1006/J

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend die Ortsnamensgebung in Südtirol

 

 

Nach dem Bericht des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Südtirol (III-35 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen) sehen sowohl der Pariser Vertrag als auch das Autonomiestatut Zweisprachigkeit der südtiroler Ortsnamen vor.  Nach wie vor stehen die jedoch rund 8.000 italienischen Orts- und Flurnamen in Kraft, die während der faschistischen Periode unter gleichzeitigem Verbot der deutschen und ladinischen Bezeichnungen eingeführt wurden und zum allergrößten Teil Neubildungen auf der Basis von Übersetzungen oder Klangnachempfindungen darstellen.  Die herkömmlichen deutschen oder ladinischen Namen sind zwar geduldet, aber streng genommen nicht rechtens.

 

Laut dem zitierten Bericht wurden zur Lösung dieser Frage bereits mehrere Anläufe unternommen, sie ist aber noch offen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die folgende parlamentarische

 

ANFRAGE

 

1.         Aus welchen Gründen sind die bisherigen Versuche einer Lösung der Ortsnamensfrage gescheitert?

 

2.         Welche diplomatischen Aktivitäten werden Sie setzen, um die genannten Relikte aus faschistischer Zeit endlich zu beseitigen?

 

3.    Bis wann rechnen Sie mit einem erfolgreichen Abschluß dieser Bemühungen?