996 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (892 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VII) der Asiatischen Entwicklungs­bank


Die Asiatische Entwicklungsbank wurde im Jahre 1966 zu dem Zweck errichtet, in der Region Asien und Ozeanien das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern und zur Beschleunigung des wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsprozesses der Entwicklungsländer in der Region beizutragen. Österreich ist Gründungsmitglied der Asiatischen Entwicklungsbank.

Das Abkommen über die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank gibt in seinem Artikel 19 der Bank die Möglichkeit, Sonderfonds zu schaffen und zu verwalten. Im Sinne dieser Bestimmung wurde 1973 der Asiatische Entwicklungsfonds errichtet. Dieser Fonds dient dazu, die Gewährung von Darlehen zu besonders weichen Bedingungen an der Bank angehörende regionale Entwicklungsländer mit niedrigem Pro‑Kopf‑Einkommen zu ermöglichen.

Der Fonds nahm seine Tätigkeit 1974 auf. Nach der ursprünglichen Dotierung des Asiatischen Entwick­lungsfonds (ADF I) in Höhe von 525 Millionen US-Dollar durch Beiträge von Mitgliedsländern der Asiatischen Entwicklungsbank haben bis jetzt noch fünf Fondswiederauffüllungen stattgefunden. Wäh­rend sich Österreich an ADF I nicht beteiligt hat, hat Österreich zu ADF II 113 947 200 S, zu ADF III 268 107 810 S, zu ADF IV 494 382 600 S, zu ADF V 517 067 520 S und zu ADF VI 393 426 180 S geleistet.

Im Jänner 1997 wurden die Verhandlungen zur 6. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VII) abgeschlossen.

Die Geber empfahlen eine Basiswiederauffüllung von 6,3 Milliarden US-Dollar, die in den Jahren 1997 bis 2000 für besonders günstige Darlehen verwendet werden sollen. Dieser Wiederauffüllungsbetrag setzt sich aus 3,3 Millionen Nicht-Geberbeiträgen, dh. Gewinntransfers der Bank und zukünftigen Darlehens­rückflüssen, 2,7 Milliarden Gebermitteln und freiwilligen Sonderzahlungen von 300 000 US-$ zusam­men. Österreich hat sich bei den Abschlußverhandlungen zur Fondswiederauffüllung vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung zur Leistung des Schillinggegenwertes von 23 490 000 US-$ verpflich­tet, das entspricht einem Anteil von 0,87% des Geberanteiles zur Wiederauffüllung von 2,7 Milliar­den US-Dollar. Österreich hat bei der 6. Fondswiederauffüllung, wie die Mehrheit der Geberländer, den schon zur 5. Fondswiederauffüllung geleisteten Beitragsprozentsatz aus der Überzeugung, daß die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der wirtschaftlilchen Zusammenarbeit und die Bekämpfung der Armut in der Region Asien und Ozeanien, wo mehr als 500 Millionen der ärmsten Menschen der Erde beheimatet sind, ein höchst förderungswürdiges Ziel ist, beibehalten.

Zur Umrechnung in nationale Währungen wurde ein Durchschnittskurs, welcher sich aus der Periode 1. Jänner 1996 bis 31. März 1996 errechnet, vereinbart, wobei der Dollarumrechnungskurs für Österreich 10 327 S beträgt. Der österreichische Beitrag zur 6. Wiederauffüllung ist in vier Schatzscheinen zu erlegen. Der erste Schatzscheinerlag hat spätestens am 1. November 1997, der 2. und 3. Schatzschein­erlag hat je ein Jahr später und der 4. spätestens am 31. Dezember 2000 zu erfolgen.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mag. Erich Schreiner, Mag. Gilbert Trattner sowie der Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehr­heit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (892 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1997 12 02

                                      Ernst Fink                                                                    Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann