1071/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Familienbeihilfe für sich im Ausland aufhaltende Kinder

 

Die infolge des Sparpaketes erfolgte Kündigung der Sozialabkommen mit einigen Ländern mit der Zielsetzung, die bisher gewährten Familienbeihilfeleistungen für im Ausland lebende Kinder zu streichen, hat zu heftigen Diskussionen und unterschiedlichsten rechtlichen Interpretationen geführt.  In diesem Zusammenhang wurden die verschiedensten Zahlen über die betroffenen Personen und die Summe der diesbezüglichen Aufwendungen genannt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.       In welche Länder wurde für den Zeitraum ab 1990 wieviel unter dem Titel Familienbeihilfe pro Jahr bezahlt, und wieviele Kinder waren in den einzelnen Ländern davon betroffen?

 

2.       Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden diese Überweisungen in den einzelnen Ländern durchgeführt?

 

3.       Für wieviele Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft wurden in welchen Ländern Familienbeihilfeleistungen getätigt?

 

4.    Für wieviele Kinder ohne österreichischer Staatsbürgerschaft wurden in welchen Ländern Familienbeihilfeleistungen getätigt?