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ANFRAGE
der Abgeordneten Scheibner, DI Schöggl, Apfelbeck, Mag. Haupt und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend die Förderung des Filmes "Ich gelobe"
Wie im Kunstbericht 1993 (Seite 93) zu lesen ist, wurde der DOR-Film "Stets bereit" (Regie Wolfgang Murnberger) mit 6.000.000 Schilling subventioniert. Im Kunstbericht 1994 wird der von derselben Firma und demselben Regisseur produzierte, am 27. April 1996 um 20.15 Uhr im ORF 2 ausgestrahlte Film "Ich gelobe" im Rahmen des österreichischen Filminstitutes, vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst gefördert. Konkret wurden 1994 für die Filmherstellung und die Filmverwertung, insgesamt 2,600.000 Schilling (1,600.000 Aufstockung und 1,000.000 Überschreitung), sowie 63.520 Schilling für den Auslands-Oscar und 250.000 Schilling für den Kinostart zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde der Film um 107.800 Schilling vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst angekauft. Den unterfertigten Abgeordneten ist es bewußt, daß im Kunstbereich staatliche Förderungen durchgeführt werden. Jedoch stellt sich, den Film "Ich gelobe" betreffend, die Frage, ob hier nicht mit von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Steuergeldern ein Film subventioniert wurde, der dem in der Bundesverfassung festgeschriebenen Auftrag der umfassenden Landesverteidigung diametral entgegensieht. Das B-VG normiert im Artikel 9a (1) "Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren... (2) zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung." Auf Basis dieser Verfassungsbestimmung, die am 10. Juni 1975 durch den Nationalrat einstimmig beschlossen wurde, beschloß der ,Ministerrat am 28. Oktober 1975 die Überarbeitung des damals gültigen Landesverteidigungsplanes. Im zur Zeit gültigen Landesverteidigungsplan (im Ministerrat am 22. November 1983 beschlossen) werden die Aufgaben und Ziele im Rahmen der geistigen Landesverteidigung wie folgt definiert:
"Im Rahmen der geistigen Landesverteidigung soll das, Verständnis der Bevölkerung für alle Bereiche der umfassenden Landesverteidigung ständig geweckt und verstärkt und gleichzeitig nach außen klargestellt werden, daß dazu österreichische Volk bereit und in der Lage ist, auch unter Opfern und unter Aufbietung aller Kräfte seine demokratischen Freiheiten, die Verfassung- und Rechtsordnung, die Unabhängigkeit und territortale Unversertheit der Republik, die Einheit des Staatsgebietes sowie die Handlungsfähigkeit unseres Landes zu schützen und zu verteidigen " (Landesverteidigungsplan Wien, März-- 1985 S. 16f.), und weiter: "Geistige Landesverteidigung soll bei den österreichischen Staatsbürgern die Bereitschaft wecken, zur Sicherung ihrer- staatlichgesellschaftlichen Lebensgrundlagen beizutragen und möglichen Bedrohungen entgegenzuwirken. Diese Bereitschaft schließt den Willen Hut ein, Beschränkungen auf sich .-zu nehmen, Belastungen zu tragen, Verzicht zu leisten, Opfer zu bringen; sie wird - im Sinne der Ausführungen(im Allgemeinen Teil dieses Landesverteidigungsplans - bereits im Zusatnd des "relativen Friedens" zur -Friedenssicherung notwendig sein und .-zur- Bewältigung eitles Krisen-, Neutralitäts- oder- Verteidigungsfalles verstärkt gefordert werden" (Landesverteidigungsplan Wien, März.- 1985 S. 9 2f.), und weiter: "Wirkungsbereiche und Wirkungsweise der Geistigen Landesverteidigung. Die Geistige Landesverteidigung soll alle Bereiche des öffentlichen Lebens durchziehen. Im besonderen wird der Bildungsbereich, der- Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der- Bereich aktuelles Informationstätigkeit in den Dienst der Geistigen Landesverteidigung zu stehen sein. In allen Bildungseinrichtungen schulischen wie ausserschulischen, der- Jugend- wie der Erwachsenenbildung stellt sich die Geistige Landesverteidigung als eine Aufgabe der Politischen Bildung dar, wie dies der Grundsatzerlaß "Politische Bildung in den Schulen" Bundesministerium(-, für- Unterricht i(und Kunst, Z 33 46416-19a178 ",vom 1. April 1978, zum Ausdruck bringt. " (Landesverteidigungsplan Wien, 1985 93). und weiter: "Öffentlichkeitsarbeit. Geistige Landesverteidigung hat über, die Bildungseinrichtungen hinausgehend - die breite Öffentlichkeit anzusprechen)und wird sich dazu sich dazu vor- altern jener- Möglichkeiten bedienen, die zum Zwecke der Masseninformation heute zur- Verfügung stehen. Dabei handelt es sich einerseits um Aktionen, die über- die sogenannten Massenmedien laufen, andererseits Juni Veranstaltungen zur- Information von Meinungsleitpersonen (außerhalb des Bildungsbereiches), also Funktionäre politischer- Parteien und Interessensvertretungen, für- Journalisten Journalisten. " (Landesverteidigungsplan) Wien, März 1985 S. 95f.), und weiter- "Schlussbemerkungen. Die Geistige Landesverteidigung als ein Teil der Umfassenden Landesverteidigung hat die Grundwerte als ideale Vorraussetzung die Verteidigungspolitk zu vermitteln. Dadurch soll über- die Informationen betreffend die Teilbereiche der- Umfassenden Landesverteidigung hinausgehend die österreichische Bevölkerung zur Umfassenden Landesverteidigung als Instrument der Verteidigungspolitik entsprechend motiviert werden " (Landesverteidigungsplan Wien, März 1985 S. 99).
