1149/J

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeiübergriff am 23.5.1996

 

 

Nachdem Frau E.W. am Abend des 23.5. von ihrer Wohnung im zweiten Stock Gegenstände auf die Straße warf, kam es aufgrund einer Intervention einer Nachbarin zu einem Polizeieinsatz mit Beteiligung der Feuerwehr.  Unbestritten ist, daß sich die Frau zum damaligen Zeitpunkt in einem psychisch labilen Zustand befand.  Laut Angaben der Frau wurde jedoch nicht nur der Glastisch durch einen Inspektor der Sicherheitspolizei zerschlagen, sondern auch die Frau durch die Gewaltanwendung des Inspektors schwer verletzt, indem sie einen Trümmerbruch des Schienbeinkopfes und Wadenbeinkopfes erlitt und in der Unfallchirurgie im Wilhelminenspital behandelt werden mußte.  Aufgrund dieser Verletzung hat die Frau mit Dauerfolgen zu rechnen.  Auch wenn sich die Frau nicht ordnungsgemäß verhalten hat, rechtfertigt dies in keiner Weise das Verhalten der Sicherheitsbeamten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.       Wie lautet der Polizeibericht über nachstehend mit Datum, Opfer und Ortsangabe bezeichneten Vorfall?

 

2.       Wurde gegen in diesen Vorfall verwickelte Beamte Strafanzeige erstattet?

 

3.       Falls Strafverfahren gegen in den Vorfall verwickelte Beamte stattfanden, wie endeten diese Verfahren in erster, wie in zweiter Instanz?

 

4.       Falls es rechtskräftige Verurteilungen von in diese Verfahren verwickelte Beamte gab, welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen?

 

5.       Falls es zu Versetzungen von Beamten kam, in welche Kommissariate bzw.  Gendarmerieposten erfolgten diese?

 

6.       Wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Strafanzeige gegen die Polizeibeamten strafrechtliche Schritte eingeleitet?

 

7.       Bejahendenfalls: Nach welchen Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden strafrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet?

 

8.     Wurde gegen einen der beschuldigten Beamten bereits einmal ein Disziplinarverfahren eingeleitet?  Wenn ja, warum und wie endete dies?

 

9.       Wann nach der Festnahme wurde eine Vertrauensperson, wann ein Rechtsbeistand verständigt?

 

10.     Wann konnte die Vertrauensperson, wann der Rechtsbeistand mit dem Betroffenen erstmals Kontakt aufnehmen (genauer Zeitpunkt)?