1096/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Anton L E I K A M und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen, Dr. Viktor K 1 i m a
betreffend die weitere Entwicklung rund um die Zollwache
Aufgrund des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union und zum Schengener Abkommen wurde eine Neuordnung der österreichischen Grenzüberwachung notwendig. Nach der Planung der Bundesregierung sind für diese Neuordnung ca. 3000 Bedienstete für den Grenzdienst der Bundesgendarmerie und ca. 2.300 Bedienstete für die Zollwache im Endausbau vorgesehen, wobei der Assistenzeinsatz des Bundesheeres bis zum Ende dieser Gesetzgebungsperiode fortgesetzt wird.
Das Schengener Übereinkommen sieht vor, daß Österreich bis zum 01.07.1997 den Schengen-Standard hinsichtlich der Grenzüberwachung erfüllt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände und der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stellen die gefertigten Abgeordneten die nachstehende
Anfrage:
1) Zu welchem Zeitpunkt werden weitere Optanten von der Zollwache zum Grenzdienst wechseln?
2) Warum verzögert das Finanzministerium immer wieder den Übertritt von Optanten zum Grenzdienst, zumal durch die Übernahme von großen Straßengrenzübertrittsstellen durch den Grenzdienst eine wesentliche Entlastung der Zollwache eintrat?
3) Warum wurde im Lichte dieser Tatsache eine Neuaufnahme von insgesamt 111 Zollwachebeamten vom Ministerrat beschlossen, die noch dazu in erster Linie an Grenzstellen zum Einsatz kommen sollen, an denen durch den Einsatz des Grenzdienstes
Entlastungseffekte für die Zollwache nachweisbar sind?
4) Stehen diese Neuaufnahmen im Zusammenhang mit Bestrebungen der Personalvertretung der Zollwache ein Absinken des Personalstandes unter 2.800 Bedienstete zu verhindern, damit keine Neuwahlen der Personalvertretungsorgane erforderlich werden?
5) Warum unterhält die Zollwache sogenannte mobile Überwachungsgruppen (MÜG) mit ca. 800 Bediensteten, für die nun, wie für die gesamte Zollwache auch, ständige Bestrebungen nach Kompetenzerweiterungen, wie z. B. Aufgabenzuerkennung nach der StVO und KFG, Aufnahme in das Sicherheitspolizeigesetz, im Gange sind?
6) Welche Aufgaben nehmen diese MÜG wahr und wie sind sie damit ausgelastet?
7) Warum werden die nun durch Neuaufnahmen zu besetzenden Planstellen nicht durch interne Umschichtungen nachbesetzt, wo doch nach internen Informationen die Zollwache einen Überhang von mehreren hundert Planstellen aufweist?
8) Ist die Aussage von Beamten des Finanzressorts richtig, daß es im Bereich der Zollwache nach dem EU-Beitritt zu einer etwa 70 % - Aufgabenreduzierung gekommen ist?
9) Wieviele Zollwachebeamten werden im zivilen Bereich des Finanzressorts verwendet?
1 0) Ist es richtig, daß neun E 2a Beamte in einem achtwöchigen Ergänzungslehrgang zu E 1 -
Beamten der Zollwache gemacht werden sollen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
1 1) Welche Mehrkosten entstehen dafür beim Personalaufwand des BMF?
12) Wie beurteilt das Finanzressort Bestrebungen der Zollwache im Bereich von EUSuventionsbetrügereien in Ermittlungen und Verfolgungshandlungen eingebunden zu werden, die klar in den Kompetenzbereich der Sicherheitsbehörden fallen?