1041/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich der Länder sowie der Städte und Gemeinden

 

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentliche Dienststelen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach.  Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1)    Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Bundesländer (aufgegliedert nach den einzelnen Ländern)?

 

2)    Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die einzelnen Bundesländer in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Ländern)?

 

3)    Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Bundesländer in den Jahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Ländern)?

 

4)    Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, welche die einzelnen Bundesländer in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds leisten mußten?

 

5)    Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Städte und Gemeinden (aufgegliedert nach allen einstellungspflichtigen Städten und Gemeinden)?

 

6)    Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die jeweiligen Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden)?

 

7)    Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden)?

 

8)    Wie hoch war die Ausgleichstaxe, welche die einzelnen Städte und Gemeinden in Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden) bezahlen mußten?

 

9)      Sind Sie, als der für die Durchführung diese Gesetzes zuständige Bundesminister, bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden einzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

 

10)    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?

 

11)  Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa noch setzen?

 

12)    Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?