1019/J

 

ANFRAGE

 

der Abg.  DI.  Schöggl, Scheibner, DI.  Hofmann

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Bundesgebäudeverwaltung im Bundesheerbereich

 

Der Bundesgebäudeverwaltung obliegt unter anderem die Verwaltung und bautechnische Betreuung von staatlichen Zwecken dienenden Liegenschaften.

Die über das ganze Bundesgebiet erstreckte bauliche Betreuung umfaßt auch Bauten, Ubikatioinen und Anlagen des Bundesheers.

Den Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung obliegt die Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten des staatlichen Hochbaus, soweit dies nicht in die Zuständigkeit eines anderen Ressorts fällt.

Durch diese unserer Ansicht nach ungünstige Konstellation kommt es bei der Bewältigung von Aufgaben in den Bereichen von Reparaturen, Material -

 

zuweisung, etc. zu unnötig langen Wartezeiten.

Eine effizientere Gestaltung im Bereich der Verwaltung von Bundesheerliegenschaften ist gefordert.  Die unterfertigten Abgeordneten sind der Ansicht, daß eine Überlassen der- Verwaltungsagenden durch das Bundesheer erhebliche Einsparungspotentiale mit sich brächte.

 

 

Die Unterfertigten Abgeordneten stehen daher an den

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE

 

1)      WievieleBedienstetederBundesgebäudeverwaltungsindmitderVerwaltung von Bauten, Ubikationen und Anlagen des Bundesheeres betraut ?

 

2)      Wieviele Personen sind An gestellte, Vertragsbedienstete und Beamte ?

 

3)      Welche Aufgaben werden im Rahmen der Verwaltung von Bundesheer­Liegenschaften durch die zuständigen Bediensteten wahrgenommen ?

 

4)      Wie hoch ist der Sachaufwand der Bundesgebäudeverwaltung für die Bundesheerliegenschaften ?

 

5)      Wie hoch ist der Personalaufwand der Bundesgebäudeverwaltung für die Bundesheerliegenschaften ?

 

6)      Sind Sie der Ansicht, daß im Bereich der Verwaltung von BundesheerLiegenschaften Einsparungspotentiale vorhanden wären, wenn die Verwaltung autonom durch das Bundesheer durchgeführt würde ?

 

6a)     Wenn ja, welche wird wie können diese umgesetzt werden ?

 

7)    Teilen Sie die Ansicht, daß das Bundesheer bzw. die nachgeordnete Dienststellen (Kasernenkommanden) die fachliche Kompetenz hätten, diese Aufgabe zu übernehmen ?

 

7a)  Wenn ja, teilen Sie die Ansicht, daß diese Lösung effizienter und billiger wäre ?

 

7b)    Bis wann könnte die Umsetzung der Selbstverwaltung durch das Bundesheer erfolgen ?

 

7c)     Wenn nein, warum nicht

 

8)    Gibt es Ihrer Meinung nach Einsparungspotentiale, wenn die Verwaltung der Bundeheerliegenschaften von der Bundesgebäudeverwaltung auf das BMLV übertragen würde ?

 

8a) Wenn ja, in welcher Art und Weise ?

8b) Wenn nein, warum nicht ?

 

9)      Welche Vorteile könnte eine Selbstverwaltung der BundesheerLiegenschaften bringen ?

 

10)    Welche Nachteile befürchten Sie bei einer Selbstverwaltung der Bundesheerliegenschaften durch das BMLV ?

 

11)    Bis wann könnte die Umsetzung der Selbstverwaltung durch das Bundesheer erfolgen ?