IV-16 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 

Dienstag, 5. Mai 1998

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XX. Gesetzgebungsperiode                        Dienstag, 5. Mai 1998

 

Tagesordnung

 

1. RAT 5691/98 JUSTPEN 13

Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis (42499/EU XX. GP)

2. COM KOM (97) 599 endg.

Weißbuch “Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger” (43281/EU XX. GP)

Beginn der Sitzung: 15.33 Uhr

Obmann Dr. Heinz Fischer begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Hauptaus­schusses und verweist auf die geschäftsordnungsmäßigen Voraussetzungen für die Behandlung von EU-Angelegenheiten im Hauptausschuß. Die Begrüßung des Bundesministers für Justiz Dr. Nikolaus Michalek verbindet Obmann Dr. Fischer mit der Erläuterung, daß die Einladung des Bundesministers für Justiz zum 1. Punkt der Tagesordnung erfolgt ist.

Da keine Ergänzung der Tagesordnung vorgeschlagen worden ist, gilt diese als in der vorlie­gen­den Form angenommen. Die Redezeit ist pro Tagesordnungspunkt mit insgesamt 59 Minu­ten für alle Fraktionen festgelegt worden. Die Aufteilung erfolgt nach dem bekannten Schlüssel von je 13 Minuten für SPÖ, ÖVP und Freiheitliche sowie je 10 Minuten für Liberales Forum und Grü­ne.

1. Punkt

RAT 5691/98 JUSTPEN 13

Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis (42499/EU XX. GP)

Obmann Dr. Heinz Fischer erteilt, da Bundesminister Dr. Michalek auf eine einleitende Erklä­rung zum 1. Tagesordnungspunkt verzichtet hat, dem ersten Debattenredner das Wort.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche) erläutert einen Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG, den die Freiheitlichen zu diesem Tagesordnungspunkt einbringen. Der Grund dafür sei eine Überlegung, die auch von den österreichischen Autofahrerorgani­sa­tionen vertreten werde: Es sei zwar im Sinne der Verbesserung der Verkehrssicherheit richtig, ein Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis zu beschließen, aber das vorliegende Über­ein­kommen entspreche nicht einer Regelung, wie sie für die österreichischen Autofahrer optimal wäre.

Es bestehe nun der Wunsch nach einem solchen Übereinkommen, obwohl in den Mitglied­staaten der Europäischen Union unterschiedlichste Voraussetzungen für die Beurteilung des korrekten Verhaltens im Verkehrsgeschehen bestünden. Überdies hätten die Autofahrerorgani­sationen festgestellt, daß Verkehrsteilnehmer aus dem Ausland äußerst unterschiedlich behan­delt worden seien. Es bestehe also die Möglichkeit, daß es innerhalb der Europäischen Union zur Ungleichbehandlung von Autofahrern kommt.

Daher bringen die Freiheitlichen den folgenden Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Lafer und Kollegen betreffend Übereinkom­men über den Entzug der Fahrerlaubnis ein:

“Der Hauptausschuß wolle beschließen:

,Der zuständige Bundesminister wird aufgefordert, dem Übereinkommen über den Entzug der Fahr­erlaubnis nicht zuzustimmen, sondern darauf hinzuwirken, daß anstelle dieses Überein­kom­mens Amtshilfeabkommen ohne bindende Vollstreckungsautomatik abgeschlossen werden.‘”

Vor allem die bindende Vollstreckungsautomatik sei für die Freiheitlichen nicht annehmbar.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP) erachtet das vorliegende Übereinkommen auf euro­päischer Ebene für wichtig. Es werde jedoch erheblichen Einfluß auf den einzelnen Auto­fahrer haben, insbesondere wenn er als Tourist in andere Länder fährt.

Grundsätzlich werde damit ein richtiger Schritt getan, da es im Falle massiver Verkehrsdelikte, die im Ausland vorgefallen sind und dort zum Führerscheinentzug geführt haben, notwendig sei, diese allenfalls auch im Inland ahnden zu können und die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß sich die österreichische Behörde damit befaßt.

Allerdings sei die in diesem Übereinkommen gewählte Vorgangsweise nach Ansicht der ÖVP “etwas rigoros”. Denn zweifellos sei damit zu rechnen, daß im Fall von Verhandlungen im Aus­land die Verteidigungsrechte des einzelnen aufgrund von Sprachschwierigkeiten und wegen unter­schied­licher Verfahrensregelungen sehr oft nur unter großen Schwierigkeiten wahrgenom­men werden können. Wegen dieses gravierenden Problems könne es dazu kommen, daß sozu­sagen Entzugstatbestände festgelegt werden, nur weil ein betroffener Autofahrer sich im Aus­land nicht ausreichend artikulieren kann, da es ihm an den im jeweiligen Mitgliedstaat erforder­lichen Sprachkenntnissen mangelt. Auf dieses Problem müsse die österreichische Verwaltungs­behörde besser eingehen, als dies derzeit geschehe.

Auch das Europäische Parlament habe sich mit dieser Materie intensiv beschäftigt und entspre­chende Abänderungsanträge zu dem vorliegenden Entwurf bereits mehrheitlich beschlossen. In der Beschäftigung mit diesen Anträgen sei die ÖVP zu folgender Meinung gelangt: Diese Ab­ände­rungsanträge des EU-Parlaments sind sinnvoll und richtig, sodaß sich die ÖVP-Fraktion ihnen anschließen möchte.

Daher empfehle die ÖVP dem Justizminister, sich im Rat der Justizminister die Position des Euro­päischen Parlaments zu eigen zu machen und dafür einzutreten, daß das vorliegende Übereinkommen in entsprechendem Sinn abgeändert wird.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP) stellt in Ergänzung der Ausführungen des Abge­ord­­neten Mag. Kukacka fest, daß die österreichischen Abgeordneten sowie auch die Betrof­fenen in der österreichischen Bevölkerung durch ähnliche Vorgangsweisen der EU in letzter Zeit “gebrannte Kinder” seien. Eine ganze Reihe von Vorschriften habe umgesetzt werden müssen, obwohl sich jedesmal die Frage gestellt habe, ob dies überhaupt sinnvoll sei. Abgeordneter Dr. Feur­stein verweist auf mehrere konkrete Beispiele, die er jeweils aus gegebenem Anlaß dem Verkehrsministerium vorgetragen habe.

Es sei unbedingt erforderlich, zwei Punkte zu beachten. Erstens dürfe es nicht dazu kommen, daß irgendwelche Rechtsvorschriften eines anderen Staates unbesehen in Österreich umge­setzt und vollzogen werden. Der Text des vorliegenden Übereinkommens lasse jedoch zu­min­dest die Möglichkeit zu, dies daraus abzuleiten. Da Österreich nicht in die Vollziehung eingreifen könne, bestehe Grund zur Vorsicht.

