1116/J

 

ANFRAGE

 

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag.  STADLER

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend

die Beziehungen der SPÖ zu PKK- Vertretern

 

 

 

 

 

 

Die Europa-Vertretung der "ENIYA RIZGARIYA NETEWA KURDISTAN" (ERNK), der "Nationalen Befreiungsfront Kurdistans" (einer Tochterorganisation der PKK), die auch in Wien ein Büro unterhält, hatte schon Anfang 1992 die BRD " Kriegsgegner Nummer Zwei" e@ (APA 294,, 277 1995; Prof.  Dr. Michael Wolffsohn in BILD", v. 22.3. 1996; "NEWS, 11.4. 1996, Folge 15196).

Der Chef dieser Europa-Vertretung war bekanntlich bislang ein gewisser Kani Yilmaz, der unter einem - bezeichnender Weise - zweiten Namen.  Faysal Duntayici, in Belmarsh Prison in Großbritannien seiner Auslieferung nach Deutschland entgegensieht.  Ihm werden die Vorbereitung zweier ,Anschlagsserien 1993 und die Geiselnahme im Juni 1993 im Türkischen Konsulat München zur Last gelegt, weshalb die Bundesanwaltschaft gegen ihn unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und besonders schwerer Brandstiftung ermittelt (APA294 v. 27.7. 1995; FOCUS" 3111995).

Mit Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes zu 11 OS 11Z114194 vom 18.  Oktober 1994 wurde festgestellt, daß es sich bei der Kurdischen Arbeiterpartei und ihren Unterorganisationen um ,kriminelle Vereinigungen " im Sinne des § 278a StGB handelt

PKK-Chef Abdullah Öcalan kündigte - lt.  NEWS 15196 v. 11. 4. 199@ - an, daß .,der künftige Arm der PKK Politprominenz ä la Kanzler Helmut Kohl ebenso treffen konnte wie Urlauber an den

Mittelmeerstränden n der Türkei".

Das ERNK-Büro in Wien erklärte im Zusammenhang damit, daß "österreichische Politk« des rechtskonservativen Speltrum die Existenz der ERNK-Vertretung in Frage stellten', in einer Aussendung vom 23.4. 1996, daß "Der Angriff gegen die ERNK zugleich ein Angriff gegen die kurdische Bevölkerung in Österreich" sein.

Der rote Terror der PKK-Kader gefährdete die öffentliche Sicherheit im EU-Nachbarland

B Bundesrepublik Deutschland so massiv, daß sich die Bundesrepublik und im übrigen auch die Französische Republik gezwungen sahen, die PKK und deren Unterorganisationen zu verbieten, weil ­nach den Angaben des Verfassungsschutzes - eine erhebliche Gefahr weiterhin von militanten Ausländern ausgehe. Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKA,) wird als am gefährlichsten eingestuft, da siein Deutschland die meissten Anschläge verübt habe, wie den Salzburger Nachrichten" vom 25.5 1996,Seite 6 entnommen werden kann.

Dr. Karl Schramek ist als "Internationaler Sekretär. der SPÖ bekannt und pflegt als solcher die vielfätigsten Verbindungen.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

 

 

 

A n f r a g e

 

 

 

 

1.)     Ist Ihnen auch bekannt, daß der "Internationale Sekretär " der SPÖ, Karl Schramek,

 

a)    in voller Kenntnis dieser „Kriegserklärung" der ERNK an die BRD. die deren ^, Kam Yilmaz, zu verantworten hat,

 

b)    im Wissen @ daß die Bundesanwaltschaft der BRD wegen der Planung der Geiselnahme im türkischen Konsulat in München vom Juni 1993 gegen Kam Yilmaz ermittelt,

 

den Europa-Beauftragten der ERNK, Kani Yilmaz, nicht nur am 9..9 1993 (lt.  Fresse" v. 10. 9. 1993) persönlich empfangen hat und mit ihm die Eröffnung des Büros der ERNK besprach, sondern auch noch am 18.4. 1994 (lt. Presse vom 19.4. 1994) .konstruktive Gespräche " mit Yilmaz in Wien @e?

