1022/J
ANFRAGE
derabgeordneten, Mag. Haupt, DI Prinzhorn, Rossmann und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend
Beschäftigung von Schwarzarbeitern bei öffentlichen Baavorhaben
Presseberichten zufolge sollen beim Bau des RESOWI-Zentrums in Graz, dem Vorzeigeprojekt der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), Arbeiter ohne Beschäftigungsbewilligung durch Subunternehmer, die ihrerseits nicht einmal eine Gewerbeberechtigung gehabt haben sollen, eingesetzt worden sein.
Die BIG beauftragte eine ARGE, bestehend u. a. aus den Baufirmen Porr, Ast und Mayreder, mit der Errichtung des etwa öS 1, 5 Mrd. teuren Universitätsneubaus. Über Subunternehmeraufträge soll auch die Firma B. an dem Projekt beteiligt gewesen sein. Dieses Unternehmen soll nun etwa zwei Dutzend Arbeiter aus dem ehemaligen Jugoslawien ohne Beschäftigungsbewilligung auf mehreren Baustellen in der Steiermark, darunter eben auch beim Bau des RESOWI-Zentrums in Graz, eingesetzt haben.
Da andere Zeitungsartikel ebenfalls immer wieder davon berichten, daß bei der Errichtung von öffentlichen Gebäuden einerseits Schwarzarbeiter, andererseits "Schwarz-Schwarzarbeiter " (ds. Ausländer ohne Beschäftigungsbewilligung) beschäftigt werden bzw. wurden, entsteht der Eindruck, daß von Seiten der öffentlichen Hand keine geeigneten Maßnahmen zur Abwendung dieser Mißstände getroffen worden sind bzw. getroffen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Entspricht es den Tatsachen, daß beim Bau des RESOWI-Zentrums in Graz Arbeiter ohne Beschäftigungsbewilligung tätig waren?
2. Wenn ja, wieviele illegale Arbeiter wurden letztlich nachweislich beim Bau des RESOWIZentrums eingesetzt?
3. Welche Konsequenzen wurden von Seiten der BIG aus der Beschäftigung von ausländischen Schwarzarbeitern aufeiner ihrer größten Baustellen gezogen?
4. Wird in dieser Sache von den Finanzbehörden ermittelt?
5. Wurde die ARGE RESOWI in dieser Sache bereits zur Verantwortung gezogen, und wenn ja, in welcher Höhe bewegt sich eine allfällige Strafzahlung, die die ARGE RESOWI an die BIG abzufahren hat?
6. Können Sie ausschließen, daß sich dieser Strtafbetrag in der Bauendabrechnung der ARGE RESOWI, wenn auch unter anderem Titel, wiederfindet und somit zu Lasten der BIG geht?
7. Wie oft, durch wieviele Personen und in welcher Art erfolgten beim Bau des RESOWIZentrums in Graz entsprechende Kontrollen vor Ort und in welcher Form und wie oft wird bei anderen öffentlichen Bauaufträgen die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert?
8. Welche Maßnahmen werden üblicherweise gesetzt, um die Beschäftigung von Schwarzarbeitern bei öffentlichen Bauvorhaben zu verhindern?
9. Wurde die der Beschäftigung von Schwarzarbeitern überführte Firma B. in den letzten fünf Jahren auch bei anderen öffentlichen Bauvorhaben mit Aufträgen betraut, und wenn ja,
a. bei welchen Projekten war dies der Fall und
b. gibt es Hinweise darauf, daß auch bei diesen Aufträgen Schwarzarbeiter beschäftigt wurden?
10. Wurden in den Jahren 1990 bis 1996 bei Bundesbauvorhaben in Osterreich nachweislich Schwarzarbeiter beschäftigt, und wenn ja, bei welchen Bauvorhaben war dies in welchem Umfang der Fall?
11. Entspricht es den Tatsachen, daß das Unternehmen, welches Schwarzarbeiter am Bau des RESOT,VI-Zentrums beschäftigte, überdies über keine Gewerbeberechtigung verfügte?
ANFRAGE
12. Wurde bei der Auftragsvergabe an Subunternehmer von irgend einer Seite geprüft, ob diese Unternehmen über einen entsprechenden Gewerbeschein verfügen (z.B. Bekanntgabe eines Subunternehmers an die BIG unter gleichzeitiger Vorlage der Gewerbeberechtigling)?
13. Mit welchen Folgen hat ein Unternehmen bzw,. dessen Geschäftsführung zu rechnen, welches bei öffentlichen Aufträgen Subunternehmen beantragt, die entweder über keine Gewerbeberechtigung verfügen und/oder Schwarzarbeiter beschäftigen?
14. Verlieren solche Unternehmen und deren Geschäftsführer zu,. Eigentümer ( und auch alle weiteren Firmen, die in deren rechtlichen oder wirtschaftlichen Einflußbereich stehen), die ihrerseits Subunternehmen ohne Gewerbeberechtigung oder aber mit Schwarzarbeitern beauftragen, Aufträge bei anderen öffentlichen Bauvorhaben?
15. Gibt es "Schwarze Listen" über derartige Firmen und deren Geschäftsführer bzw,. Eigentümer, um künftige A Auftragsvergaben an diese auszuschließen?