1110/J

 

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Weitergabe von Stapo-Akten

 

 

Wie aus einem Bericht im Kurier vom 16.05.1996 hervorgeht, ist es anscheinend auch für Privatpersonen möglich, Zugriff auf geheime Akten der Stapo zu bekommen. Im konkreten Fall handelt es sich um den Joumalisten Alfred Worm, der laut eigener Aussage von der Stapo einen Bericht erhalten habe.  Auch habe er diesen Bericht beim HNaA (Heeresnachrichtenamt) in der Hütteldorferstraße in Wien gesehen, und dazu ergänzende Informationen erhalten.

 

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

 

1.       Sind in diesem Zusammenhang bereits Ermittlungen geführt worden

Wenn ja zu welchem Ergebnis haben diese geführt?

Wenn nein, warum nicht?

 

2.       Wer ist verantwortlich für die Weitergabe von diesem Stapo-Akt?

 

3.       Welche Beamten der Stapo haben Zugriff auf diesen geheimen Stapo-Akt?

 

4.       Wie wird die Geheimhaltung von Stapo-Akten und die Verschwiegenheit der Stapo­Beamten bezüglich des geheimen Inhaltes dieser Akten gesichert?

 

5.       Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen, um den Zugriff auf Stapo-Akten durch dritte Personen zu verhindern?

 

6.       Hat es gegen Beamte wegen Weitergabe von Stapo-Akten bereits Verfahren gegeben?  Wenn welches Ergebnis brachten diese Verfahren?