110/J

 

 

 

der Abgeordneten Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend EDV-bedingte Steuerausfälle beim Verlustvortrag

 

Im Zuge von Betriebsprüfungen kommt es vor, daß Änderungen beim Verlustabzug nicht

wirksam werden, wenn die Veranlagung des Folgejahres (oder der Folgejahre) durch

Soforteingabe (S-Fall) vorgenommen wird. Diese nicht rechtmäßigen Verlustabzüge kommen

insbesondere dann EDV-bedingt zustande, wenn die Veranlagung des Folgejahres (nach dem

letztgeprüften Jahr) vor Verbuchung der von der BP abgeänderten Bescheide erfolgt.. Als

Lösungsvorschlag bietet sich an, daß nach einer Betriebsprüfung jedenfalls ein Ü-Signal unter

Hinweis auf den Verlustabzug vergeben wird.

 

Aus gegebenem Anlaß und zur Verhinderung von Steuerausfällen stellen daher die

unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1 . Was werden Sie unternehmen, um die Steuerausfälle aufgrund von unrechtmäßigen

Verlustabzügen nach dem letztgeprüften Jahr einer Betriebsprüfung in Zukunft zu

verhindern?

 

2. Werden Sie die VAA dahingehend ändern, daß nach dem letztgeprüften Jahr nach einer

Betriebsprüfung automatisch ein Ü-Signal vergeben wird?

Wenn nein, warum nicht?

 

3. Mit welchen sonstigen Maßnahmen kann verhindert werden, daß derartige Steuerausfälle

nicht mehr vorkommen?