1092/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Haller, Rosenstingl, Böhacker an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einkommensgrenze für Studenten
Die von der Regierung im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes beschlossenen Gesetzesänderungen bringen für Hochschüler eine grundlegende Änderung der Einkommenssituation.
Die bisher relativ niedrige Einkommensgrenze für Studenten (durch das Strukturanpassungsgesetz S 3.600,--) bei den Familienbeihilfen hatte ursprünglich den Zweck Mißbrauch durch Scheinstudenten die "in Wirklichkeit" voll arbeiten, zu verhindern. Da jetzt entsprechende Nachweise über den Studienfortschritt gefordert werden, fällt dieses Argument weg und stellt nur mehr eine soziale Härte dar. Eigentlich sollten Studenten, die im Monat auch mehr als S 3.600,-- verdienen, und trotzdem ihr Studium in der vorgeschriebenen Zeit abschließen, belohnt und nicht bestraft werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1 . Bestehen Aufzeichnungen, wie viele Studenten neben ihrem Studium einer gemeldeten Beschäftigung nachgehen?
2. Bestehen Schätzungen, wie viele Studenten darüber hinaus in ihrem Arbeitsverhältnis nicht gemeldet sind ?
3. Gibt es Berechnungen, wie sich eine Erhöhung der Einkommensgrenze auf beispielsweise S 5.600,-- ohne Verlust der Familienbeihilfe in Ihrem Budget auswirken würde?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wie stehen Sie diesem Ansinnen gegenüber und haben Sie vor, diesbezüglich Berechnungen anzustellen?