Zweitens sei zu beachten, daß ein betroffener Autofahrer in Österreich ein korrektes, umfas­sen­des Verfahren bekommen müsse. Die Umsetzung und Vollziehung habe daher unter Berück­sichti­gung der Vorschriften, die in Österreich gelten, zu erfolgen, nicht jedoch aufgrund irgend­welcher anderer Vorschriften.

Darüber hinaus hätten einige weitere Punkte Beachtung zu finden. Auch wenn keine voll­stän­digen Informationen des Europäischen Parlaments vorliegen, sei feststellbar, daß die Initiativen eindeutig in diese Richtung gingen.

Österreich müsse darauf achten, daß im Verkehrsbereich tatsächlich jene Personen zur Verant­wo­rtung gezogen werden, die sich im Straßenverkehr gefährlich verhalten. Es dürfe aber nicht dazu kommen, daß der Eindruck entsteht, irgendwelche Bestimmungen würden vollzogen wer­den, nur weil irgend jemand dies vorgeschlagen hat.

Es sei daher nötig, den geplanten Schritt noch einmal zu überlegen und eine neuerliche Über­prüfung vorzunehmen. Zwar sei dies kein konkreter Antrag auf Stellungnahme, aber trotzdem werde Bundesminister Dr. Michalek ersucht, in diesem Sinne die Verhandlungen fortzusetzen. Die Tatsache, daß man sich auf Beamtenebene auf den vorliegenden Text geeinigt hat, könne kein Grund dafür sein, nicht weitere Versuche zu unternehmen, um eine Lösung zu finden, die im Interesse der Verkehrssicherheit angebracht wäre.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ) verweist darauf, daß die Debatte über das vorliegende Übereinkommen und die Bemühungen, eine entsprechende Lösung zu finden, bereits ungefähr drei Jahre lang gedauert hätten. Prinzipiell bestehe die Überzeugung, daß diese europäische Initiative die erwartete präventive Wirkung nach sich ziehen werde. Im Vordergrund müsse die Harmonisierung der Vorschriften stehen. In diesem Sinn sei es auch die Intention des Euro­päischen Parlaments gewesen, zuerst Klarheit zu schaffen.

Abgeordneter Parnigoni richtet an Bundesminister Dr. Michalek die Bitte, aus der Sicht des Ju­stiz­ministers darzulegen, ob die Bedenken der Abgeordneten Mag. Kukacka und Dr. Feur­stein zu entkräften sind, und fügt hinzu, daß er die im Europäischen Parlament beschlossenen Ab­än­de­rungsanträge nicht genau kenne. Notwendig sei jetzt eine genaue Prüfung des Sach­ver­halts, und zu diesem Zweck könne allenfalls die Sitzung kurz unterbrochen oder auch vertagt werden.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek stellt fest, daß es in der vorliegenden Frage grundsätzlich zwei Seiten zu berücksichtigen gelte. Auf der einen Seite bestehe das Problem darin, daß in Österreich an Tatbestände, welche die Staatengemeinschaft der EU als relativ schwerwiegend erachte, Konsequenzen geknüpft sind, welche die anderen als lächerlich abtun würden. Dies betreffe die kurzen Fahrverbote oder Führerscheinentziehungen von 2 Wochen und 4 Wochen. Überall sonst dauere ein entsprechender Entzug der Fahrerlaubnis viel länger.

Infolgedessen hätten andere EU-Staaten die Auffassung vertreten, Österreich sei in dieser Hinsicht viel zu milde. Ihm komme die Rolle des “Sünders” zu, der mit den von ihm verhängten ge­ring­fügigen Konsequenzen gegen die Verkehrssicherheit in Europa verstoße. Dies führe auch dazu, daß die von österreichischer Seite gegenüber Touristen oder ausländischen Berufsfahrern ausgesprochenen kurzen Fahrverbote im Ausland nicht vollstreckt werden. Denn dort bestehe nicht die Absicht, den für ein zwei- oder vierwöchiges Fahrverbot nötigen Arbeitsaufwand hinzu­nehmen.

Dem stehe jedoch als zweite Seite folgende in Österreich vertretene Meinung gegenüber: Hier müsse man sich dagegen schützen, daß die anderen zu streng sind und die Österreicher unbe­gründeterweise Nachteile zu erleiden haben.

Grundsätzlich gebe es drei Möglichkeiten der Umsetzung des vorliegenden Übereinkommens: die dem Art. 3 entsprechende unmittelbare Vollstreckbarkeit, die Vollstreckbarkeitserklärung durch Gericht oder Verwaltungsbehörde oder die Durchführung eines eigenen Verfahrens zur Um­­wand­lung der ausländischen in eine inländische Entscheidung, welche die ausländische er­setzt.

Laut einer Stellungnahme des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem werde Österreich von der dritten Variante Gebrauch machen. Im Rahmen eines eigenen Ver­fahrens werde in Österreich eine neue Entscheidung gefällt werden, welche die ausländische ersetzt. Dieses Verfahren sei an eine Feststellung der Tatsachen gebunden. Dies könne zwar für unbillig gehalten werden, dem sei aber entgegenzuhalten, daß in allen anderen Mitglied­staaten die Auffassung geteilt werde, man könne und müsse den jeweils anderen Staaten in der Frage einer ordnungsgemäßen Tatsachenfeststellung vertrauen. Überdies sei zu beachten, daß in fast allen Mitgliedstaaten die Konsequenzen von Gerichten und nicht, wie in Österreich, von einer Verwaltungsbehörde verhängt werden.

Daher sei festzustellen, daß Österreich in dieser Frage völlig isoliert wäre, wenn es sich gegen den allgemeinen Konsens ausspräche, der im K.4-Ausschuß und zuletzt im Ministerrat ge­herrscht habe.

Außer in Österreich seien also fast überall grundsätzlich Strafgerichte für die Verhängung von Fahr­verboten zuständig. Im Hinblick auf Verfahren in Österreich sei zu erwägen, inwieweit die Tat­sachenbindung, nicht jedoch die rechtliche Qualifikation gegeben ist. Durch eine Reihe von Be­stimmungen werde sichergestellt, daß es nicht zu Konsequenzen kommt, die in Konflikt mit den gültigen Vorschriften stehen. Aber mit der Vorgangsweise, ein eigenes Verfahren in Öster­reich ohne jegliche Bindung an ausländische Gegebenheiten abzuwickeln, würde sich Öster­reich innerhalb der EU völlig isolieren.

