1103/J

 

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag.  Johann Maier

 

und Genossen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Instandhaltung und Instandsetzung von militärischen Bundeshochbauten

 

 

 

Im Bericht des Bautenausschusses zur Beschlußfassung des BIG-Gesetzes (BGBL. 419/92) wurde unter Punkt 4 festgehalten, daß bei den, die Immobilien des Bundes nutzenden Ressorts keine der Bundesgebäudeverwaltung ähnlichen Organisationen errichtet werden.

 

Gemäß Bundesministeriengesetz ist das Bundesministerium für wirtschaftliche

 

Angelegenheiten für die Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes zuständig.  Mit Ausnahme von Arbeiten wie der Errichtung und Instandhaltung von militärischen Ausbildungsanlagen, Planierungsarbeiten, Grünanlagenbetreuung sowie kleineren Arbeiten bei Gefahr im Verzuge, wie das Dichten von Auslaufventilen, Reparaturverglasungen, Behebung von Verstopfungen etc. gehört dazu auch die bautechnische Betreuung von Heeresbauten.

 

Berichten zufolge werden laufend, auch größere Bauvorhaben aus dem Budget des BMFLV zur Instandhaltung von militärischen Bauten finanziert.  Es sind meistens Arbeiten, die keiner besonderen militärischen Geheimhaltung bedürfen, wie z.B. die Sanierung von Unteroffiziers­und Offiziersmessen.

Die gesamte Abwicklung der Bauvorhaben (Planung, Anboteinholung oder Ausschreibung, Auftragsvergabe, Bauüberwachung, Rechnungsprüfung) erfolgt im Wege der Amtshilfe durch die Bundesgebäudeverwaltung 11.  Diese Arbeit wird von Bediensteten des Heeres-, Bau- und Vermessungsamtes kontrolliert.  Dabei treten auch Doppelgleisigkeiten auf Es muß z.B. jede Auftragsvergabe nach einer Ausschreibung vom Militär genehmigt werden.  Auch gibt es des öfteren Meinungsunterschiede zwischen den Fachleuten der BGV und dem Militär hinsicht­lich der Prioritäten bei der Baubetreuung.

 

Kritisiert wird, daß diese Baumaßnahmen nicht über das Budget des Wirtschaftsministeriums finanziert werden, bzw. dem Wirtschaftsministerium im Wege des BÜG zur Verfügung ge­stellt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für wirtschaftliche Ange­legenheiten daher nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1 .      Welche Baumaßnahmen wurden - bitte im einzelnen, mit kurzer Beschreibung und Bekanntgabe der Kosten - im Jahr 1995 von der Bundesgebäudeverwaltung im Wege der Amtshilfe für das BMF]LV bzw. nachgeordnete Dienststellen durchgeführt?

 

2.    Wie hoch waren die Gesamtkosten - getrennt nach Bundesländern - dieser Baumaßnahmen?

 

3.    Wieviele Bedienstete sind derzeit in Bauabteilungen der militärischen Dienststellen beschäftigt und welche branchenspezifische Ausbildung haben sie ?

 

4.    In welchem finanzgesetzlichen Ansatz finden die in Amtshilfe von der BGV er­ledigten Baumaßnahmen Bedeckung?

 

5.    Warum werden die, für Baumaßnahmen an Heeresbauten notwendigen Mittel nicht der Ordnung halber dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten etwa im Wege des BÜG zur Verfügung gestellt?