1101/J

 

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Franz Morak und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend die Ausgliederung des Publikumsdienstes der Österreichischen Bundestheater

Die Ausgliederung des Publikumsdienstes der Österreichischen Bundestheater scheint aus mehreren Gründen ein untemehmerisch und sozial fragwürdiges Unternehmen, das vermutlich keine echte Einsparung bringt Formal wird damit die Auflage der Bundesregierung erfüllt, in den Jahren 1996 und 1997 den Personalstand um jeweils zwei Prozent zu senken.  Tatsächlich geschieht jedoch durch die Ausgliederung ein Etikettenschwindel, indem Personalkosten zu Sachkosten verwandelt werden.

Seit Mitte 1994 ist durch die Studie der Schweizer Unternehmensberatung ROI Seidel & Partner über die "Strukturen der Österreichischen Bundestheater" und die "Optimierung des Bundestheaterbetriebes" bekannt, daß im Bundestheaterverband jährlich 60 Millionen Schilling eingespart werden könnten.  Der Anteil des Publikumsdienstes an diesem Einsparungspotential wurde dabei bei "Einschränkung des Servicegrades / Einschränkung der Planstellen" mit 8,5 Millionen Schilling veranschlagt Tatsächlich wurde noch vor der Veröffentlichung des ROI-Berichtes im Bereich des Puplikumsdienstes in einem zweistufigen Stellenkürzungsplan der Abbau von 60 Planstellen vereinbart und mittlerweile verwirklicht.  Darüber hinaus wurden durch die Wiedereinführung einer Garderobengebühr auch die prognostizierten Einnahmen von 3,5 - 4 Millionen Schilling erreicht.

Obwohl die ÖVP seit Jahren eine grundlegende Strukturreform der Bundestheater fordert, um das alljährliche Bundestheaterdefizit zu reduzieren, und in der Folge alle im Nationalrat vertretenen Parteien außer der SPÖ die Vorschläge der ÖVP übernommen bzw. adoptiert haben, versucht der Österreichische Bundestheaterverband die anstehenden Probleme durch scheinbare Personaleinsparungen zu kaschieren.  Statt ernsthaft in sämtlichen Bereichen ein wenig einzusparen, wird der Bereich des Publikumsdienstes komplett eingespart indem man ihn auslagert.Mit dieser kosmetischen Maßnahme wird zwar die Vorgabe der Bundesregierung, in den Bundestheatern 1996 und 1997 jeweils 55 Planposten einzusparen,

am Papier erfüllt, tatsächlich aber umgangen, indem Personalausgaben in Sachausgaben verwandelt werden.

Absicht der Auflage der Bundesregierung, 1996 und 1997 im Bundestheaterverband jeweils zwei Prozent der Planstellen zu kurzen, war es, Personal (d.h.: Ausgaben) zu sparen.  Die Variante des Bundestheaterverbandes, durch Ausgliederung Personalausgaben in Sachausgaben umzuwandeln, ist eine "Eulenspiegelei, welche die ressortverantwortlichen Regierungsmitglieder alarmieren sollte.

Unverständlich bleibt die Entscheidung des Bundestheaterverbandes vor dem Hintergrund, daß zumindest seit Mitte 1994 durch den ROI-Bericht bekannt ist, daß die Korrektur der mangelnden Planung, des fehlenden Kostenbewußtseins und inneffiziant arbeitender Teilbereiche des Bundestheaterverbandes beträchtliche Einsparungen ermöglichen:

BEILAGE NICHT GESCANNT

 

Dennoch unterblieb bislang in fast allen Bereichen außer dem Publikumsdienst die Umsetzung des ROI-Berichtes, obwohl laut ROI "bei konsequenter Verfolgung der Vorhaben eine Realisierung innerhalb von 2 - 3 Jahren möglich" gewesen wäre.  Anstatt dem Emst der Lage gemäß endlich zu handeln, wurden weitere Aufträge an ROI vergeben, deren Ergebnisse allerdings so vertraulich gehalten werden, daß sie selbst den interessierten Mitgliedern des Nationalrates vorenthalten werden.  Diese bedauern daher auf der Grundlage des 1994 veröffentlichten ROI-Berichtes, daß die Kostenrechnung bislang nur ansatzweise eingeführt wurde, die Buchhaltung nach wie vor unverändert träge organisiert geblieben ist und auch die EDV-Organisation nicht annähernd verbessert wurde.

