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ANFRAGE

 

der Abg.  Böhacker, Mag.  Trattner, Dkfm.  Ruthofer und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend EDV-Vernetzung aller Zollämter in Österreich

 

 

Im gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates vom 22.12.1995 hinsichtlich des gemein­schaftlichen Aktionsprogrammes für das Zollwesen (Zoll 2000) ist zu lesen, daß durch das Fehlen von Binnengrenzen die Notwendigkeit entstanden ist, an jeder Stelle des Zollgebietes der Gemeinschaft bei der Einfuhr oder der Ausfuhr Verfahren und Kontrollen von gleichwertiger Wirksamkeit durchzuführen, um die Anwendung der Gemeinschaftspolitiken sicherzustellen.  Die Durchführung dieser Verfahren ist Aufgabe der Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten.  Dies erfordert eine verstärkte Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten.  Diese Maßnahmen im Zollbereich sind notwendig im Hinblick auf die Bekämpfung der Zunahme des illegalen Warenverkehrs sowie der Betrugsbekämpfung.  Es ist noch zu prüfen, ob zur besseren Ausbildung der Zollbeamten der Mitgliedsstaaten zweckmäßigerweise eine eigene Zollakademie einzurichten ist.  Zusätzlich werden besondere Anstrengungen im Bereich der Fortentwicklung der Ausbildung des Schulungspersonals und der Erstausbildung der Zollbeamten unternommen werden müssen.

 

Weiters ist eine Anwendung EDV-gestützter Zollverfahren, einschließlich der Verwendung der modernsten Techniken im Bereich des elektronischen Datenaustausches erforderlich.  In diesem Zusammenhang muß jedes österreichische Zollamt, auch wenn es noch so klein ist, EDV-mäßig vernetzt sein.

 

Obwohl dieses Aktionsprogramm für das Zollwesen noch nicht beschlossen ist, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende:

 

Anfrage:

 

1.    Seit wann ist Ihnen das gemeinschaftliche Aktionsprogramm für das Zollwesen (Zoll 2000) bekannt?

2.    Wie ist die Haltung Österreichs zu diesem gemeinschaftlichen Aktionsprogramm?

3.    Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, daß dieses Aktionsprogramm - unter Berücksichtigung diverser Änderungsanträge - zwischen 1. 1. 1996 und 31.12.2000 durchgeführt wird?

4.    Für den Fall des Inkrafttretens folgender Bestimmungen, mit welchen finanziellen Auswirkungen (direkte Kosten, Folgekosten) für Österreich rechnen Sie:

       - EDV-mäßige Vernetzung aller österreichischen Zollämter,

       - Ergänzung des bekanntlich ausgezeichneten Ausbildungsverfahrens in der Zollverwaltung.

 

5.    Hinsichtlich der Vernetzung aller Zollämter, im Zusammenhang mit jenen Nachbarländern, wie Slowenien, Tschechien und Ungarn, die zwar derzeit nicht in der EU sind, die aber auf dem schnellsten Wege der EU beitreten wollen, welche Vorgangsweise strebt Österreich an?

 

6.    Wie läßt sich das Aktionsprogramm, wonach das Ausbildungsniveau noch zusätzlich verstärkt und europaweit vereinheitlicht werden soll, mit der zweiten Zollrechtsdurchführungsgesetznovelle vereinbaren?  Gemäß dieser Novelle werden in Hinkunft auch in zollrechtlichen Angelegenheiten Organe des Grenzdienstes zollrechtliche Aufgaben vollziehen, obwohl deren Ausbildungsniveau nicht dem Niveau ausgebildeter Exekutivkräfte der Zollverwaltung (intensive Grundschulung mit anschließender regelmäßiger Weiterbildung) entspricht.

7.    Besteht nach Inkrafttreten der zweiten Zoll R-DG-Novelle nicht die Gefahr, daß jene Zollämter, bei denen diese Regelung umgesetzt werden soll, eine Schwachstelle bei der Bekämpfung der Zunahme des illegalen Warenverkehrs sowie der Betrugsbekämpfung darstellen werden?

Wenn nicht, worauf führen Sie Ihre Meinung zurück?

8.    Mit welchen Argumenten werden Sie die dazu zu erwartenden Bedenken der EU ausräumen?

 

9.    Durch welche Maßnahmen wollen Sie erreichen, daß in Zukunft nicht mehr so viele Zollwachebedienstete abwandern (z.B. zur Gendarmerie).

10.  Ist es richtig, daß die EU für die Verstärkung des Grenzschutzes Gelder zur Verfügung stellt?

       Wenn ja, wurde diese Möglichkeit in Anspruch genommen?