Die Forderungen des Europäischen Parlaments seien in der Arbeitsgruppe ausführlich beraten worden, und sie alle seien – mit Ausnahme des Punktes, daß die Verjährung verpflichtend dazu führt, daß kein Entzug der Fahrerlaubnis durch den Wohnsitzstaat erfolgt – einstimmig abge­lehnt worden.

Obmann Dr. Heinz Fischer faßt den aktuellen Beratungsstand folgendermaßen zusammen: Über den Antrag der Freiheitlichen, dem Übereinkommen nicht zuzustimmen, werde abzustim­men sein. Es bestehe die Möglichkeit der Vertagung zur Durchführung einer weitergehenden Überprüfung, dies könne aber zu Terminproblemen führen, da bis zur Entscheidung im Minister­rat am 28. Mai 1998 vorläufig keine weitere Sitzung des Hauptausschusses geplant ist. Oder es kön­ne das Protokoll dieser Sitzung dem Bundesminister übermittelt werden, verbunden mit der Bitte um möglichst weitgehende Berücksichtigung der geäußerten Standpunkte im Ministerrat, allerdings ohne bindende Wirkung.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum) fragt Bundesminister Dr. Michalek, ob infolge der Ablehnung der Vorschläge des Europäischen Parlaments der vorliegende Entwurf 42499/EU in Wirklichkeit bereits ein Endergebnis darstelle.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek führt aus, daß es am 28. Mai aller Wahr­schein­lichkeit nach zu einer entsprechenden Beschlußfassung kommen werde. Alle inhaltlichen Fra­gen seien geklärt, offen seien im wesentlichen nur noch zwei Punkte: das Ausmaß der Einbe­ziehung des Europäischen Gerichtshofes – Österreich vertrete den Standpunkt, daß dem EuGH eine Kompetenz einzuräumen sei – und die Frage, ob Datenschutzmaßnahmen aus­drücklich festgeschrieben werden sollen oder ob eine Verweisung auf die Konvention des Euro­pa­r­ates in der Präambel genügt.

In der letzten Sitzung des Ministerrates sei der Eindruck entstanden, daß nur noch Österreich “wirk­liche Schwierigkeiten gemacht” habe. Im Arbeitsausschuß habe der Vertreter des Ver­kehrs­ministeriums inzwischen den österreichischen Vorbehalt zurückgezogen, weil die anderen Staaten den Vorwurf erhoben hätten, Österreich opponiere gegen das Übereinkommen, nur weil es sein 14-Tage-Fahrverbot außerhalb seiner Grenzen nicht vollstrecken könne. Die anderen hätten den Spieß umgedreht und die Forderung erhoben, Österreich solle schärfere Konsequen­zen einführen und sich damit dem Niveau der anderen annähern.

Dem Einwand des Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka (ÖVP), daß es zum Beispiel in Deutsch­land auch mildere Konsequenzen als in Österreich gebe, stellt Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek Beispiele für längere Fahrverbotszeiträume entgegen, verweist jedoch insbesondere auf die für Österreich schwierig gewordene Lage.

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) legt Wert auf die Unterscheidung, daß die Ausführungen von Bundesminister Dr. Michalek über österreichische Entscheidungen für Österreicher nur mit Be­zug auf diejenigen Österreicher, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sowie auf in Öster­reich lebende EU-Bürger hätten gemeint sein können. Keine Gültigkeit hätten sie für Öster­reicher in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek bestätigt, daß der Wohnsitzstaat von der Staats­bürgerschaft zu unterscheiden sei.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne) beantwortet die Frage nach der weiteren Vor­gangsweise mit dem Hinweis darauf, daß dieser Tagesordnungspunkt hinreichend lange be­kannt gewesen sei, um eine Entscheidung vorzubereiten. Daher sei eine Vertagung abzu­lehnen.

Das Europäische Parlament habe sich dafür ausgesprochen, über die Regelung des Führer­schein­entzugs hinaus die Rechtslage im Verkehrsbereich anzugleichen. Abgeordnete Ing. Langthaler fragt daher, ob es dafür schon konkrete Pläne gebe und ob zum Beispiel eine Har­mo­nisierung in bezug auf die Führerscheinprüfung in nächster Zeit erfolgen werde.

Harmonisierungsschritte seien notwendig und begrüßenswert. Dies gelte auch für das vorlie­gen­de Übereinkommen, obwohl es einige rechtliche Probleme mit sich bringe, welche aber vor allem auf die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Verkehrs­recht zurückzuführen seien.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP) hebt neuerlich hervor, daß aus seiner Sicht nicht die Festlegungen einiger Verkehrsjuristen, sondern die Beschlüsse des Europäischen Parla­ments maßgeblich seien. Das EU-Parlament habe im März 1998 mit großer Mehrheit einige Abänderungsanträge beschlossen, sodaß sich die Frage ergebe, wie diese Beschlüsse in das Über­einkommen, dessen vorliegender Entwurf bereits vom 5. Februar 1998 stammt, werden Ein­gang finden können.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche) lehnt den Vorschlag ab, das Protokoll die­ser Sitzung dem Ministerrat zu übermitteln. Denn der Hauptausschuß sei ein Gremium, das sich eine Meinung zu bilden und dem Bundesminister eine entsprechende Grundlage für die weiteren Verhandlungen in Brüssel mitzugeben habe. Das Delegieren der Verantwortung sei abzulehnen.

Hingegen scheine der Vorschlag der Abgeordneten Dr. Feurstein und Mag. Kukacka, sich auf die im Europäischen Parlament beschlossenen Abänderungen zu einigen, mehrheitsfähig zu sein. In diesem Sinne seien die Freiheitlichen bereit, ihren Antrag zurückzuziehen und an einem ge­mein­samen Antrag mitzuwirken, sofern dessen Inhalt mit den Abänderungsbeschlüssen des EU-Parlaments übereinstimmt.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ) spricht sich dafür aus, Klarheit über die Abänderungen zu schaffen, die das Europäische Parlament beschlossen hat. Er fragt nach den Auswirkungen dieser Abänderungen auf den anscheinend davon betroffenen Art. 4 des vorliegenden Entwurfes und ruft den Text von Art. 4 Abs. 1 lit. c in Erinnerung: “(1) Der Wohnsitzstaat verweigert die Durchführung einer Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis, wenn ... c) die Person, die die Zuwiderhandlung begangen hat, im Wohnsitzstaat im Rahmen einer allgemeinen Regelung begnadigt oder amnestiert worden wäre, wenn die Zuwiderhandlung im Hoheitsgebiet dieses Staates begangen worden wäre.”

Die Abänderung laute in deutscher Übersetzung: “... wenn er zu der Überzeugung gelangt, daß die betroffene Person aufgrund sprachlicher Probleme keine ausreichenden Möglichkeiten hatte, ihre Verteidigung entsprechend vorzubereiten und zu führen.”

