1032/J
ANFRAGE
der Abg. Dr. Haider, Mag. Haupt, Dolinschek, Ing. Reichhold an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Geburtshilfe im Krankenhaus St. Veit/Glan
Laut ÖKAP 1994 sind in der Standorttypisierung sowohl das Krankenhaus St. Veit/Glan als auch das Krankenhaus Friesach in Kärnten als Akutkrankenanstalten zur Basisversorgung ausgewiesen (ÖKAP 94, Karte 8). Während für das gesamte Bundesland Kärnten eine Reduktion des systemisierten bzw. tatsächlichen Bettenstandes um rund 640 Akutbetten empfohlen wird, ist bezüglich St. Veit an der Glan lediglich von einer Einschränkung im Bereich der Fachrichtung HNO die Rede.
Bei einer Aussprache am 25.2.1996 mit der Krankenhausleitung und den Abteilungsvorständen forderten Vertreter des Landes Kärnten unter der Leitung des nunmehrigen Landeshauptmannstellvertreters die Schließung der Abteilung Geburtshilfe ab Mitte 1997 mit dem Argument, daß in Kärnten 80 Geburtshilfebetten eingespart werden müssen und St. Veit mit zuletzt 691 Geburten (1995) wirtschaftlich nicht ausgelastet sei.
Derselbe politische Entscheidungsträger hatte während seiner kurzen Tätigkeit als Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in einer Studie den Ausbau der gynäkologischen Abteilung und Geburtenstation empfohlen, was mittels einer Gemeinschaftsfinanzierung von 150 Mio S auch in die Tat umgesetzt werden sollte. Nun stoppt er selbst dieses ziemlich weit fortgeschrittene Projekt.
Sowohl laut Krankenanstaltengesetz des Bundes als auch des Landes Kärnten sind bettenführende Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für Schwerpunktkrankenanstalten, aber auch für Standardkrankenanstalten ein wichtiges Kriterium. Die Schließung der Geburtenstation St. Veit wiederspräche daher sogar dem ÖKAP 1994, nämlich in punkto Basisversorgung.
Die Anfragesteller verfügen außerdem über Unterlagen, wonach die Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe in St. Veit in Kärnten-Vergleich am kostengünstigsten arbeitet und daher die leistungsbezogene Abrechnung nicht fürchten muß.
Weiters ist von Interesse, ob die Herabstufung des KH St. Veit vom Schwerpunktkrankenhaus zum Standardkrankenhaus, Auswirkungen auf die Forschungstätigkeit im Rahmen der cooperativen Studiengruppe Mamma- und colorectales Carzinom hätte, wo eine Zusammenarbeit mit dem AKH Wien besteht.
Ebenso beachtet werden sollten Synergieeffekte einerseits und Doppelgleisigkeiten andererseits sowohl innerhalb von Spitalsbezirken als auch bundesländer-übergreifend.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz die nachstehende
Anfrage:
1. Wie lauten Ihre Informationen hinsichtlich der wankelmütigen Haltung Ihres Amtsvorgängers und nunmehrigen Kärntner Landeshauptmannstellvertreters in der Frage des Ausbaues bzw. der Schließung der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtenhilfe im Krankenhaus St.Veit an der Glan?
2. Wieviel wurde bisher aus KRAZAF-Mitteln für den Ausbau des Krankenhauses St. Veit an der Glan, insbesondere für Frauenheilkunde und Geburtenhilfe, zur Verfügung gestellt?
3. Wie lauten die Ihnen zur Verfügung stehenden Vergleichszahlen der Verweildauer in Kärntner
Krankenanstalten, insbesondere den Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe?
4. Wie lauten die Ihnen zur Verfügung stehenden Vergleichszahlen über die Geburten pro Jahr in den einzelnen Kärntner Krankenanstalten?
5. Stimmt es, daß auch für ein Standardkrankenhaus eine Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ein unverzichtbares gesetzliches Kriterium ist?
6. Wie lautet daher der Standpunkt Ihres Ressorts zu den Abteilungen für Frauenheilkunde in St. Veit an der Glan einerseits und Friesach andererseits in Bezug auf Weiterbestand, Ausbau oder Schließung?
7. Da ca. 2/5 der Friesacher Entbindungen auf Patieninnen aus der Steiermark entfallen, die Geburtshilfeabteilung des Krankenhauses Judenburg aber seitens des KAGES um ca. 80 Mio S ausgebaut wurde: Erachten Sie es angesichts in Zukunft gedeckelter Ausgabenrahmen für vertretbar, weiterhin steirische Patientinnen nach Kärnten zu Entbindung aufzunehmen?
8. Welche Aufgaben als Basisversorger könnte das Krankenhaus Friesach in Zukunft bei Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips erfüllen?
9. Können Sie bereits abschätzen, welche Auswirkungen eine Herabstufung des Krankenhauses St. Veit an der Glan vom Schwerpunkt- zum Standardkrankenhaus auf die Fortführung dort durchgeführten Studien im Rahmen der cooperativen Studiengruppe Mamma- und colorectales Carcinom (Zusammenarbeit mit AKHWien, Einbringung von 169 Patient (inn) en als Studienfälle) hätte?
10. Welche Auswirkung hätte eine Einstellung dieser Studien in St. Veit an der Glan auf die Onkologie-Patienten in Kärnten?