Während sich die jährlichen Gesamtkosten des Publikumsdienstes (Einsatzleiter, Billeteure, Garderober und WC-Wartefrauen) auf rund 35 Millionen Schilling belaufen, verursachen allein die jährlichen Überstunden und Mehrdienstleistungen rund 100 Millionen Schilling (~ 85 Millionen im Bereich"Technische Dienste, Beamte, Vertragsbedienstete", - 15 Millionen

im künstlerischen Bereich).  Dabei könnte die Zahl der Überstunden und Mehrdienstleistungen einfach durch bessere Planung (z.B.: gleichmäßige Auslastung der gemeinsamen Werkstätten durch koordinierte Premieren) deutlich gesenkt werden.

Bekanntlich wurden beim Publikumsdienst schon in den vergangenen Jahren rigorose Personalkürzungen (Personalstand 1994: 256 Personen, derzeitiger Personalstand: 200 Perso­nen) vorgenommen, die für das 'Theaterpublikum nachteilig waren.  Die ersten Auswirkungen dieser Einsparungen hat der Staatsopemdirektor auf folgenden Punkt gebracht: "Natürlich erspart man sich Geld, wenn man weniger Garderobiere, beschäftigt.  Aber schauen Sie sich jetzt die Schlangen bei den Garderoben an.  Das sind kundenunfreundliche Maßnahmen, die das Kraut auch nicht fett machen" ("profil" vom 12. 2. 1996).

In der Ausschreibung zur Ausgliederung des Publikumsdienste hat der Bundestheaterverband bloß 160 Personen verpflichtend für den Publikumsdienst vorgeschrieben, womit im Rahmen der Ausgliederung eine abermalige Personalreduktion des Publikumsdienstes um 40 Personen ( = 20%) geschieht.  Diese Maßnahme widerlegt die 1994 vorgebrachte Beteuerung des stellvertretenden Bundestheatergeneralssekretärs, daß der Servicegrad nur in einem vertretbaren Umfang eingeschränkt werde.

Nicht genug damit ist zu beachten, daß die Ausgliederung des Publikumsdienstes trotz des damit verbundenen Service- und Personalabbaues teurer kommt als die bisherige Variante, da der Bundestheaterverband nicht nur das ausgegliederte Personal, sondern auch den Gewinn der beauftragten Fremdfirma finanzieren muß.  Schließlich ist laut einer Analyse der Arbeiterkammer davon auszugehen, daß bei der versprochenen rechtmäßigen Übernahme und Entlohnung des Publikumsdienstes durch die geplante Auslagerung eine Kostensteigerung ausgelöst wird.

Auch der Generalsekretär des Bundestheaterverbandes, der versichert, daß "der überwiegende Teil der Bileteure zu den selben Konditionen von der Fremdfirma übernommen werden" wird (Presse, 22. 4. 1996), hat ersten Medienberichten (Presse, Kurier) zufolge frühestens in einigen Jahren mit finanziellen Einsparungen gerechnet.

Sein Versprechen, daß die Ausgliederung keine nachteilige Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiterinnen des Publikumsdienstes haben wird, mutet vor dem Hintergrund des Angebotsschreibens seltsam an, da dieses eine regelrechte Einladung zur Entlassung enthält:

Nach derzeitigem Stand befinden sich ca. 165 Dienstnehmer des Publikumsdienstes in einem unbefristeten Dienstverhältnis.  Diese sind vorrangig vom Auftragnehmer zu übernehmen.  Der Betriebsübergang stellt als solcher keinen Grund zur Kündigung dieser Dienstnehmer dar.  Etwaigen Kündigungen aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen, steht diese Bestimmung nicht entgegen (§ 105 Abs. 3 Z 2 lit b ArbVG).

 

Welche Konsequenzen die Ausgliederung trotz der wiederholten Beteuerungen des Generalsekretärs für die Mitarbeiterinnen des Publikumsdienstes hat, deutet der nachfolgende Passus des Angebotsschreibens an:

"Kostenminderungen, die durch die Einstellung neuer, nicht unter die §§ 3 bis 6 des Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes fallender Mitarbeiter ab 1.9.1996 entstehen, kommen in Form einer entsprechenden Preisreduktion dem Auftraggeber zugute kommen, indem die Kostenersparnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.

