1059/J

 

ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Mag.  Terezija Stoisits und Freundlnnen

an den Herrn Bundeskanzler

betreffend die kroatische Amtssprache im Burgenland

 

Der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 1987 bestätigt, daß Kroatisch im Burgenland zusätzliche Amtssprache ist.  Im Entscheid des

Verfassungsgerichtshofes stellt dieser fest, daß das Recht auf die kroatische Amtssprache ein subjektives Recht jedes einzelnen darstellt, und daß es keiner Durchführungsbestimmungen zur Verwirklichung diese Rechtes bedarf.  Der Gesetzgeber könne aber Durchführungsbestimmungen erlassen, diese dürften aber keinesfalls zu einer restriktiveren Auslegung des Staatsvertrages von Wien 1955 führen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgende

Anfrage

 

1.       In wievielen Fällen wurde in den Jahren 1988, 1989, 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995 und bis 30.  Juni 1996 die kroatische Amtssprache in Anspruch genommen?

          schriftlich?

          mündlich?

 

2.       Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung in den Jahren 1988, 1989, 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995 und bis 30. Juni 1996 getroffen, um die Bevölkerung von den Möglichkeiten der kroatischen Amtssprache zu informieren?

 

3.       Wievielen Beamten an weichen Behörden wurde bisher eine "Zweisprachigkeitszulage" gewährt?