110/J
der Abgeordneten Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend EDV-bedingte Steuerausfälle beim Verlustvortrag
Im Zuge von Betriebsprüfungen kommt es vor, daß Änderungen beim Verlustabzug nicht
wirksam werden, wenn die Veranlagung des Folgejahres (oder der Folgejahre) durch
Soforteingabe (S-Fall) vorgenommen wird. Diese nicht rechtmäßigen Verlustabzüge kommen
insbesondere dann EDV-bedingt zustande, wenn die Veranlagung des Folgejahres (nach dem
letztgeprüften Jahr) vor Verbuchung der von der BP abgeänderten Bescheide erfolgt.. Als
Lösungsvorschlag bietet sich an, daß nach einer Betriebsprüfung jedenfalls ein Ü-Signal unter
Hinweis auf den Verlustabzug vergeben wird.
Aus gegebenem Anlaß und zur Verhinderung von Steuerausfällen stellen daher die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
1 . Was werden Sie unternehmen, um die Steuerausfälle aufgrund von unrechtmäßigen
Verlustabzügen nach dem letztgeprüften Jahr einer Betriebsprüfung in Zukunft zu
verhindern?
2. Werden Sie die VAA dahingehend ändern, daß nach dem letztgeprüften Jahr nach einer
Betriebsprüfung automatisch ein Ü-Signal vergeben wird?
Wenn nein, warum nicht?
3. Mit welchen sonstigen Maßnahmen kann verhindert werden, daß derartige Steuerausfälle
nicht mehr vorkommen?