundesrechnungsabschluß (BRA) für das Jahr 1996 zur verfassungsmäßigen Behandlung vor. Der gemäß § 9 Abs. 2 RHG vorzulegende Nachweis über den Stand der Bundesschulden ist darin enthalten.
Der BRA enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des BRA (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluß) wurde vom RH angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlußrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GesmbH unter Berücksichtigung der vom RH veranlaßten Richtigstellungen erstellt und durch die vom RH geprüften Abschlußrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.
Gemäß § 9 Abs. 1 RHG hat der RH die ihm vorgelegten Jahresrechnungen geprüft. Diese Prüfung umfaßte die Feststellung der formalen und rechnerischen Richtigkeit sowie die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Vollziehung des Bundesfinanzgesetzes. Zu diesem Zweck wurde an Ort und Stelle bei den Buchhaltungen der anweisenden Organe stichprobenweise Einsicht in die Verrechnungsaufschreibungen und Belege genommen. Vorgefundene Mängel wurden im unmittelbaren Verkehr mit den rechnungslegenden Stellen behoben.
Der Bundesvoranschlag wurde auf der Grundlage einer nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 2,7% erstellt. Nach den bisherigen und vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand: Juni 1997) belief sich das Brutto-Inlandsprodukt 1996 zu laufenden Preisen auf 2 416,0 Milliarden Schilling und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um nominelle 2,6%.
Mit einer jahresdurchschnittlichen realen Zunahme des Brutto-Inlandsproduktes von 1,0% lag Österreich unter dem Durchschnitt der EU und der OECD-Staaten (EU +1,6%, USA +2,4%, Japan +3,6%, OECD-Europa +1,8%, OECD insgesamt +2,6%).
Auf dem Arbeitsmarkt begann sich die Lage wieder anzuspannen. Die Arbeitslosenrate betrug im Jahresdurchschnitt 7,0%.
Der Preisauftrieb (= Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresabstand) ging im vergangenen Jahr weiter zurück und belief sich im Jahresdurchschnitt 1996 auf +1,9%.
Die seit 1990 beobachtbare Passivierung der Leistungsbilanz setzte sich 1996 vermindert fort und schloß mit einem Abgang von –42,4 Milliarden Schilling. Als Hauptursache für diese Entwicklung ist neben der dynamischeren Entwicklung der Importe von Dienstleistungen und Warendirektimporten gegenüber den Exporten vor allem der weitere Rückgang der Nettoeinnahmen aus dem Fremdenverkehr anzuführen.
Der Budgetausschuß hat den Bundesrechnungsabschluß 1996 in seiner Sitzung am 27. November 1997 in Verhandlung genommen.
In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Hermann Mentil, Ing. Mag. Erich L. Schreiner, Dr. Alexander Van der Bellen und Mag. Gilbert Trattner sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler das Wort.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen,
dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten
Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1996 im Sinne des Art. 42
Abs. 5
B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1997 11 27
Robert Sigl Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Berichterstatter Obmann
Anlage
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1996
Der Nationalrat hat beschlossen:
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1996 wird die Genehmigung erteilt.