 

 

2.)   Wurde im Hinblick darauf, daß es sich

 

a)  bei der PKK und ERNK um offen terroristische Vereinigung, seit dem Erkenntnis des OGH vom 10. 10. 1994 auch um kriminelle Organisationen nach § 278 a StGB handelt, weiters unter Berücksichtigung des Umstandes, daß

 

b)    die Türkischen Sozialdemokraten jede Zusammenarbeit mit der PKK ablehnen

("Wir stellen mit einer Terror-Organisation keinen Kontakte her" - "Presse" v. 8.6. 1994),

ferner in Würdigung der Tatsachen, daß

 

c)    die PKK im Exil-Parlament der Kurden über lediglich zwölf Abgeordnete von 60 vertagt?

 

d)    die PKK nicht die einzige Partei ist, die die Belange der Kurden in der Türkei wahrnimmt, sondern daneben noch die pro-kurdische Partei HADEP (Nachfolgern der, wegen " Einsat­zes für die Kurden von den türkischen Behörden verbotenen .,Demokratie-Partei") besteht, die sich ebenfalls für die Belange der kurdischen Minderheit einsetzt, sich aber - im Gegensatz zur stalinistisch ausgerichteten PKK - ausdrücklich von der Gewalt auf beiden Seiten distanziert und den bewaffneten Kampf der PKK, der so viele Opfer forderte, nie gutgeheißen hat,

 

 

darüber hinaus in Anbetracht des Umstandes, daß

 

e)    das Magazin des Innenministeriums "Öffentliche Sicherheit" in Folge 9 / 1994 klarstelle daß das Ziel der PKK .,die Schaffung eines kommunistisch geprägten kurdischen Nationalstaates in der Türkei unter ihrer alleinigen Führung" sei,

außerdem

f)     die enge Beziehung zwischen der "Sozialistischen Jugend' (SJ) und kurdischen Extremisten, die der PKK zumindest nahestehen (vgl.  "Neue Kronen-Zeitung"- Oö. v. 23.11. 1992, "Welser Rundschau" v. 20.7. 1995, Nr. 29), bereits zu Straßenschlachten und Brandstiftungen ausartete,

 

endlich in Erwägung des nicht zu leugnenden Sachverhaltes, daß

 

g)    der "Internationale Sekretär" der SPÖ, Karl Schramek, - ungeachtet dieser traurigen Tatsa­chen - noch im März 1995 (Standard" v. 18.3. 1995» Gespräche mit dem Führer der PKK Abdullah Öcalan , und sich in zahlreichen - ungefragten Äußerungen ­stets zu einer Politik der Zusammenarbeit mit der terroristischen PKK bekannte,

       die Staatspolizei eingeschaltet, um den befremdlichen Umgang des Herrn Schramek mit international gesuchten Terroristen zu beobachten und gegebenenfalls zu unterbinden ?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann und wie lange getroffen und welche Ergebnisse und neuen Erkenntnisse für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wurden daraus gewonnen?

Wenn nein , mit weicher Begründung wurden staatspolizeiliche Erhebungen unterlassen?

 

3.)     ;Welche Folgerungen haben Sie und Ihr Ministerium bis heute aus dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes zu 110s 112,114 / 94 vom 18.10. 1994 gezogen?

 

 

4.)     Welche Schlüsse im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit im allgemeinen und im besonderen auf die drohende Gefährdung des Lebens. der leiblichen Unversehrtheit und des Eigentum der in Frage kommenden österreichischen Staatsbürger des ., rechtskonservativen Spektrums " sowie deren Angehörigen ziehen Sie daraus?

 

5.)     Haben Sie bereits Maßnahmen zum Schutze österreichischer Staatsbürger ergriffen und wenn

 

6.)     weicher Art sind diese?

 

7.)     Haben Sie Maßnahmen gesetzt, um eine mögliche Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung

          durch kurdischen Aktivisten hintanzuhalten und wenn

 

8.)     welcher Art sind diese?

 

9.)     Haben Sie die Linie Ihrer Politik. die Sie der PKK bzw. deren Unterorganisationen gegenüber verfolgen, mit dem Herrn Außenminister abgesprochen?

 

10.)   Glauben Sie, daß Ihre Linie der Solidarität entspricht, die europäische Nachbarstaaten in Sonderheit die Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus die Französische Republik- die, die Hauptleidtragenden des roten Terrors der PKK sind, und die beide desegen bereits die PKK verbieten mußten, mit Fug und Recht vom Innenminister eines befreundeten EU­Landes erwarten dürfen?