 

Nachdem die Lösung sozialrechtlicher Konflikte mit dem Publikumsdienst lange verabsäumt wurde, bietet die Ausgliederung dem Bundestheaterverband die Chance, reinen Tisch zu machen.  War die Tätigkeit im Publikumsdienst ursprünglich als Nebenerwerb gedacht, wurde sie im Lauf der Zeit (mit der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz von Teilzeitberufen) für viele Arbeitnehmer zum Hauptberuf.  Weil diese Arbeitnehmer ihre Tätigkeit nicht als Nebenerwerb gesehen haben, haben sie in der Folge soziale und arbeitsrechdiche Forderungen eingeklagt, da sie etwa während der Sommersperre trotz aufrechtem Dienstverhältnis weder Anspruch auf Entgelt hatten, noch sozialversichert oder pensionsversichert waren, andererseits aufgrund des aufrechten Dienstverhältnisses kein Arbeitslosengeld beziehen konnten und sich somit in einem sozialen Niemandsland befunden haben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende

Anfrage

 

1 .   Welche Konsequenzen wurden aus der ROI-Studie bislang gezogen, welche Konzepte erstellt, welche Verbesserungen erwogen, um im Bundestheaterverband echte Kosteneinsparungen zu verwirklichen?

 

2.    Wie realistisch bzw. zielführend sind die von ROI im 1994er Bericht bzw. den seither erfolgten Studien vorgegebenen Einsparungsmöglichkeiten?

 

3.    Welche Erfolge hat die Umsetzung der im 1994 veröffentlichten ROI-Bericht angeführten

 

Einsparungsmöglichkeiten bislang gebracht?  Welche Erfolge stehen (noch) aus?

4.    Wieso unterläßt der Bundestheaterverband (vorerst) die Umsetzung der von ROI unterbreiteten Einsparungsmöglichkeiten bei den Mehr- und Überstundenleistungen?

5.    Warum wurde die Vorgabe der Bundesregierung, Personal und damit Ausgaben zu reduzieren, nicht in allen Bereichen des Bundestheaterverbandes verwirklicht, sondern in einem Bereich konzentriert durchgeführt?

6.    Erfüllt der Bundestheaterverband die von der Bundesregierung vorgegebene Einsparung von 2% Personal(kosten), da doch die geplante Personalreduktion (Ausgliederung des

Publikumsdienstes) lediglich Personalkosten in Sachkosten verwandelt?

7.    Wie sinnvoll ist die Ausgliederung des Publikumsdienste vor dem Hintergrund, daß der Publikumsdienstes im Gegensatz zu den anderen Bundestheaterbereichen, die Vorgaben der ROI-Studie restlos erfüllt hat?  Wird hier (nicht) die schwächste Gruppe des Bundestheaterverbandes geopfert, da sie aufgrund einer fehlenden Lobby den geringsten Widerstand leisten kann?

 

8.    Welche Alternativen hat -der Bundestheaterverband zur Ausgliederung des Publikumsdienstes erwogen?  Wieso wurden diese verworfene

 

9.       Welche Überlegungen gaben den Anstoß, die Ausgliederung des gesamten Publikumsdienstes zu betreiben?

 

10.     Die Fachgruppe Bundestheater beteuert, daß die MitarbeiterInnen des Publikumsdienstes unter den selben finanziellen Bedingungen von einer Fremdfirma übernommen werden.  Es stellt sich daher die Frage, wodurch die prognostizierten Einsparungen zustande kommen, da angeblich alles beim alten bleibt, aber eine Fremdfirma zusätzlich verdienen soll?

 

11.     In welcher Größenordnung bewegen sich die durch die Ausgliederung des Publikumsdienstes erhofften Einsparungen für den Bundestheaterverband kurz-, mittel­und langfristig?

 

12.     Welche konkreten Erfahrungen hat die "Komische Oper Berlin" mit der Ausgliederung

des   Publikumsdienstes    gemacht?     Verfügen   Sie    oder   die   Vertreter     des.