Abgeordneter Parnigoni fragt, ob dies tatsächlich die Zusatzabänderung zu Artikel 4 Abs. 1 lit. c sei und ob der Bundesminister die Absicht habe, diese Abänderung im Ministerrat einzubringen. Wenn darüber eine Zusage abgegeben werde, dann könne sich die Möglichkeit ergeben, daß sich das Problem auflöst und überdies kein Anlaß mehr besteht, dem Antrag der Freiheitlichen beizutreten.

Abgeordneter Dr. Heinrich Neisser (ÖVP) regt an, zur Klärung einiger offener Fragen die Sitzung kurz zu unterbrechen.

Obmann Dr. Heinz Fischer unterbricht die Sitzung für die Dauer von exakt 7 Minuten.

(Die Sitzung wird um 16.03 Uhr unterbrochen und um 16.10 Uhr wiederaufgenommen.)

Nachdem Obmann Dr. Heinz Fischer die Sitzung für wiederaufgenommen erklärt hat, bringt Abgeordneter Dr. Heinrich Neisser (ÖVP) zu dem Zweck, den Abgeordneten die Gelegenheit zu geben, einige nach wie vor offene Fragen auszudiskutieren, den Antrag auf Vertagung die­ses Tagesordnungspunktes ein.

Damit verbindet er den Wunsch, daß vor der Sitzung des Justizministerrates am 29. Mai 1998 eine weitere Befassung im Hauptausschuß zum Thema “Entzug der Fahrerlaubnis” stattfinden möge.

Obmann Dr. Heinz Fischer bringt – nach den Hinweisen auf eine kurz bevorstehende Prä­si­dial­sitzung, in der Gelegenheit zur Erörterung von Terminfragen bestehen werde, und auf den vor­läu­figen Entfall der Abstimmung über den Antrag auf Stellungnahme als Konsequenz einer Vertagung – den Antrag auf Vertagung des 1. Punktes der Tagesordnung zur Abstimmung. Die­ser Antrag wird mit Mehrheit angenommen.

2. Punkt

COM KOM (97) 599 endg.

Weißbuch “Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger” (43281/EU XX. GP)

Obmann Dr. Heinz Fischer gibt bekannt, daß Bundesminister für wirtschaftliche Angelegen­hei­ten Dr. Hannes Farnleitner als das für den Themenbereich dieses Tagesordnungspunktes ver­ant­­wortliche Regierungsmitglied in ein paar Minuten eintreffen werde. Die Verzögerung ergebe sich dadurch, daß die Beratung zum 1. Tagesordnungspunkt früher als erwartet zu Ende gegan­gen ist.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne) erläutert den jetzt einzubringenden Antrag auf Stel­lungnahme gem. Art. 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Monika Langthaler betreffend Öster­reichs Position zum Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan “Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger” der Europäischen Kommission. Dieser Antrag sehe vor, den Wirtschaftsminister – und daher Energieminister – an die Vorgabe zu binden, am 11. Mai 1998 im Ministerrat das Energie-Weißbuch in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis zu neh­men.

Der Grund dafür, dem Bundesminister diese Bindung aufzuerlegen, gehe aus dem Protokoll einer Sitzung zur Vorbereitung der Tagung des Energieministerrates am 11. Mai hervor und bestehe darin, daß Österreich, Deutschland und Frankreich sich dafür ausgesprochen hätten, das Weißbuch in der vorliegenden Fassung nicht inhaltlich zu akzeptieren, sondern nur dessen Präsentation zur Kenntnis zu nehmen.

Das Weißbuch bringe zweifellos eine Trendwende in der Energiepolitik der Europäischen Union zum Ausdruck. Darin werde insbesondere dargelegt, daß mit Hilfe der erneuerbaren Energie­trä­ger ein riesiges Arbeitsmarktpotential in Europa im Ausmaß von netto mindestens 500 000 Ar­beits­plätzen geschaffen werden könne.

Anläßlich eines Festaktes der Energieverwertungsagentur habe Bundeskanzler Mag. Klima das Weiß­buch ausdrücklich begrüßt, und ähnlich zustimmend hätten sich bisher auch andere Regie­rungsmitglieder über dieses energiepolitische Programm sowie bereits über dessen Vorläufer – so das Grünbuch – geäußert. Umso überraschender sei es daher gekommen, daß das Weiß­buch auf einmal von österreichischer Seite nicht als neuer Aktionsplan und als Basis für die Ent­wicklung der zukünftigen EU-Energiepolitik akzeptiert, sondern nur dessen Präsentation gut­ge­heißen worden sei.

Der vorliegende Antrag ziele darauf ab, den Energieminister an die Vorgabe zu binden, in der Ta­gung am 11. Mai das Weißbuch in der vorliegenden Fassung uneingeschränkt zu akzeptie­ren.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche) stellt fest, die Freiheitlichen wür­den das Weißbuch grundsätzlich begrüßen. Allerdings habe bereits Bundesminister Dr. Farn­leitner zum Ausdruck gebracht, daß dessen Form nicht besonders glücklich gewählt sei, und dem wollten die Freiheitlichen hinzufügen, daß es nicht weit genug gehe.

Österreich könne aufgrund der technologischen Entwicklungsstufe, die es im Bereich der erneu­er­­baren Energieträger bereits erreicht habe, eine Vorreiterrolle spielen. Dies werde auch wirt­schaft­­liche Vorteile mit sich bringen und insbesondere dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann stellt den folgenden Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Dipl.-Ing. Hofmann, Ing. Nußbaumer betref­fend das Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan “Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger”:

“Der Hauptausschuß wolle beschließen:

,Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, über die im Weiß­buch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan “Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger” hinausgehenden Inhalte

1. die rasche Formulierung konkreter Umsetzungsschritte im Sinne einer effizienten Strategie zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger einzumahnen sowie

2. sich einzusetzen für eine ausdrückliche Verhinderung des Zurückschraubens des Ziels einer Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energieträger von derzeit 6 Prozent auf 12 Prozent nach einer erfolgten EU-Osterweiterung, wie dies im Weißbuch in Aussicht gestellt wird.‘”

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ) erklärt, auch die Vertreter der sozialdemo­krati­schen Fraktion würden das Weißbuch über erneuerbare Energieträger begrüßen. Dieses habe sich mit der Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energieträger von 6 auf 12 Prozent der gesamten Energienutzung ein sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt. Eine Reihe von Maßnahmen sei für die Umsetzungsstrategie vorgesehen. Ein Aktionsplan sei enthalten und Kampagnen seien ins Auge gefaßt worden, deren Anwendung darauf abziele, den erneuerbaren Energieträgern – von der Photovoltaik über die Biomasse bis hin zur Windenergie – zum Durchbruch zu verhelfen.

