1078/J

 

ANFRAGE

 

der Abg.  Böhacker, Mag.  Trattner, Dkfm - Ruthofer und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zulassungsbedingungen zum 74.  Grundlehrgang für dienstführende Zollwachebeamte

 

 

Zulassungsbedingungen zu diesem 74.  Grundlehrgang für dienstführende Zollwachebeamte waren erstens das Erreichen einer bestimmten Punktezahl in einem Aufnahmetest (mündlicher und schriftlicher Teil) und zweitens zwingende Bewerbung auf einen freien, bewerteten Arbeitsplatz.

 

Da berechtigte Zweifel an einer objektiven Vorgangsweise bei der Zulassung zu diesem Kurs bestehen, stellen an den Bundesminister für Finanzen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

1.       Ist es richtig, daß insgesamt sechs Beamte aus dem Bereich der Zollämter Berg und Nickelsdorf sowie der Abteilung für Strafsachen mit der Begründung, daß sie für die Dauer der Lehrgangsteilnahme an ihrem Dienstort unabkömmlich sind, nicht berücksichtigt wurden?

 

2.       Bei Verneinung von Frage 1: Welche Gründe waren dann für die Nichtzulassung maßgeblich?

 

3.       Im Falle der Bejahung von Frage 1: Wieso konnten dennoch vom Zollamt Berg vier von fünf Bewerbern, beim Zollamt Nickelsdorf drei von sechs Bewerbern, im Bereich der Abteilung.. Strafsachen zwei von vier Bewerbern zum Fachlehrgang zugelassen werden?

 

4.       Wie hoch ist der finanzielle jährliche Verlust eines nicht zugelassenen Bewerbers im Vergleich zu einem Absolventen der Dienstprüfung für dienstführende Zollwachebeamte unter der Annahme einer besoldungsrechtlichen Stellung E2b6 Funktionsgruppe F3?

 

5.       Ist es richtig, daß bei den Dienststellen Berg und Nickelsdorf die Wählergruppe AUF den Vorsitzenden der Personalvertretung bzw. in der Abteilung Strafsachen den Vorsitzenden­Stellvertreter stellt?

 

6.       Ist es richtig, daß zwei der nicht zum Grundlehrgang zugelassenen Bewerber AUF Personalvertreter sind?

 

7.       Ist auszuschließen, daß bei den eben erwähnten nicht zugelassenen Bewerbern andere als dienstliche Gründe für die Nichtzulassung ausschlaggebend waren?

          Wenn ja, warum?

          Wenn nein, warum nicht?

 

8.       Ist daran gedacht, den nicht zugelassenen Bewerbern - aufgrund ihrer Qualifikation - im nächsten Lehrgang einen Kursplatz von Amts wegen zuzuweisen

 

9.       Aufgrund welcher Vorschrift ist es notwendig, sich bereits bei der Bewerbung um die Teilnahme am Grundlehrgang auch um einen freien bewerteten Arbeitsplatz zu bewerben?

10.     Trifft es zu, daß im Auswahlverfahren für den gegenständlichen Lehrgang die

          Mitwirkungsrechte der Personalvertretung gern. § 9 Abs. 1 lit. d PVG anzuwenden sind?