Bundestheaterverbandes diesbezüglich aber einschlägige Unterlagen, die Sie der

Anfragebeantwortung beifügen können?

13.     Handelt es sich beim derzeitigen Publikumsdienst um ein "gut eingeschultes, bewährtes Personal", das den "Gästen gutes Service mit Information und Zuvorkommenheit bietet" oder ist der Publikumsdienst Anlaß für Beschwerden und Probleme (was gegen die Angebotsauflage spräche, die derzeit Beschäftigten zu übernehmen)?

 

14.     Welche Auswirkungen wird die Ausgliederung des Publikumsdienstes auf das Erscheinungsbild der Bundestheater sowie die hausinterne Arbeitsatmosphäre haben?

 

15.     Wodurch wird gewährleistet, daß die Ausgliederung des Publikumsdienstes keine untemehmerisch und sozial bedenkliche Maßnahme ist, die weder kurz- noch langfristig Einsparungen bringt?

 

16.     Ist Ihnen bekannt, daß sich Betriebsräte bzw.  Ersatzbetriebsräte des Publikumsdienstes gegen die Ausgliederung des Publikumsdienstes engagiert haben, da sie beachten, daß

diese ihres Erachtens untemehmerisch und sozial bedenkliche weder kurz­noch langfristig Einsparungen bringt?

17.     Stimmt es, daß ein der Aus               g besonders skeptisch gegenüberstehender Ersatzbetriebsrat des Publikumsdienstes aufgrund seiner engagierten Kritik an der Ausgliederung gekündigt und mit Hausverbot bedacht wurde?  Wenn ja, mit welcher Begründung wurde der engagierte Ersatzbetriebsrat gekündigt und mit Hausverbot

 

bedacht?

 

18.     Gibt es Ihnen nicht zu denken, daß beispielsweise die KIBA, die vor Jahren große Probleme mit (der Rekrutierung von) Billeteuren hatte, wohl aus Sorge vor allfälligen Schwierigkeiten mit Fremdfirmen eigens selbst einen Personalstock aufgebaut hat?

 

19.     Gemäß der "Öffentlichen Ausschreibung, Publikumsdienstes in den Österreichischen Bundestheatern" behält sich der Bundestheaterverband bei Nichterbringung einer der vorgeschriebenen Unterlagen vor, den Bieter auszuscheiden.  Da dies offenbar nicht zwingend geschieht, bleibt die Frage, auf welcher Grundlage die Entscheidung, ob ein Bewerber ausgeschieden wird oder nicht, getroffen wurde?

 

20.     Haben alle Bewerber die Angebotserfordernisse erfüllt?  Wenn nein, warum nicht ?

 

21.     Wie viele Angebote hat es für den mit 5. Juni 1996 abgelaufenen Angebotstermin (Angebotsschreiben, Angebotsgegenstand Publikumsdienste) gegeben?

 

22.     Haben sich alle Angebotswerber - wie vorgeschrieben - nachweislich durch Besichtigung aller Spielstätten über die örtlichen und personaltechnischen Gegebenheiten" informiert?

 

23.     Entspricht es den Tatsachen, daß drei Firmen, die sich beworben haben, schon Wochen vor der Mitte April 1996 erfolgten offiziellen Ausschreibung die verpflichtende Besichtigung der Bundestheater für Rahmen eines sogenannten "Informationsbesuches zur Anbotlegung" absolviert haben und somit durch eine längere Vorbereitungszeit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten hatten ?

 

24.     Die öffentliche Ausschreibung der Ausgliederung der Publikumsdienste enthält als Auflage das Vorliegen einer für Wien gültigen Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe. Über welche konkreten Bileteurserfahrungen verfügt eine Wachfirma im allgemeinen, die Firma Group 4 im speziellen?

 

25.     Vor rund einem halben Jahr hat sich der Generalsekretär des Bundestheaterverbandes anläßlich eines Presse- und Fototermins ausdrücklich für die Einstellung von Billeteusen ausgesprochen., Jetzt werden die Dienstverhältnisse der beiden Billeteusen vermutlich nicht verlängert werden.  Werden die zwei Platzanweiserinnen ihren Dienst im Burgtheater tatsächlich quittieren müssen?

