1055/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz (verstaatlichte Betriebe, Pensionsversicherungsanstalten, Krankenkassen, usw.)
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen.
Immer wieder ist von Beschwerden zu hören, daß Arbeitgeber im "halböffentlichen" Bereich sowie in den Bereichen der Interessensgemeinschaften und -vertretungen zumeist in einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nachkommen. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von behinderten Menschen, welche bereits die 30 % - Marke überschritten hat. Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
ANFRAGE
1) Wie hoch war die Pflichtzahl für die Bereiche:
a) ehemalige verstaatlichte Betriebe
b) Pensionsversicherungsanstalten (aufgegliedert nach den einzelnen Anstalten)
c) Krankenkassen (aufgegliedert nach den einzelnen Anstalten)
d) Hauptverband der Sozialversicherungsträger
e) Kammern (aufgegliedert nach den einzelnen Kammern)
f) ÖGB (aufgegliedert nach den einzelnen Fachgewerkschaften)
g) Kirchen (aufgegliedert nach den einzelnen Religionsgemeinschaften)
h) ORF
für das Jahr 1995 ?
2) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die unter Punkt 1 von a) bis h)
angeführten Bereiche für das Kalenderjahr 1995 ?
3) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, welche die unter Punkt 1 von a) bis h)
angefahren Bereiche in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds leisten mußten (aufgegliedert nach Jahren) ?
4) Wie hoch war die Pflichtzahl für folgende Geldinstitute:
a) Bank Austria
b) BAWAG
c) ÖPSK
d) CA
e) Erste Österr. Sparkasse
f) Raiffeisenbank
für das Kalenderjahr 1995?
5) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die unter Punkt 4 a) bis f) angefahren Bereiche für das Kalenderjahr 1995?
6) Wurde bereits eine ressortbezogene Begleichung der Ausgleichstaxen eingeführt? Wenn nein, warum nicht?