Die unterfertigten Abgeordneten sind der Ansicht, daß mit der (mittelbaren) Subventionierung des Films (der Filme) "Stets bereit" und "Ich gelobe" durch das zuständige Bundesministerium die im Landesverteidigungsplan vorgegebenen Aufgaben und Ziele im Bereich der Geistigen Landesverteidigung nicht berücksichtigt und damit den vorgegebenen Handlungsmaximen nicht entsprochen wurde. Darüber hinaus kritisiert der Film "Ich gelobe" massiv die Zustände im Bundesheer, v.a. die Ausbildung, von Grundwehrdienern, und stellt damit die Tätigkeit Ihres Ressorts in Frage.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1) Ist Ihnen, beziehungsweise den für die geistige Landesverteidigung zuständigen Beamten Ihres Ressorts, der Inhalt des Filmes (der Filme) bekannt?
la) Wenn ja, wie wird von seiten Ihres Ressorts der Inhalt dieses Filmes (dieser Filme) beurteilt?
2) Wurde Ihr Ministerium von der Subventionierung des Filmes (der Filme) "Ich gelobe" und
"Stets bereit" durch das zuständige Ministerium informiert?
2a) Wenn nein, wie beurteilen Sie dieses Vorgehen des Bundesministeriums für Wissenschaft,
Kunst und Verkehr?
2b) Wenn ja, wie wurde von seiten Ihres Ressorts auf die Unterstützung eines Filmes, der bewußt auf die Verunglimpfung des Bundesheeres und der allgemeinen Wehrpflicht abzielt, reagiert?
3) Wurden die, für die Filmproduktion notwendigen, Requisiten (Uniformen, Ausrüstungsgegenstände, Fahrzeuge, Liegenschaften und Waffen) von Ihrem Ressort zur
Verfügung gestellt?
3a) Wenn ja, wie wird dieses Vorgehen begründet?
3b) Wenn nein, wer außer dem österreichischen Bundesheer ist im Besitz der im Film gezeigten militärischen Requisiten, wie z.B. automatische Schußwaffen der Type Stg 58?
4) Wurde von Ihrem Ministerium für die Produktion dieses Filmes (dieser Filme) eine Genehmigung bezüglich der Verwendung von Uniformen, Dienstabzeichen und Medaillen des österreichischen Bundesheeres erlassen?
4a) Wenn nein, wurden daher von den Filmproduzenten die Bestimmungen des Uniformschutzgesetzes (BGBl II 1934/268 idF BGBl 1948/50a) verletzt?
4a) Wenn ja, welche (rechtlichen) Schritte wurden durch Ihr Ministerium bezüglich der Nichtbeachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes unternommen? 4ab) Wenn nein, wie lautet Ihre Begründung?
5) Haben Angehörige des österreichischen Bundesheeres (Soldaten des Aktiv-, Miliz- und
Reservestandes bzw. Zivilbedienstete) an der Produktion dieses Filmes (dieser Filme) bzw. als Darsteller mitgewirkt?
5a) Wenn ja, wie beurteilen sie eine Teilnahme von Bundesheerangehörigen an einem das Bundesheer kritisierenden Film?
5b) aben diese Heeresangehörigen im Rahmen ihres Dienstes an der Produktion teilgenommen?
5c) Ist eine Teilnahme von Heeresangehörigen an der Produktion dieses Filmes (dieser Filme) als Ausdruck von Protest gegen die Zustände innerhalb des Bundesheeres anzusehen? 5d) Wenn ja, ist es diesen Heeresangehörigen nicht möglich, im Rahmen des Bundesheeres Konstruktive Kritik zu üben?
6) Sehen Sie die im Film "Ich gelobe" zum Ausdruck kommende Meinung über das österreichische Bundesheer mit den im Landesverteidigungsplan festgesetzten Zielen der geistigen Landesverteidigung im Einklang?
6a) Wenn ja, welche im Film getätigten Aussagen und Szenen sind Ihrer Meinung nach dem Geist der umfassenden Landesverteidigung verpflichtet? 6b) Wenn nein, was wurde von Ihrem Ministerium unternommen, um eine Subventionierung zu verhindern?
7) Durch welche, in dem Film "Ich gelobe", transportierten Inhalte wird die Bereitschaft der Österreicher, v.a. durch den Dienst mit der Waffe im Rahmen der Wehrpflicht, ihren Teil zur Stärkung der Landesverteidigung zu leisten, gefördert?
8) Da es sich bei diesem Film nicht um eine Dokumentation handelt, stellt sich die Frage, ob die im Film dargestellten Handlungen der Realität bei der Ausbildung junger österreichischer Staatsbürger zu Soldaten entsprechen?
8a) Wenn ja, was wurde von seiten Ihres Ressorts unternommen, um diese Mißstände abzuschaffen?
8b) Wenn nein, wie wurde von seiten Ihres Ressorts auf die staatliche Subventionierung eines Filmes, der bewußt eine falsche Realität widerspiegelt, reagiert? 8c) Wenn nein, was werden Sie in Zukunft unternehmen, um zu verhindern, daß sog. "Kunstwerke", die das österreichische Bundesheer vorsätzlich in einem falschen Licht darstellen, vom Staat subventioniert werden?
9) Der Film soll auch im Ausland gezeigt worden sein. Haben Sie von Vertretern anderer
Länder Reaktionen bezüglich der im Film gezeigten Zustände bei der Ausbildung von
Grundwehrdienern erhalten?
9a) Wenn ja, welcher Art waren diese Reaktionen?