 

26.     Bislang gibt es nur im Burgtheater eine gesonderte Umkleideräumlichkeiten für weibliche Bületeure, was laut Angebotsschreiben "bei allen einschlägigen Personaldispositionen zu berücksichtigen" ist.  Wird es zu einer Aufstockung oder einem Abbau des weiblichen

Personalanteiles am Publikumsdienst kommen?

27.     Das Angebot schreibt fest, daß der WC-Wartedienst ausschließlich von Frauen versehen wird.  Wieso gibt es in Staatsoper, Volksoper und Akademietheater ausschließlich Klofrauen und Bületeure, aber keine Klomänner und Billeteusen?  Beabsichtigen Sie diesbezügliche Änderungen?

 

28.     Dem Vernehmen nach hat der Bundestheaterverband inzwischen definitiv der Firma Group 4 den Zuschlag erteill Angeblich ist deren Anbot mit 25,6 Millionen um 6,1 Millionen billiger als das nächst günstige der Firma Morawetz und um 17,2 Millionen günstiger als das teuerste Anbot der Firma Helwacht.  Kritiker befürchten, daß die Firma Group 4 auf Basis ihres Kampfangebotes" in den ersten Jahren mehrere Millionen Schilling Verluste schreiben wird.  Welche Auswirkungen hätte dies auf die Bundestheater sowie die Kontinuität und das Erscheinungsbild des Publikumsdienstes?

 

29.     Für das Burgtheater werden 50 Dienstnehmer als Mindestpersonalerfordernis vorgeschrieben, derzeit sind es 70.  Wodurch wird gewährleistet, daß trotz dieser (erneuten) Einsparung von Ober einem V4 des Personals der Servicestandard des

 

Publikumsdienstes im Burgtheater zumindest auf dem aktuellen, gelegentlich Anlaß zu

Beschwerden gebenden Niveau bleibt?

30.     Für die Staatsoper werden 50 Dienstnehmer als Mindestpersonalerfordernis vorgeschrieben, derzeit sind es 60.  Wodurch wird gewährleistet, daß trotz dieser (erneuten) Einsparung eines 1/6 des Personals der Servicestandard des Publikumsdienstes in der Staatsoper zumindest auf dem aktuellen, gelegentlich Anlaß zu Beschwerden gebenden Niveau bleibt?

 

31.     Für die Volksoper werden 40 Dienstnehmer als Mindestpersonalerfordemis vorgeschrieben, derzeit sind es 50.  Wodurch wird gewährleistet, daß trotz dieser (erneuten) Einsparung eines 115 des Personals der Servicestandards des Publikumsdienstes

in der Volksoper zumindest auf dem aktuellen, gelegentlich bestandenen Niveau bleibt.

 

32.     Entspricht es den Tatsachen, daß der Österreichische Bundestheaterverband für das Personal des Publikumsdienstes trotz der erfolgten EWR- bzw.  EU-Mitgliedschaft bislang keine Dienstzettel ausgestellt hat?

 

33.     Wieso hat der Bundestheaterverband, der die Beschäftigung im Publikumsdiens als Zusatz- bzw.  Nebenerwerb betrachtet hat, nicht strikt darauf geachtet, daß alle BewerberInnen tatsächlich einen Hauptberuf haben?

 

34.     Warum hat der Bundestheaterverband die Arbeitnehmer des Publikumsdienst, die mit den Häusern des Bundestheaterverbandes bestens vertraut sind, nicht zum Abdecken von Arbeitsspitzen - beispielsweise im Reinigungs- bzw.  Transportbereich - eingesetzt?

 

35.     Wieso hat der Bundestheaterverband im Zusammenhang mit dem sozialrechtlichen Problem der Sommersperre für die betroffenen Mitarbeiter des Publikumsdienstes keine

-   für beide Seiten akzeptable Lösung gesucht?  Wieso wurde beispielsweise nicht die Bestimmung des ABGB angewandt, welche die Entgeltfortzalung bei Betriebssperre regelt?

36.     Wieso wurde die Dienstgeberzusage des früheren Bundestheatergeneralsekretärs Dr. Rudolf Scholten, die geklärt hat, daß den Mitgliedern des Publikumsdienstes Sperrtage zu zahlen sind, nicht erfüllt?