1098/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Fink
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerpflicht von Gewinnen aus Getränkeautomaten
In größeren Betrieben mit einer großen Zahl von Mitarbeitern werden oft Getränke-, Speise- und Süßigkeitsautomaten aufgestellt. Die in diesen Automaten angebotenen Waren werden meist weit unter den ortsüblichen Preisen (insbesondere jene der Gastronomiebetriebe) verkauft. Aus dem Verkauf dieser Waren werden Umsätze erlöst, die oft über der Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer von 300.000,- S liegen bzw. überschreiten die erzielten Gewinne den körperschaftsteuerfreien Betrag von S 100.000,-. Diese Gewinne werden oftmals für soziale Zwecke verwendet, oder dem Betriebsratsfonds zugeführt. -
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
Sind die erzielten Umsätze und Gewinne aus Getränkeautomaten USt- bzw. KOSt-pflichtig, und wenn ja, warum?