Vom österreichischen Standpunkt aus sei es unvorstellbar, daß das Weißbuch nicht vollinhalt­lich begrüßt wird. Bereits jetzt betrage der Anteil der Energie aus erneuerbaren Energieträgern am gesamten Energieverbrauch in Österreich 24 Prozent. 14 Prozent kämen aus der Wasser­kraft, 12 Prozent aus der Biomasse. Daher könne Österreich auf die technologische Entwicklung in diesem Bereich verweisen, auf dem heimischen Markt ebenso wie künftig auf dem Binnen­markt.

Es sei vorstellbar, daß im Weißbuch konkrete Maßnahmen vorgesehen werden, denen nicht pau­schal zugestimmt werden kann. Nicht empfehlenswert sei es, daß von vornherein Bindungen für künftige Verhandlungen im Ministerrat vorgenommen werden. Grundsätzlich sei das Weiß­buch in der vorliegenden Form und mit seinem gesamten Inhalt zu begrüßen.

Österreich habe eine Vorreiterrolle inne und könne entsprechende Tatsachen vorweisen. Es nütze nichts, selbst sehr viel in eine saubere Umwelt zu investieren, wenn nicht zugleich darauf ge­drun­gen werde, daß die anderen Mitgliedstaaten der EU einen ähnlichen Weg beschreiten, und zwar nach Möglichkeit rascher, als dies bisher vorgesehen gewesen sei.

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP) stellt gegenüber der Abgeordneten Ing. Langthaler fest, daß seitens Österreichs sowie auch des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegen­heiten absolut keine Vorbehalte gegen das vorliegende Weißbuch bestünden.

Gerade Österreich habe von sich aus die Nutzung der erneuerbaren Energieträger sowohl im eigenen Land als auch in der Europäischen Union schon bisher forciert. Denn Österreich könne nicht nur auf einen hohen Anteil erneuerbarer Energieträger im nationalen Bereich, sondern auch auf entsprechende Initiativen innerhalb der EU verweisen. Wesentliche Impulse seien zum Beispiel auf die Initiativen der ÖVP-Abgeordneten zum Europäischen Parlament Agnes Schier­huber zurückzuführen.

Auch für die Energieentwicklung in Osteuropa solle und müsse der Bereich der erneuerbaren Energieträger eine entscheidende Rolle spielen, insbesondere zur Substitution der Kernenergie. Dafür sei ein großes Potential vorhanden.

Für Österreich sei die Forcierung der erneuerbaren Energieträger der am besten geeignete Weg zur Erreichung der energiepolitischen Ziele. Österreich begrüße die Tatsache, daß mit dem Weißbuch eine Grundlage für energierelevante Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft auch zugunsten der erneuerbaren Energie vorliege.

Innerhalb des Rates habe sich Österreich intensiv in diese Diskussion eingebracht. Es habe gegen das Weißbuch in der vorliegenden Form keinerlei Vorbehalte und begrüße es außer­ordentlich.

Obmann Dr. Heinz Fischer begrüßt den inzwischen eingetroffenen Bundesminister für wirt­schaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum) fragt Bundesminister Dr. Farn­leitner, wie es zu dem Vermerk in der Fußnote des bereits zuvor erörterten Sitzungsprotokolls gekommen sei, daß Österreich lediglich die Präsentation des Weißbuches zu begrüßen beab­sichtige, und welcher Unterschied zwischen der Begrüßung der Präsentation des Weißbuches sowie der Begrüßung der darin aufgeführten Maßnahmen bestehe.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner entschuldigt sich für sein ein wenig verspätetes Eintreffen und merkt zunächst an, daß er – dies möge nicht ironisch verstanden werden – dankbar für das aufmerksame Lesen auch der Fußnoten von Berichten sei.

Schon vor dieser Debatte sei er von der eigenen, von der ÖVP-Fraktion auf sein Verhalten in Brüssel angesprochen worden, und bereits im Zuge dessen habe sich zu besagtem Vermerk die Schlußfolgerung ergeben, die auch hier klar und deutlich festgestellt werden könne: Das ist ein offensichtlicher Protokollfehler!

Es müsse deutlich gesagt werden – da es von der Sache her eindeutig nachvollziehbar sei und zahlreiche Zeugen aus den Sitzungen dies bestätigen könnten –, daß für Österreich niemals irgendwelche Vorbehalte gegen das Weißbuch zur Diskussion gestanden seien.

Tatsächlich sei es um die Formulierung eines Entschließungsantrages gegangen, wie er der Praxis der Kommission entspricht, wenn es um die Transponierung eines Weißbuchinhalts in die Politik der Mitgliedstaaten geht. Im vorliegenden Fall habe die Formulierung bei drei Län­dern – Deutschland, Frankreich und Luxemburg – großen Widerstand ausgelöst. An der Dis­kus­sion über eine entsprechende Kompromißformulierung habe sich auch Österreich beteiligt. In diesem Zusammenhang sei der Protokollfehler entstanden.

Ungeachtet des Wortlautes des Entschließungsantrages versuche Österreich nach wie vor, die zögernden Mitgliedstaaten vom Sinn der alternativen Energiepolitik zu überzeugen. Damit ver­bin­de es auch das Interesse, Vorarbeiten für die Zusammenführung der Programme SYNERGY und ALTENER im Rahmen seiner Präsidentschaft zu leisten.

Dies werde beeinträchtigt, wenn Deutschland eine Formulierung verlangt, der zufolge es das Weißbuch zwar zur Kenntnis nehme, sich davon aber nicht binden lasse, und wenn Frankreich auf der Feststellung beharrt, daß die Atomenergie die sauberste und billigste aller Energiearten sei. Angesichts dieser Positionen hätten sich mehrere Länder um eine “Harmonie-Formulierung” bemüht, und so sei es zu der in Rede stehenden Protokollierung gekommen.

Österreich habe nicht das geringste Problem mit dem Weißbuch. Es sei aber keine sinnvolle Lö­sung, wenn im Ergebnis zwar einige Länder dafür eintreten, die Mitgliedstaaten mit dem größten Defizit hinsichtlich alternativer Energieträger jedoch hinterherlaufen. Österreich werde aus einer Position heraus, in der es um den Vorrang der Wasserkraft streiten und sich gegen­über den­jenigen behaupten müsse, die auf völlig anderen Energieschienen fahren – wie Deutsch­land mit der Kohle und Frankreich mit der Atomenergie –, sich im Energieministerrat weiterhin darum bemühen, daß es zu einem prinzipiellen europäischen Bekenntnis zu alter­nativen Energie­trägern kommt, wie es im Weißbuch andiskutiert worden sei.

