1092/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haller, Rosenstingl, Böhacker an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einkommensgrenze für Studenten

 

 

 

Die von der Regierung im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes beschlossenen Geset­zesänderungen bringen für Hochschüler eine grundlegende Änderung der Einkommenssitua­tion.

 

Die bisher relativ niedrige Einkommensgrenze für Studenten (durch das Strukturanpas­sungsgesetz S 3.600,--) bei den Familienbeihilfen hatte ursprünglich den Zweck Mißbrauch durch Scheinstudenten die "in Wirklichkeit" voll arbeiten, zu verhindern.  Da jetzt entspre­chende Nachweise über den Studienfortschritt gefordert werden, fällt dieses Argument weg und stellt nur mehr eine soziale Härte dar.  Eigentlich sollten Studenten, die im Monat auch mehr als S 3.600,-- verdienen, und trotzdem ihr Studium in der vorgeschriebenen Zeit ab­schließen, belohnt und nicht bestraft werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundes­minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

1 .     Bestehen Aufzeichnungen, wie viele Studenten neben ihrem Studium einer gemeldeten Beschäftigung nachgehen?

 

2.       Bestehen Schätzungen, wie viele Studenten darüber hinaus in ihrem Arbeitsverhältnis nicht gemeldet sind ?

 

3.       Gibt es Berechnungen, wie sich eine Erhöhung der Einkommensgrenze auf bei­spielsweise S 5.600,-- ohne Verlust der Familienbeihilfe in Ihrem Budget auswirken würde?

Wenn nein, warum nicht?

 

4.       Wie stehen Sie diesem Ansinnen gegenüber und haben Sie vor, diesbezüglich Be­rechnungen anzustellen?