1072/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Rechungshofes

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich

 

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentliche Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach.  Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen, welche bereits die 30% -Marke überschritten hat.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich des Rechnungshofes für 1995?

 

2)    Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?

 

3)    Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995?

 

4)    Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich des Rechnungshofes in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte ?

 

5)    Sind Sie, als der für den Rechnungshof politisch Verantwortliche grundsätzlich bereit," sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Bereich einzusetzen?

       Wenn nein, warum nicht?

 

6)    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?

 

7)    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

 

8)    Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?