1066/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Emmerich Schwemlein
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen
Eine zeitgemäße Verkehrspolitik muß dafür sorgen, daß der Verkehr bei Wahrung der Mobilität des einzelnen nicht über das notwendige und vor allem das erträgliche Ausmaß anwächst. Der Umweltschutz, insbesondere der Lärmschutz, ist daher als wesentlicher Aspekt einer verantwortungsvollen Verkehrspolitik anzusehen.
Dieser Erkenntnis Rechnung tragend hat der Nationalrat bereits am 17. Juni 1993 eine Entschließung (E 110-NR/XVIII.GP.) verabschiedet, in welcher die für Verkehrsträger zuständigen Minister ersucht werden, im Rahmen ihrer Kompetenzen konkret genannte Maßnahmen gegen den Verkehrslärm zu setzen.
Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat anläßlich der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19. Juni 1996 einen detaillierten Bericht überjene Maßnahmen vorgelegt, welche seit Verabschiedung der Entschließung durch das Verkehrsressort gegen den Eisenbahnverkehrslärrn getroffen worden sind. Demzufolge wurde der Entschließung hinsichtlich des Eisenbahnverkehrslärms in den letzten Jahren im wesentlichen Rechnung getragen, wobei die Erlassung der Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung (BGBl. Nr. 414/1993) und der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (BGBl.Nr.415/1993) sowie die Fertigstellung der Immissionskataster und der darauf aufbauenden Prioritätenreihungen besonders hervorzuheben ist.
Mit der gleichen Entschließung wurde der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten ersucht, "die bisherigen Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen im Sinne des § 7a Bundesstraßengesetz weiterzuführen, um bis spätestens 2003 eine maximale Lärmimmission von 65 dB bei Tag und 55 dB bei Nacht bundesweit sicherzustellen".
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat dem Nationalrat bis zum heutigen Zeitpunkt über die durch das Wirtschaftsressort zwischenzeitig getroffenen Maßnahmen noch nicht Bericht erstattet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Wurden die Lärmimissionen entlang der Bundesstraßen erhoben?
Wenn ja, welches Verkehrsaufkommen wurde zugrundegelegt und wo sind die Ergebnisse dargestellt?
Wenn nein, warum nicht?
2. Gibt es Dringlichkeitsreihungen für die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen?
Wenn ja, nach welchen Kriterien wurden diese erstellt?
Wenn nein, warum nicht?
3. Gibt es ein Maßnahmenprogramm, um in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 17. Juni 1993 bis spätestens 2003 eine maximale Lärmimmission von 65 dB bei Tag und 55 dB bei Nacht bundesweit sicherzustellen?
Wenn ja, wie sieht dieses aus?
Wenn nein, wie soll dennoch sichergestellt werden, daß der o.g. Entschließung entsprochen wird?