1054/J
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Tiertransporte durch Oberösterreich
Seit 1. 1. 1995 ist das Tiertransportgesetz-Straße in Kraft, das vor allem den Schlachttieren wesentliche Verbesserungen während des Transportes auf der Straße bringen soll. Da laut § 15 TGSt sowie der entsprechenden Weisung des Ministers für den Vollzug des TGSt die Bundesverwaltung zuständig ist, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende schriftliche
ANFRAGE:
1 . Welche Organe wurden vom Innenministerium unmittelbar für die Vollziehung des TGST ernannt? Wieviele Personen sind mit dieser Aufgabe in Oberösterreich betraut?
2. Hat das Bundesland Oberösterreich von der Möglichkeit, eigene Tiertransportinspektoren einzurichten, Gebrauch gemacht? Wenn ja, welche und wieviele Personen führen diese Funktion aus und in welchem Umfang? Sind diese Entscheidungen bereits gefallen? Wenn ja, in welchen konkreten Details?
3. Wieviele Kontrollen wurden insgesamt im Jahr 1995 sowie in den ersten Monaten des Jahres 1996 in Oberösterreich durchgeführt und wieviele Übertretungen wurden jeweils durchgeführt?
4. Wieviele ausländische Schlachttiertransporte wurden 1995 sowie 1996 seit Jahresbeginn in Oberösterreich kontrolliert? Wie wurde oder wird vorgegangen, wenn die Kilometer- und Stundenbegrenzung überschritten ist?
5. Wie werden innerösterreichische Transporte durch Oberösterreich überwacht? Im besonderen die Kilometer- und Stundenbegrenzung bei Schlachttiertransporten? Zu wievielen Bestrafungen in welchen Höhen ist es diesbezüglich in den Jahren 1995 und 1996 jeweils in Oberösterreich gekommen?
6. Besteht die Möglichkeit, auch Spediteure ausländischer Herkunft mit Geldstrafen zu belangen? Wenn ja, wie häufig ist dies in den Jahren 1995 und 1996 jeweils in Oberösterreich geschehen?
7. Wird jeder Tiertransporter an den oö.Grenzstellen kontrolliert (EU-Außengrenze sowie Staatsgrenzen innerhalb der EU)?
8. Wie wird vergangen wenn ein nach oder durch Oberösterreich fahrender Transporter die Kilometer- oder Stundenbegrenzung bereits überschritten hat? In wievielen Fällen ist dies in Oberösterreich in den Jahren 1995 und 1996 jeweils geschehen?