1062/J

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend B 67b Nordspange Graz, Eggenberger Gürtel

 

Die Bestrebungen, ein übergeordnetes Gürtelstraßennetz in der Landeshauptstadt Graz auf­zubauen, gehen bis in die Mitte des 19.  Jahrhunderts zurück. 1971 wurde das Grazer Gürtelstraßensystem in das Bundesstraßennetz übernommen.  Doch obwohl man von der Idee eines Grazer Gürtelstraßensystems abgerückt ist, blieben Teilprojekte bestehen.  Trotz massiver Anrainerproteste soll nun ein weiteres Teilstück gebaut werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche

 

ANFRAGE:

 

 

1.       Welches Detailprojekt lag der Trassenverordnung gem. § 4 BSTG 1980, BGBl. 

          Nr. 425/1983, betreffend B 67b - Nordspange Graz, zugrunde?

 

2.       Ist dem Wirtschaftsminister bekannt, daß entgegen dieser Verordnung in den offiziel­len Informationsdarstellungen durch die Landesbaudirektion von einem Projekt in Troglage mit aufgesetzten Lärmschutzwänden gesprochen wird?

 

3 .      Inwieweit wurde bei der Detailprojektsgenehmigung 1994 durch den Wirtschaftsmini­ster überprüft, ob dieses Detailprojekt mit der seinerzeitigen Trassenverordnung in Einklang steht?

 

4.       Nach Aussage der Landesbaudirektion Steiermark waren beim Detailprojekt 1972 noch keine Straßensachsen eingezeichnet.  Stimmt diese Auskunft?  Wenn nein, warum nicht?

 

5.    In welchen Teilabschnitten weicht die Straßenachse des Niederflurprojektes 1994 von der 1980 gem. § 4 Bundesstraßengesetz verordneten (gedachten) Straßenachse ab und in welchem Ausmaß?

 

6.    Zum Zeitpunkt der Detailgenehmigung der Niederflurtrasse im Dezember 1994 war bereits § 4 Abs. 6 Bundesstraßengesetz, eingeführt durch die Gesetzesnovelle 1993, BGBl. 33/1994, in Kraft.  Warum wurde hier trotzdem keine neue Verordnung erlas­sen?

 

7.       Wie bewertet der Wirtschaftsminister den Umstand, daß in den offiziellen Informati­onsbroschüren, erstellt durch die Landesbaudirektion Steiermark und die Stadtbaudirektion Graz, die dargestellte Trasse in ihrem Einmündungsbereich nach Norden verschoben wird, sodaß die Vermutung naheliegt, man wolle die realen Verhältnisse verschleiern?  Tatsächlich führt nämlich die Einmündung in die Grabenstraße (in einer Höhe von 7 m) nur 5 m von dem dort befindlichen Haus vorbei.  Bäume und Grün­raum fallen entgegen der Bevölkerungsinformation in Wirklichkeit weg.

 

8.       Ab welcher Verkehrsbelastung halten Sie einen vierspurigen Straßenausbau für not­wendig?

 

9.    Welche umweltrelevanten Untersuchungen und Alternativvarianten lagen bei der Projektsgenehmigung 1994 im Detail vor?

 

10.     Aus der Anfragebeantwortung Ihres Amtsvorgängers betreffend Nordspange-Graz vom 1. April 1996 (139/AB) geht unter Pkt. 2 hervor, daß hinsichtlich einer Beurtei­lung der humanmedizinischen Aspekte der Schadstoffausbreitung Kontakt zum Hygie­neinstitut aufgenommen wurde.

 

          Halten Sie eine Kontaktaufnahme für ausreichend? 

          Wie hat sich dieser Kontakt gestaltet und welche Ergebnisse hat er erbracht?