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ANFRAGE

 

der Abg. Mag.  Haupt, Dr. Salzl, Dr. Pumberger, Dr. Povysil an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Rinder-Innereien

 

Einer APA-Meldung von 29.  Juni ist zu entnehmen, daß Frankreich im ‘.Zusammenhang mit der BSE-Krankheit den Handel mit Rinder-Innereien verboten hat. Nach einer im Pariser Staatszeiger veröffentlichten Verordnung des Bundesministeriums für Lndschaft handelt es sich um Hirn,Rückenmark, Augen, Drüsen, Mandeln, Milz und Gedärme von Wiederkäuern, die vor dem 31. Juli 1991 geboren wurden, nicht aber für Markknochen. Die nunmehr verbotenen Innereien wurden vor allem zu Ragouts und Pasteten verarbeitet.

 

In Österreich ist das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln zuständig. Delikatessen aus Frankreich, insbesondere Pasteten und andere Fleischspezialitäten erfreuen sich in Gourmetkreisen großer beliebtheit und werden daher ständig importiert. Ein nunmehriges Verbot in Frankreich, die Ausgangsprodukte dieser Waren betreffend, sollte auch in Österreich zu einer Überprüfung und entsprechenden Maßnahme gegen diese Importe führen.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz die nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Hat Ihr Ressort bereits ermittelt,in welchen aus Frankreich importierten bzw. in Frankreich erzeugten Lebensmitteln die Nunmehr dort verbotenen Ausgangsprodukte aus Rinder-Innereien enthalten sind ?

2.Werden sie auf der Basis Ihrer lebensmittelrechtlichen Kompetenz das Inverkehrbringen dieser französischen Importwaren untersagen?

3.Werden Sie den Import von Rinder-Innereien, analog dem französischen Verbot, untersagen, damit diese Rinder-Innereien aus Frankreich nicht in Österreich verarbeitet oder anderweitig in Verkehr gebracht werden dürfen?

4.Konnte Ihr Ressort in Erfahrung bringen, auf welchen praktischen, veterinär- oder humanmedizinischen oder sonstigen wissenschaftlichen Erkenntnissen das in Frankreich verhängte Verbot für Rinder-Innereien beruht ?

     5.Ergeben sich daraus für Österreich sonstige, über das Importverbot von französischen Rinder-Innereien oder daraus erstellten Verarbeitungsprodukten hinausgehende konsequenzen ?