Bundesminister Dr. Farnleitner stellt fest, daß er das Weißbuch nie als bindend für die Mitglied­staaten aufgefaßt habe, sondern darin einen Erfahrungsbericht der Europäischen Kommission er­blicke, in dem mögliche Alternativen angeboten werden. Die letzte Entscheidung habe die na­tiona­le Politik in den eigenen Normen zu treffen, solange es keine entsprechende europäische Politik gibt. Letztere sei derzeit auch nicht wünschenswert, da sie Ergebnisse mit sich zu bringen drohe, die Österreich zu einem Gutteil wahrscheinlich nicht würde mittragen können.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) weist darauf hin, daß das Weißbuch einige sehr ehrgeizige Ziele verfolge, die es zu unterstützen gelte.

Dazu gehöre das Ziel, die CO2-Belastung der Atmosphäre zu senken oder zumindest nicht weiter zu steigern. Es gehe weiters darum, in Europa die Abhängigkeit vom Energieimport zu reduzieren. Ohne verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger werde Europa im Ausmaß von bis zu 70 Prozent von importierten Energieträgern abhängig bleiben.

Ein drittes Ziel betreffe den Arbeitsmarkt. Dem Weißbuch zufolge sei es möglich, mit der ver­stärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger 500 000 bis 700 000 neue Arbeitsplätze in Europa zu schaffen. Ausgehend von einer Zahl von ungefähr 20 Millionen Arbeitslosen in der Euro­päischen Union stellt Abgeordneter Schwarzenberger daher eine mögliche Senkung der Arbeits­lo­se­nzahl um etwa 5 bis 7 Prozent fest. Aus einer Studie des Sozialministeriums gehe hervor, daß mit Hilfe der Umsetzung dieses Programms in Österreich bis zu 40 000 Arbeitsplätze ge­schaffen werden könnten.

Österreich sei in der Nutzung erneuerbarer Energieträger neben Schweden und Finnland bereits heute führend in Europa. Die Nutzung der Biomasse könne zur intensiven Nutzung des Holz­abfalls aus Sägewerken und des im Wald brachliegenden Brennholzes führen. Es wäre auch leichter möglich, neue Windschutzgürtel anzulegen, weil die Verwertung des anfallenden Holzes ge­währleistet wäre. Derzeit sei in vielen Teilen Österreichs Brennholz unverkäuflich, sodaß es im Wald verfaule. Beim Verfaulungsprozeß entweiche ebensoviel CO2 in die Atmosphäre wie bei der Verbrennung.

Auch aus diesen Gründen sei Österreich gut beraten, das Weißbuch zu unterstützen.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne) äußert gegenüber Bundesminister Dr. Farn­leitner ihre Verwunderung über die genannte Anmerkung im Protokoll, da seitens der Regierung bisher Zustimmung zum Weißbuch signalisiert worden sei. Wenn dies ein Protokollfehler sei und darin nicht der österreichische Standpunkt zum Ausdruck komme, sei es umso mehr emp­fehlenswert, daß der Hauptausschuß dem Bundesminister für die Tagung am 11. Mai eine Un­terstützung mit auf den Weg gibt, damit die österreichische Zustimmung zum Weißbuch in der vorliegenden Fassung klar zum Ausdruck gebracht wird. (Obmannstellvertreter Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Auch wenn das Weißbuch nicht unmittelbar bindend sei, so sei es doch mehr als bloß eine Wil­lens­kundgebung der Kommission. Wenn es – wie aus dem Entschließungsantrag hervor­gehe – die Basis für die zukünftige Energiepolitik bilden werde, dann würden sich die künftigen Ent­würfe für Richtlinien und Verordnungen sowie auch die einschlägigen Förderungsinstrumente daran zu orientieren haben. Daher hätten die Grünen auch dann, wenn tatsächlich nur ein Protokollfehler vorliege, die Absicht, den folgenden Antrag auf Stellungnahme aufrecht­zu­erhalten:

“Der Hauptausschuß wolle beschließen:

,Der zuständige Bundesminister möge dem Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktions­plan »Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger« als Basis für die Entwicklung von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene ergänzend zu Maßnahmen auf nationaler Ebene begrüßen und zustimmen. Der zuständige Bundesminister möge davon Abstand nehmen, ausschließlich die Präsentation des Weißbuchs zu begrüßen.‘”

Hinzuzufügen sei, daß sich ein Rechtschreibfehler in diesen Antrag eingeschlichen hat und daß es im Text korrekt heißen müsse: “Der zuständige Bundesminister möge das Weißbuch ... begrüßen und ihm zustimmen.”

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum) fragt, ob es einen Unterschied be­deute, das Weißbuch inhaltlich oder nur dessen Präsentation zu begrüßen, und welcher Auftrag daraus hervorgehe.

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ) stellt fest, daß dieses Weißbuch ebensowenig bindend sei wie andere Weißbücher, darin aber zum Ausdruck komme, worin die Politik der Europäischen Union an sich bestehe.

Mit Bezug auf den Bereich der Forschung sei auf die in diesem Weißbuch angesprochenen be­trächt­lichen Potentiale in dieser Richtung zu verweisen. Wichtig werde es sein, daß die Euro­päische Union in ihren Rahmenprogrammen der Energieforschung verstärktes Augenmerk schenkt.

Es sei bereits allgemein gutgeheißen worden, daß Österreich auf rasche Verabschiedung die­ses Weißbuchs dringen solle, sodaß der Antrag der Grünen ins Leere gehe. Nachdem Bundes­minister Dr. Farnleitner den Sachverhalt erklärt habe, sei es nicht mehr angebracht, ihn aufzu­fordern, von etwas Abstand zu nehmen, das er ohnehin nicht vorhabe.

Überdies stelle sich die Frage, ob Aufklärung über irrtümliche Protokollvermerke nicht einfacher zu erhalten wäre als auf dem Weg über den Hauptausschuß.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) hält fest, daß der Inhalt des Weißbuchs offensichtlich von allen Fraktionen begrüßt werde. Es sei zu erwarten, daß der Bundesminister im Energie­minister­rat entsprechend vorgehen werde. Dem Abgeordneten Mag. Barmüller sei darin zuzustimmen, daß ein Unterschied dazwischen besteht, ob das Weißbuch selbst oder ob dessen Präsentation begrüßt wird.

