1015/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Trattner, Ing. Meischberger, Haller und Blünegger
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Neubau des Bezirkskrankenhauses Kufstein.
Im Zuge des Neubaus des Bezirkskrankenhauses Kufstein beabsichtigt laut entsprechenden Presseberichten und vor allem laut den Aussagen des Gesundheitsreferenten der Stadt Kufstein, GR Dr. Erwin Zanier, die für das Gesundheitswesen in Tirol zuständige Landesrätin Elisabeth Zanon die orthopädische Abteilung in Kufstein zu schließen und nach St. Johann in Tirol zu verlegen. Und das obwohl in der Planung für den Neubau von der Tiroler Landesregierung am 15. August 1995 beschlossen wurde, eine orthopädische Station mit 40 Betten im Schwerpunktkrankenhaus Kufstein einzurichten.
Dieses im Widerspruch zu den entsprechenden Landesgesetzen stehende Vorhaben - im neuen Tiroler Krankenhausgesetz steht beispielsweise, daß Schwerpunktkrankenhäuser wie Kufstein eine orthopädische Abteilung haben müssen - hat auch in der Bevölkerung des Unterlandes zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Aus diesen Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz die nachstehende
ANFRAGE:
1) Sind sie über die Pläne der Tiroler Landesregierung über die Verlegung der orthopädischen Abteilung vom Bezirkskrankenhaus I<ufstein in das Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol informiert?
2) Wenn ja, wie steht das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz zu dieser Entscheidung, die orthopädische Versorgung des Tiroler Unterlandes aus einem Schwerpunktkrankenhaus in ein einfaches Bezirkskrankenhaus zu verlegen?
3) Hat es bereits Gespräche ihrerseits mit der Tiroler Landesregierung respektive der für die Gesundheit zuständigen Landesrätin Elisabeth Zanon in dieser Frage gegeben?
4) Wenn ja, mit weichem Ergebnis?
5) Wenn nein, wann beabsichtigen Sie entsprechenden Gespräche zu führen?
6) Weiche Maßnahmen werden Sie unternehmen, um die geplante Verlegung "zu verhindern?