1028/J

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Oberhaidinger

 

und Genossen

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

 

betreffend Bundesanstalt für Besamung von Haustieren in Wels-Thalheim.

 

Die Bundesanstalt für die Besamung von Haustieren in Wels-Thalheim wird gemäß dem entsprechenden Gesetzesbeschluß mit Jahresende 1996 ihren Betrieb einstellen.

Der Bund soll sich damit aus dem genannten Tätigkeitsbereich zurückziehen.

Der Rückzug des Bundes ist jedoch nur dann Glaubwürdig, wenn nicht auf anderem Wege ­Finanzierung von Eber- und Rinderstationen, die nicht im Bundeseigentum sind - ein finanzielles Engagement des Bundes bei der Besamung von Haustieren eingegangen wird.

 

Dem Vernehmen nach bestehen jedoch Absichten, private Besamungsstationen aus Bundesmitteln mitzufinanzieren, was den Rückzug des Bundes aus Wels-Thalheim konterkarieren würde.

 

Zugleich stellt sich die Frage, welche Schritte bereits unternommen wurden, um die Liegenschaft in Wels-Thalheim, auf welcher sich bislang die Bundesanstalt für die Besamung von Haustieren befindet, für den Bund bestmöglich zu verwerten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft folgende Anfrage:

 

1.       Welche Schritte haben sie bisher unternommen, um die Liegenschaft der Bundesanstalt für Besamung für den Bund bestmöglich zu verwerten?

 

2.    Wann rechnen Sie mit dem Abschluß dieser Verwertung?

 

3.    Beabsichtigen Sie, die Errichtung oder den Betrieb von Besamungsstationen aus Bundesmitteln zu fördern?  Wenn ja, welche Förderungen nehmen Sie im Detail in Aussicht?

 

4.       Sollten Sie die in Frage 3 genannten Förderungen beabsichtigen:

 

Wie verträgt sich diese Absicht. mit dem Schließen der Bundesanstalt in Wels-Thalheim und dem damit(intendierten Rückzug des Bundes aus dem genannten Bereich?

5.       Wenn Sie die in Frage 3 angesprochenen ,.,. Förderungen beabsichtigen: Ist dies für den Bund nicht teurer, als der bisherige Betrieb der Bundesanstalt für Besamung, welcher bekanntlich einen Gebarungsüberschuß ausgewiesen hat?