Jetzt gehe es vor allem um die rasche Verabschiedung des Weißbuchs, und da sei es nicht ziel­führend, den Bundesminister daran zu binden, daß er nur zustimmen dürfe, wenn in der Ein­lei­tung explizit die Formulierung verwendet wird, Österreich “begrüßt das Weißbuch als solches”. Ein Verhandlungsspielraum sei erforderlich, da die Chance gewahrt werden müsse, durch eine Kompromißformulierung alle Mitgliedstaaten “ins Boot zu bekommen”. Jeder Ver­such, eine bestimmte Formulierung als die einzig gültige festzuschreiben, sei untauglich, wenn nicht gar unzulässig, und der Sache nicht dienlich.

Es sei jetzt klargestellt worden, daß Österreich den Wunsch habe, die strengste Formulierung anzuwenden. Aber auch dann, wenn schließlich eine etwas weichere Formulierung in der Ein­leitung steht, sei dies immer noch besser, als daß gar kein Beschluß zustande kommt. Denn es sei höchste Zeit, daß das Weißbuch verabschiedet und angenommen wird.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne) stellt in bezug auf die Ausführungen des Abge­ord­neten DDr. Niederwieser fest, daß sie immer wieder überrascht sei, wenn Abgeordnete sich darüber beschweren, daß in einem Ausschuß Dinge diskutiert werden, die sie eigentlich zu interessieren hätten. Es sei die Aufgabe von Abgeordneten, sich darum zu kümmern, und aus diesem Grund sei die Möglichkeit der Stellungnahme gemäß Art. 23e eingeführt worden. Erst vor­hin habe der 1. Punkt der Tagesordnung eine Gelegenheit geboten, zu sehen, daß es nicht an der Opposition liege, ob man sich auf einen Ausschuß entsprechend vorbereitet hat oder nicht.

Es sei nur im Ausschuß möglich gewesen, darüber Auskunft zu erhalten, ob in bezug auf die österreichische Position zum Weißbuch ein Protokollfehler vorliegt. Im Zuge vorangegangener Ver­suche der Grünen um Klarstellung sei aus Brüssel die Information gekommen, daß dieser pro­tokollarische Vermerk kein Fehler sei. Auch in Brüssel seien einige Personen über von Öster­reich vertretene Standpunkte überrascht gewesen. Möglicherweise werde manches in Ausschüssen anders dargestellt als in geheimen Sitzungen von Beamten, an denen keine Abge­ordneten teilnehmen können.

Da also die Information zunächst darauf gelautet habe, daß kein Protokollfehler vorliege, sei es nun­mehr erfreulich, daß Bundesminister Dr. Farnleitner das Mißverständnis über die österrei­chische Position ausgeräumt hat. Wenn aber ohnehin Konsens darüber bestehe, das Weißbuch zu begrüßen, ergebe sich die Frage, aus welchem Grund dem Antrag der Grünen nicht zuge­stimmt werden könne.

Mit dem Argument, daß es darauf ankomme, den Verhandlungsspielraum eines Bundesmini­sters zu wahren, werde letztlich der Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e an sich umge­bracht. Dieses Argument sei geeignet, das Verfahren im Hauptausschuß zur Mitsprache des österreichischen Parlaments in dieser Form überflüssig zu machen. Eine Bindung des Bundes­ministers führe ja nicht zu dessen Knebelung, sondern fordere ihn nur auf, genau dem zuzustim­men, worüber Konsens bestehe: daß das Weißbuch in der vorliegenden Fassung zu akzeptie­ren und daß dessen Inhalt zuzustimmen sei. Dies mache einen gravierenden Unterschied ge­gen­über einer Zustimmung zur Präsentation aus.

Österreich solle nicht zu große Kompromisse eingehen. Falls Frankreich im Rat seine atom­freund­liche Energiepolitik vertreten werde, dann werde es ratsam sein, härter zu verhandeln. Käme es zu allzu weitgehender Aufweichung, dann hätte das Weißbuch zu wenig Relevanz. Öster­reich solle Druck ausüben, und zwar zusammen mit anderen Ländern, welche bereit seien, eine Vorreiterrolle zu spielen – dies gelte zum Beispiel für die skandinavischen Staaten –, und die­ser Druck sei es, den die Grünen mit ihrem Antrag dem Bundesminister nach Brüssel mitzu­geben gedächten.

Es sei nicht zu akzeptieren, daß gegen Anträge auf Stellungnahme im Hauptausschuß ständig dasselbe Argument – der Bundesminister dürfe nicht geknebelt werden – vorgebracht werde, denn das sei ein “Killerargument” für das gesamte Verfahren.

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ) erwidert der Abgeordneten Ing. Langthaler, daß es inzwischen nicht mehr möglich sei, ihrem Antrag zuzustimmen. Die Klarstellung von Bundes­minister Dr. Farnleitner, daß ein Protokollfehler vorliege, habe deutlichgemacht, daß der Bun­des­minister nicht von etwas Abstand zu nehmen brauche, das er ohnehin nicht vertreten habe.

Dem Antrag könne daher aus inhaltlichen Gründen nicht zugestimmt werden, und nicht etwa deshalb, weil etwas zu beschönigen wäre.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum) regt an, die Formulierung im Antrag der Grünen zu ergänzen und dadurch die Zustimmung zu ermöglichen. Im ersten Satz könne vor “begrüßen” das Wort “zumindest” eingefügt werden, im zweiten Satz könne nach “aus­schließlich die Präsentation” “oder eine weniger verbindliche Formulierung” hinzugefügt werden. Da­durch komme zum Ausdruck, worin die Intention bestehe und was darüber hinaus wün­schenswert sei.

Die Probleme seien auch hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – dem ELWOG – zu erkennen. Darin sei keine Grenze in bezug auf die Nutzung der Wasserkraft enthalten, obwohl die Wasserkraft in den Begriffsbestimmungen unter den erneuerbaren Energieträgern aufgeführt wird. Unter den Förderungsmaßnahmen des § 31 komme die Wasserkraft nicht vor, auch nicht im Hinblick auf Kleinkraftwerke. Hingegen seien im Weißbuch klare Kapazitätsgrenzen etwa in bezug auf die Förderung von Wasser­kraft­werken vorgesehen. Daran sei beispielhaft zu erkennen, daß die Umsetzung des Weiß­buchs nicht einfach sein werde. Auch von daher sei es ein Unterschied, ob dessen Präsentation oder aber dessen Inhalt begrüßt wird.

