1005/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend die Begnadigung ehemaliger österreichischer Südtirolaktivisten
Laut dem Bericht des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Südtirol (III35 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen) wurde im Umfeld eines Österreichbesuches des italienischen Staatsoberhauptes im Jahr 1993 die internationale Fahndung nach den in Italien verurteilten österreichischen Südtirolaktivisten eingestellt und die südtirolbezogenen administrativen Einreiseverbote reduziert. Die "Schwarzen Listen" sollen, soweit nicht im Einzelfall aus italienischer Sicht konkrete Einreiseverbotstatbestände fortbestehen, zur Gänze eliminiert worden sein.
Entgegen konkreten Erwartungen und entsprechenden Anträgen des damaligen italienischen Justizministers Martelli lehnte der italienische Staatspräsident die Begnadigung österreichischer Südtirolaktivisten jedoch ab. Weiter heißt es in diesem Bericht, daß die Frage der Begnadigungen, deren seinerzeitige Prüfung von Fall zu Fall bereits in Kopenhagen 1969 vom damaligen italienischen Außenminister Moro zugesagt worden war, aktuell bleibt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Angeordneten an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die folgende parlamentarische
ANFRAGE
1. Wieviele solche Einzelfälle von noch immer nicht begnadigten oder mit einem Einreiseverbot belegten ehemaligen österreichischen Südtirolaktivisten gibt es?
2. Welche konkreten Vorstöße haben Sie seit dem Staatsbesuch 1993 unternommen, um diese Begnadigungen zu erreichen?
3. Werden die vereinbarten, mindestens einmal jährlich stattfindenden Treffen zwischen den Außenministern von Ihrer Seite auch dazu verwendet, dieses Problem einer baldigen Lösung zuzuführen?