1044/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich

 

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens 1 begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentliche Dienststelen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach.  Dies ist auch eine der Ursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1)    Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?

 

2)    Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?

 

3)    Wie hoch war ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995?

 

4)    Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?