Abgeordneter Mag. Barmüller fragt Bundesminister Dr. Farnleitner, ob aus dessen politischer Ein­schätzung heraus ein entsprechender Unterschied bestehe, da dies im Hinblick auf die Um­setzung von Belang sei. Daß es sich um einen Protokollfehler gehandelt habe, sei unter der An­nahme einer vorangegangenen Konsenssuche vorstellbar, aber nunmehr sei die Einschätzung des Bundesministers auch vor dem Hintergrund des ELWOG interessant.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner verweist auf einen offiziellen Text vom 22. April 1998 mit der Zahl 7829/1998, in dem eindeutig klargestellt werde, daß die Einschränkung der Begrüßung des Weißbuches auf dessen Präsentation nicht von seiten Österreichs gekommen – dessen Erwähnung im Protokollvermerk könne allenfalls auf die Ablehnung einer Zwischenformulierung zurückzuführen sein –, sondern von Deutsch­land, Frankreich und Luxemburg ausgegangen sei. Über diese Mitgliedstaaten werde in dem Text gesagt: “They suggested to welcome the presentation of the White Paper.”

Die britische Vorsitzführung habe folgende Formulierung vorgeschlagen: “... welcomes the general trust of the White Paper ...” Es sei noch nicht klar, ob die deutsche Seite dem zustim­men wird, da Deutschland offenbar aus budgetpolitischen Gründen finanziellen Konsequenzen aus weitergehenden Fixierungen ablehne. In der Sitzung am 11. Mai 1998 werde wahrscheinlich intensiv über Worte und deren Auslegung diskutiert werden.

Bundesminister Dr. Farnleitner ruft dazu auf, ihm zu glauben, daß Österreich am Weißbuch in höchstem Maße interessiert sei. Denn dieses könne eine vernünftige Basis für die österrei­chischen Bemühungen bilden, während der Zeit seiner Präsidentschaft die Zusammenführung von SYNERGY, ALTENER und SAVE voranzutreiben.

Wenn in der nächsten Sitzung keine Lösung gefunden wird, werde es Aufgabe des österreichi­schen Energieministers sein, im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft aktiv an den “Wortklaubereien mitzuspielen”. Eine gemeinsame Formulierung sei erforderlich, und in der Ver­fol­gung dieses Zwecks wäre eine Bindung durch den Hauptausschuß hinderlich, da die endgülti­ge Formulierung des Textes derzeit noch nicht absehbar sei.

Das erste Interesse Österreichs bestehe darin, das Weißbuch in Kraft zu setzen. Sein zweites Interesse sei Bewegungsfreiheit für die Aktivitäten während seiner Präsidentschaft, und dafür sei ein Streit über Worte nur hinderlich. Drittens bestehe erhebliches Interesse in inhaltlicher Hinsicht.

Ein Schwerpunkt im Impulsprogramm der Regierung sei im Zusammenhang mit dem ELWOG die Nutzung der Biomasse für die Elektrizitätserzeugung. Erst vor wenigen Wochen wurde des Kraft­werk Zeltweg eröffnet. Die Erfordernisse hinsichtlich der Biomasse seien bekannt, sodaß die Möglichkeit bestehe, daraus ein erfolgreiches Konzept zu machen. Österreich habe die Ab­sicht, während seiner Präsidentschaft die Themen Biodiesel und Ethanol zu aktualisieren. Die technischen Grundlagen dafür seien inzwischen weiterentwickelt worden.

Bundesminister Dr. Farnleitner richtet an den Hauptausschuß die Bitte um Unterstützung beim Vollzug der inhaltlichen Schritte, warnt jedoch vor einer Bindung hinsichtlich jenes Ent­schließungs­antra­ges, über den es mit einigen “im Augenblick sehr schwierigen Ländern” zu verhandeln gilt. Dafür sei Spielraum erforderlich. Österreich wirke darauf hin, daß das Weißbuch unverzüglich verabschiedet und von den Mitgliedstaaten so rasch wie möglich akzeptiert und umgesetzt wird, daher sei eine Diskussion über Zwischenprotokoll-Formulierungen fruchtlos, die daraus hervorgegangen seien, daß Österreich in vorangegangenen Diskussionen darauf auf­merk­sam gemacht habe, daß manche der für den Entschließungsantrag vorgeschlagenen For­mu­lierungen “zu dünn” gewesen seien.

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ) erblickt in den Ausführungen von Bundes­mini­ster Dr. Farnleitner eine Bestätigung der Position, dem Antrag der Grünen nicht zuzustimmen.

Wenn die Grünen sich in der von der Abgeordneten Ing. Langthaler beschriebenen Weise um Aufklärung über den Protokollvermerk bemüht hätten, sei der Vorwurf mangelnder Kommuni­kations­tätigkeit zurückzuziehen.

Abgeordneter DDr. Niederwieser erläutert, daß es ihm primär nicht um die Frage nach der Wich­tig­keit diverser im Hauptausschuß behandelter Materien gegangen sei, sondern um die Effizienz des Hauptausschusses in EU-Fragen. Es könne fast niemand mit den Erfahrungen aus den letzten Monaten zufrieden sein. Das ambitionierte Projekt, daß der Hauptausschuß zusam­men mit der Regierung Formulierungen finden, unterstützend wirken und eigenständige Posi­tionen entwickeln solle, habe bis jetzt im wesentlichen nicht auf die erwartete Weise funktioniert.

Es sei zu überlegen, ob die Instrumente verfeinert werden könnten, damit es fallweise tatsäch­lich möglich wäre, in wichtigen Fragen entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum) fragt Bundesminister Dr. Farnleit­ner, ob der von den Grünen formulierte Antrag mit seinen eigenen Intentionen übereinstimme.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner antwortet, daß es aus österreichischer Sicht zuwenig sei, wenn im Text des Entschließungsantrags nach dem Wort “welcomes” nur das Wort “presentation” folgt. Es müsse eine Formulierung gewählt werden, aus der klar hervorgeht, daß man sich auch mit dem Inhalt auseinandergesetzt hat. Im britischen Vorschlag sei versucht worden, dies mit dem Wort “trust” zum Ausdruck zu bringen.

Der Terminus “presentation” aber reiche nicht aus, und die Tatsache, daß Österreich diesen Standpunkt vertreten habe, sei die Ursache dafür, daß überhaupt das Wort “Ablehnung” im Zusammenhang mit der österreichischen Position Eingang in ein Protokoll gefunden hat.

Daher sei zu konstatieren, daß im Augenblick ein Disput im Hauptausschuß geführt werde, den es eigentlich nicht gebe.

Obmannstellvertreter MMag. Dr. Willi Brauneder stellt fest, daß keine Wortmeldung mehr vorliegt. Er schließt die Debatte und leitet über zur Abstimmung über die vorliegenden zwei Anträge auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG.

Der Antrag der Abgeordneten Ing. Langthaler bleibt in der Minderheit und ist abgelehnt.

Auch der Antrag der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Dipl.-Ing. Hofmann und Ing. Nußbaumer findet nur die Zustimmung einer Minderheit und ist abgelehnt.

Obmannstellvertreter Dr. Brauneder schließt die Sitzung.

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Schluß der Sitzung: 16.55 Uhr