1002/J

ANFRAGE

 

der Abg.  DI Schöggl, Scheibner, DI.  Hofmann

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Bundesgebäudeverwaltung im Bundesheerbereich

 

 

Der Bundesgebäudeverwaltung obliegt unter anderem die Verwaltung und bautechnische Betreuung von staatlichen Zwecken dienenden Liegenschaften.

Die über das ganze Bundesgebiet erstreckte bauliche Betreuung umfaßt auch Bauten, Ubikationen und Anlagen des Bundesheers.

Den Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung obliegt die Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten des staatlichen Hochbaus, soweit dies nicht 'in die Zuständigkeit eines anderen Ressorts fällt.

Durch diese unserer Ansicht nach ungünstige Konstellation kommt es bei der Bewältigung von Aufgaben 'in den Bereichen von Reparaturen, Materialzuweisung, etc. zu unnötig langen Wartezeiten.

Eine effizientere Gestaltung im Bereich der Verwaltung von Bundesheerliegenschaften ist gefordert.

Die unterfertigten Abgeordneten sind der Ansicht, daß eine Übernahme der Verwaltungsagenden durch das Bundesheer erhebliche Einsparungspotentiale mit sich brächte.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den

Bundesminister für Landesverteidigung folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.     Gibt es Ihrer Meinung nach Einsparungspotentiale, wenn die Verwaltung der Bundesheerliegenschaften von der Bundesgebäudeverwaltung auf das BMLV übertragen würde ?

 

la)    Wenn ja, 'in welcher Art und Weise ?

 

1b)   Wenn nein, warum nicht ?

 

2.     Welche Vorteile könnte eine Selbstverwaltung der Bundesheer-

        Liegenschaften bringen ?

 

3)     Welche Nachteile befürchten Sie bei einer Selbstverwaltung der Bundesheerliegenschaften durch das BMLV ?

 

4)     Bis wann könnte die Umsetzung der Selbstverwaltung durch das Bundesheer erfolgen ?